Was steht mir zu?

Hallo
Ich habe einen Arbeitsvertrag nach deutschen Recht.
Er ist aussertariflich. Steht mir trotzdem noch irgendetwas extra zu, was nicht im Vertrag steht? z.B. VL, oder oder oder

Vielen Dank fuer zahlreiche Antworten.

Gruss Benjamin

Ich habe einen Arbeitsvertrag nach deutschen Recht.
Er ist aussertariflich. Steht mir trotzdem noch irgendetwas
extra zu, was nicht im Vertrag steht? z.B. VL, oder oder oder

Hallo Benjamin,

Gehalt, Urlaub, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall - sonst nichts. Vermögenswirksame Leistungen gehören schon nicht mehr dazu, es sei denn, in Deinem Arbeitsvertrag sind solche Leistungen ausdrücklich erwähnt. Mit einem AT-Vertrag würden Dich die paar Euro auch nicht glücklicher machen.

Gruß
Wolfgang

Hallo
Ich habe einen Arbeitsvertrag nach deutschen Recht.
Er ist aussertariflich. Steht mir trotzdem noch irgendetwas
extra zu, was nicht im Vertrag steht? z.B. VL, oder oder oder

Vielen Dank fuer zahlreiche Antworten.

Benjamin.

Na, das nenne ich mal eine pauschale Frage!
Dir stehen gaaaaaanz viele Dinge zu, auch wenn sie nicht im AV stehen. Neben den von Wolfgang Dreyer genannten gibt es bestimmt noch einige mehr. Ohne zu wissen, was in Deinem AV steht, erscheint es Dir doch aber nach kurzem Überlegen vermutlich auch schwierig, von hier zu beurteilen, was fehlt, oder…? Was genau willst Du denn eigentlich wissen?
(Dir steht übrigens auch zu, daß die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat!)

Um dem vorzubeugen: eine Abfindung steht Dir nicht zu.

Gruß,
LeoLo

Es stehen dir alle Zusicherungen des zu deinem Bundesland gehörenden Manteltarifvertrges und des Bundesarbeitsgesetzes zu.

Außerdem: bei einem derart offenen Vertrag, läßt sich doch über alles verhandeln!!!

winkel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es stehen dir alle Zusicherungen des zu deinem Bundesland
gehörenden Manteltarifvertrges und des Bundesarbeitsgesetzes
zu.

Winkel.

Was willst Du uns damit sagen? „Alle Zusicherungen des zu Deinem Bundesland gehörenden MTV“??? und „die Zusicherungen des Bundesarbeitszeitgesetzes“???

1.) gibt es keinen „Bundesland-MTV“
2.) meinst Du wohl das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wobei ich nach wie vor überlege, welche „Zusicherungen“ dies sein könnten
3.) ist der AV angeblich außertariflich und die ein oder andere gesetzliche oder tarifliche „Zusicherung“ könnte hinfällig sein.

Ohne den AV genauer zu kennen, ist es unmöglich, die Frage zu beantworten.

Gruß,
LeoLo

Was willst Du uns damit sagen? „Alle Zusicherungen des zu
Deinem Bundesland gehörenden MTV“??? und „die Zusicherungen
des Bundesarbeitszeitgesetzes“???

1.) gibt es keinen „Bundesland-MTV“

Es gibt verschiedene Manteltarifverträge nach alten und neuen Bundesländern. Ich schrieb ja nicht Bundesland-Manteltarifvertrag. Zudem gibt es Manteltarifverträge in bestimmten Bereichen, die mehrer BL einschließen (z.B. Hamburg/Bremen/Niedersachsen/Schleswig-Holst.)

2.) meinst Du wohl das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wobei ich
nach wie vor überlege, welche „Zusicherungen“ dies sein
könnten

Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Bäcker. Es gibt ja verschieden Bundesgesetze die sich mit der Arbeit befassen.
Positive Formulierungen in einem Gesetz sind Zusicherungen ( z.B. dem A. steht Urlaub zu), negative Formulierungen können also nicht zustehen (z.B. dem A. steht kein Urlaub zu, wenn…)

3.) ist der AV angeblich außertariflich und die
ein oder andere gesetzliche oder tarifliche „Zusicherung“
könnte hinfällig sein.

Neben den allgemeingültigen Manteltarifverträgen, gibt es die Tarifverträge der einzelnen Gewerksachaften mit den Arbeitgeberverbänden. Ist ein Arbeitgeber nicht in einem AG-Verband gelten für ihn allein die Regelungen des MTV.

Das heißt: Manteltarifvertrag = Arbeitszeit 40 Std.
Metalltarifvertrag = Arbeitszeit 35 Stunden.

außertariflich meint nicht einem speziellen Tarifvertrag (Metall, Verdi) zugehörig.

Das wollte ich damit sagen. Pauschal auf eine pauschale Frage geantwortet.

Worüber wolltest du dich aufregen?

winkel

Ohne den AV genauer zu kennen, ist es unmöglich, die Frage zu
beantworten.

Gruß,
LeoLo

winkel schrieb:

Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Bäcker.

(…)

Ist ein Arbeitgeber nicht in einem
AG-Verband gelten für ihn allein die Regelungen des MTV.

Das heißt: Manteltarifvertrag = Arbeitszeit 40 Std.
Metalltarifvertrag = Arbeitszeit 35 Stunden.

außertariflich meint nicht einem speziellen Tarifvertrag
(Metall, Verdi) zugehörig.

winkel.

Nach diesen grandiosen Sätzen erübrigt sich wohl die Frage, ob eine Diskussion erfolgsversprechend sein könnte…

Verzeih mir, aber Du hast null Ahnung von Arbeitsrecht.

Gruß,
LeoLo

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Nach diesen grandiosen Sätzen erübrigt sich wohl die Frage, ob
eine Diskussion erfolgsversprechend sein könnte…

Verzeih mir, aber Du hast null Ahnung von Arbeitsrecht.

Gruß,
LeoLo

Anstatt mit diesem pauschalen Verriss, könntest du ja zum Beispiel antworten:

siehe AZG. (siehe Mr. Check)

und woher du deine Kenntnisse, die wohl grandioser als meine sein sollen, beziehst, läßt du auch offen!

winkel

und woher du deine Kenntnisse, die wohl grandioser als meine
sein sollen, beziehst, läßt du auch offen!

winkel.

Nach Deinem scheinbar triumphierenden „Worüber wolltest Du Dich noch mal aufregen?“ und Deinem dabei mitgelieferten entsprechend katastrophalen „Qualifikationsbeweis“, habe ich ein wenig überlegt, ob es tatsächlich etwas bringt, Dir noch mal zu antworten. Aber, was soll’s, vielleicht nimmst Du Dir das Ganze ja tatsächlich zu Herzen und bist bereit, Dich weiterzubilden.

Wo fang ich an wo höre ich auf? Nach Deinem Posting zu urteilen, müßte ich Dir erst einmal einen 4wöchigen Lehrgang schenken, um eine Basis aufzubauen. Insofern anhand eines Deiner Sätze nur einmal gaaaaanz kurz:

„Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Bäcker.“

Dieser Satz dürfte so ungefähr exemplarisch für Deinen Kenntnisstand sein. Das ist Arbeitsrecht Grundkurs, 1.Klasse, 1.Stunde (wenn überhaupt). Wer das nicht weiß, weiß nichts. Versteh mich nicht falsch. Mir persönlich ist das vollkommen schnurz, was Du so über das Arbeistrecht denkst! Problematisch wird es nur, wenn man seine Unkenntnis dann an andere weitergibt. Man sollte schon wenigstens einen kleinen Kenntnisstand über die Sachlage haben, wenn man in einem Job/Recht-Brett auf Fragen antwortet. Dein Satz beweist, daß Du entweder das ArbZG noch nie gelesen hast oder es noch nie verstanden hast. Beides ist schlimm genug, wenn man berücksichtigt, daß Du auf ernstgemeinte Fragen hier antwortest. Deine Antworten sind daher grob fahrlässig. Was stellst Du Dir eigentlich vor, was passiert, wenn der Fragende aufgrund einer Deiner Antworten morgen in das Büro des AG rennt und diesem erklärt, daß er diesen und jenen Anspruch hat, weil er einem „MTV des Bundeslandes“ unterliegt? Entweder wird er ausgelacht oder rausgeschmissen - oder beides. Alles nicht gerade sehr erbaulich… Oder wie steht’s um jemanden, der sich hier über eine 60-Stundenwoche mockiert, Dank Deiner Aussage aber sich totmalocht, weil das ArbZG ja nicht für ihn gilt? Ich erinnere auch gerne an Deine Aussage, daß nach einem Gerichtsurteil gesetzlich kein Anspruch auf Erstattung der Vorstellungskosten besteht, wenn der AG dies nicht im Vorfeld ausdrücklich zugesagt hat. Ich weiß nicht, wo Du das mal gelesen oder gehört zu haben meinst, aber derjenige, der auf Deine Aussage vertraut, bekommt ihm zustehendes Recht nicht, da er es nicht einfordert! Bei einem Vorstellungsgespräch in 400km Entfernung, zzgl. Übernachtung, Verpflegung kann da eine enorme Summe auflaufen, die dem Bewerber zustehen könnte! Aber Du hast ja mal was „gehört“… Ist ja auch schietegal, den Schaden hast ja nicht Du sondern irgendein Fremder:frowning:

Weißt Du, ich habe keine Lust, Dir hier 1000 Seiten niederzuschreiben, um Dir alle haarsträubenden Fehler auseinanderzuklamüsern, die Du geschafft hast, in 5 Sätze zu packen. Ich habe es auch nicht nötig, Dir zu erzählen, warum ich über das Arbeitsrecht mehr weiß als Du. Das geht Dich auch nichts an. Ich gebe Dir aber mal dringenst den Rat, daß Du Dich vielleicht mal mit den Gesetzen befasst, über die Du reden willst. Unter
www.staat-modern.de/gesetze
findest Du eine ganze Menge davon - unter anderem auch das ArbZG, das BGB und das TVG. Zudem solltest Du Dir ein paar Bücher kaufen und lesen, die sich mit Arbeitsrecht beschäftigen, Urteile der verschiedenen Gerichte (ArbG, LAG, BAG) studieren, die oft auch online abrufbar sind und im Brett erst einmal über einen längeren Zeitraum nur lesen statt zu antworten. Wenn Du meinst, daß Du etwas sicherer geworden bist, dann leg von mir aus gerne wieder los, aber hör auf damit, bei den Menschen fahrlässig Schaden anzurichten, die sich an dieses Forum wenden, weil sie Hilfe benötigen! Das ist nämlich eine Riesensauerei, da Du nicht nur den Fragesteller schädigst, sondern auch die Qualität des Forums und damit einher die Reputation der hier gewissenhaft Antwortenden!

Dies war mein letztes Posting zu diesem Thema.
Lern draus.

Alles Gute.
Gruß,
LeoLo

Hochmut kommt vor dem Fall,

guter LeoLo,

ich will dir nur mal sagen, woher ich meine Kenntnisse habe:

Ich war insgesamt 12 Jahre selbständig und habe bis zu 30 mitarbeiter beschäftigt.

DU hingegen solltest erstmal lesen lernen (Pisa läßt grüßen), denn wenn du mein allererstes Posting richtig liest, dann wirst du sehen, daß ich nur allgemein auf die bundesweit gültigen Gesetze verwiesen habe.

Ich könnte auch standardmäßig deine Antwort benutzen:
so kann man nicht darauf antworten.

Das zeugt natürlich von besserem Helfen.

Die Aussage mit den Bewerbungskosten beruht auf meiner Kenntnis aus 1996. In dem Jahr habe ich bundesweit HV gesucht und eingestellt. Hätte ich allen die Reisekosten erstattet, hätte ich die Firma schließen können. Aus der zeit stammt auch das von mir besagte Gerichtsurteil, auf das ich mich damals erfolgreich berufen konnte.

Verlange nicht von einem Nicht-Juristen täglich alle Gerichts-Neuentscheidungen in dieser Richtung zu kennen.

winkel

PS:
Da du ja nicht sagen willst, woher du deine Kenntnisse hast, denke ich mal Erstsemester. Die brüllen nämlich immer so laut und persönlich angreifend wie du. Geh mal ins Leben einer firma und du siehst was wirklich wichtig ist.

Hallo.

Auch, wenn der Thread schon älter ist : mir steht hier zuviel Unfug drin, sorry …

Es gibt verschiedene Manteltarifverträge nach alten und neuen
Bundesländern. Ich schrieb ja nicht
Bundesland-Manteltarifvertrag. Zudem gibt es
Manteltarifverträge in bestimmten Bereichen, die mehrer BL
einschließen (z.B.
Hamburg/Bremen/Niedersachsen/Schleswig-Holst.)

Mantel- und andere Tarifverträge werden immer zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber(verbände)n geschlossen. Tarifverträge richten sich nach den zuständigen Tarif bezirken bei Arbeitgeber und Gewerkschaft sowie nach der Branche (deswegen gibt es die IG Metall/den Metall-AGV und die ganzen anderen putzigen Vereine).

Das Arbeitszeitgesetz gilt nur für Bäcker.

Dummes Zeug. §1, Absatz 1 ArbzG : „… die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer…“ nicht der Bäcker.

Es gibt ja
verschieden Bundesgesetze die sich mit der Arbeit befassen.

Ja. Mit der Arbeitszeit befaßt sich aber das Arbeitszeitgesetz (wie seltsam …).

Neben den allgemeingültigen Manteltarifverträgen, gibt es die
Tarifverträge der einzelnen Gewerksachaften mit den
Arbeitgeberverbänden. Ist ein Arbeitgeber nicht in einem
AG-Verband gelten für ihn allein die Regelungen des MTV.

Der nicht tarifgebundene Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden - überraschenderweise. Für ihn gelten also Tarifverträge grundiziell nicht.

außertariflich meint nicht einem speziellen Tarifvertrag
(Metall, Verdi) zugehörig.

Außertariflich meint außerhalb des tariflich geregelten Bereiches, und zwar nach allgemeiner Sprachregelung oberhalb. Zum Bleistift unterliegt derjenige, der Aufgaben ausführt, deren Anforderungen oberhalb der obersten Entgeltgruppe des TV liegen, damit nicht dem Tarifvertrag …

Informieren und nicht die Begriffe (Gesetz, Manteltarif, Tarif …) so durcheinanderwirbeln, wäre besser,

meint kw