Was steht mir während meiner Ausbildung zu

Hallo,

ich bin 23 Jahre und beginne nächste Woche meine Ausbildung zu Bäckereifachangestelten.
Seid einem halben Jahr wohne ich zusammen mit meinem 18 Jährigen Freund in unserer ersten eigenen Wohnung. (Baden Würtemberg) Er ist seit diesem Monat ausgelern. (netto 1300€) Das Arbeitsverhältniss besteht aber nur bis zum 1. September. Leider hat er bis jetzt noch nichts neues in Aussicht.
Nun meine Frage an Euch.
Stehen mir bei einem monatlichen Einkommen von ca 370€ Kindergeld sowie BaB oder weitere Unterstützungen zu?

Ich Danke Euch für Eure Hilfe.

Hallo Jaka2010,
ich wohne in einem anderen Bundesland, deshalb bin ich mir nicht sicher. Ich denke aber das Dir das Kindergeld (wenn Deine Eltern es bisher bezogen haben) auf jeden Fall zu steht.Evtl bekommst Du auch noch 150€ Ausbildungsbeihilfe, aber bei uns in Niedersachsen sind sie damit sehr geizig bei der Zuteilung.Ausserdem solltest Du Dich erkundigen ob bei einer Höhe von 370€ noch Anspruch auf Kindergeld hast, sonst evtl mit dem Arbeitgeber einen Verzicht vereinbaren (wenn Du nur ca 10€ drüber liegst.
Wenn Du nicht wegen der Ausbildung ausgezogen bist sondern aus privaten Gründen kann es sein das Du keine Beihilfen bekommst, da Deine Eltern Dich während der Ausbildung noch unterstützen müssen. Informiere Dich am besten mal bei der IHK oder HWK,je nachdem zu welcher Kammer Du gehörst, die können Dir bestimmt weiter helfen.

Viel Erfolg auch in Deiner Ausbildung,
Fritz

Was steht mir während meiner Ausbildung zu.

Danke Fritz, das ist schon mal ein Anfang…

Hallo, also das Kindergeld müsste auf jeden Fall zustehen bei dem geringen Einkommen.
Dieses wird aber in der Regel weiter an deine Eltern gezahlt.

Ob BAfög oder sonstige Dinge zustehen kann ich leider nicht sagen, da ich lediglich in der Familienkasse gearbeitet habe.

Das kannst du aber bei den zuständigen Stellen bestimmt erfragen.

MfG

Hallo,

Kindergeld steht Dir auf jeden Fall zu, zumindest bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, so mein aktueller Wisensstand. BAB ist so ein Buch mit 7 Siegeln. Elterneinkommen und Einkommen oder Arbeitslosengeld 1 des Mitbewohners werden sicherlich mit angerechnet.

Hi,

erstmal schön, dass du einen Ausbildungsplatz gefunden hast. Ist heutzutage ja auch nicht mehr so einfach.

Zu deiner Frage.
Ich kenne die genauen Grenzen nicht, bis zu der man Kindergeld erhält. Ich meine aber, dass du mit deinem Einkommen noch Kindergeldberechtigt bist.
Inwieweit dir andere Förderungen zustehen kann ich dir leider nicht sagen.

Lg

Da ihr zusammen wohnt ist dieses ein eheähnliches Verhältnis und das Einkommen deines Freundes wird mit angerechnet. Bitte mal die Frage weiterleiten an eine zuständige Stelle der IG Metall. E-Mail: [email protected]

Hallo,
das kann ich so von hier natürlich nicht definitiv sagen, da ich deine VErhältnisse und genauen 'Einkünfte nicht kenne.
Aufgrund deiner Ausbildungsvergütung hätten deine Eltern bestimmt Anspruch auf Kindergeld. Auf jedenfall kommt noch die BAB dazu, also bleibt dir nur das KG zu beantragen und abzuwarten.
Allerdings müssen natürlich deine Eltern das Kindergeld beantragen.
Sofern du von deinen Eltern keinerlei Unterhalt erhälst, könntest du eine sogenannte Abzweigung aus dem Anspruch deiner Eltern beantragen.
Auch alles nachzulesen unter www.familienkasse.de.
Gruß
juliatimlea

Hallo,

tut mir Leid, da muss ich passen. :frowning:

Viele Grüße,

Heike

Hallo bei diesen Einkommen steht Dir auf jeden Fall noch Kindergeld zu !Allerdings bildet Ihr im Falle von Hartz4 eine Bedarfsgemeinschaft und werdet zusammen vranlagt ,aber denke da es nur geringfügiges Einkommen ist wird es sicher Förderung geben !

Einfach alles und überall beantragen !
MfG

Hallo jaka2010, informiere dich bei der Agentur für Arbeit vor Ort…dir steht auf jeden Fall BAB zu. liebe Grüße Bevermann