Was steht mir Geldlich zu?

Hallo
ich bin 45 Jahre alt und kann seit 3 Jahren leider nicht mehr arbeiten gehen da ich COPD 4,Lungenemphysem und hatte Anfang letzten Jahres einen leichten Schlaganfall.
Ich sitze seit einiger Zeit nun im Rollstuhl ,gehe wenige Schritte am Rollator durch die Wohnung.Mein Mann muss fast alles für mich Erledigen auch im Haushalt.
Wobei ich sagen muss meine Tochter hilft auch bei Pflege und so weiter.
Ich bez.mein Mann hat jetzt die Pflegestufe auf mich beantragt und eine Befreiung für Medikamente da ich viele brauche.
Mein Mann Verdient Monatlich 1200-1400 Euro bei einer Leihfirma.
Das reicht oft vorne und hinten nicht.
Meine Frage da ich nicht mehr arbeiten kann was kann ich noch beantragen um meinem Mann bei den Finanzen zu helfen??
Wer kennt sich damit aus?

Lg Tanja

Hallo

Wohngeld.
Kann man bei der Stadtverwaltung beantragen (Wohngeldstelle). Vorher anrufen, wann die offen haben.

Ansonsten natürlich Rente. Oder hast du nicht lange genug in die Rentenkasse eingezahlt?

Man kann auch Alg II aufstocken, aber das ist sehr aufwändig, besonders wenn man nicht jeden Monat genau den gleichen Betrag verdient.

Wenn du in einem der aufgeführten Bundesländer wohnst, kannst du hier ziemlich gut berechnen lassen, wie viel Wohngeld ihr ca. kriegen könntet.
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)

Viele Grüße

Die konkrete Geldsumme oder auch Sachleistungen, die Dir zustehen, wird Dir hier niemand seriös sagen können.
Wende Dich schleunigst an das für Dich zuständige Sozialamt, bitte um Hilfe und lass Dich beraten.Du hast hoffentlich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung oder schwerbehinderung gestellt? Kannst Du aber auch mit dem Sozialamt bereden.
Es ist keine Schande, sich Hilfe von den Stellen zu holen, die dafür zuständig sind.

LG
Amokoma1

Hallo,

soweit Dein Wohnraum nicht barrierefrei ist, hast du für Umbau- bzw. Anpassungsmaßnahmen Anspruch auf Leistungen gem. § 77 Abs. 1 SGB IX:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__77.html

Vermieter bzw. Miteigentümer müssen idR derartige Umbauten dulden.
Du hast ja wohl hoffentlich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Tanja, ich fürchte, für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, die die vermutlich zugestanden hätte, ist es nach drei Jahren bereits zu spät. Ein Schwerbehindertenausweis bringt zumindest kleine finanzielle Erleichterungen. Vielleicht findest du irgendeine leichte Heimarbeit, die du noch machen kannst?
LG

Hallo,

das hier

ist hanebüchener Unsinn. Eine Rente auf Erwerbsminderung kann jederzeit beantragt werden. Und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann wird dem Antrag auch stattgegeben - grundsätzlich unabhängig davon, seit wann die Voraussetzungen gegeben sind. Lediglich eine evtl. Rückwirkung mit entsprechender Nachzahlung ist dann evtl. ausgeschlossen.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Hallo,

wende dich doch mal an eine Beratungsstelle des VdK in deiner Nähe.

Die können dich in solchen Dingen kompetent beraten

Grüße
miamei