Hallo,
ich und mein Mann, leben zusammen in einer Wohnung.
Mein Mann bekommt momentan Hartz IV(496 €), Ich mache eine Ausbildung und bekomme ausgezahlt 408,45 €.
Nun wollten wir für mich auch ergänzend Harz IV beantragen, der Antrag wurde jedoch abgelehnt da die Ausbildung wohl andersweitig förderungsfähig wäre.
BAB hab ich auch schon beantragt der aber auch abgelehnt wurde da meine Eltern wohl zu viel verdienen.
Soweit ich weiß, müssen meine Eltern doch garnicht mehr für mich aufkommen seit dem ich Verheiratet bin oder?
Ist das wahr das mir garnichts vom Arbeitsamt zu steht?
Was genau steht in der Ablehnungsbegründung drin ? Wieviel verdienen Deine Eltern Netto ? Haben sie Grundbesitz oder Ersparnisse ? Wie hoch sind diese ? Viele Grüße, D.
Was genau steht in der Ablehnungsbegründung drin ? Wieviel
verdienen Deine Eltern Netto ? Haben sie Grundbesitz oder
Ersparnisse ? Wie hoch sind diese ? Viele Grüße, D.
Betreff: Leistungen.zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB 11) .
Sehr geehrter Herr …,
nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit (Berufsausbildungsbeihilfe) sind die Eltern Ihrer Frau auch nach
der Heirat weiterhin zum Unterhalt verpflichtet. Dadurch gehört Ihre Frau weder zur Bedarfsgemeinschaft noch
steht ihr ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 7 SGB " zu. Wenden Sie sich
bitte an die Familienkasse Göttingen, damit möglichst schnell die Kindergeldzahlung wieder aufgenommen
werden kann, damit dürfte der Bedarf dann auch gedeckt sein.