Liebe/-r Experte/-in,
Seit Februar bekommer ich ALGII(359 und 280 Miete)
Am 1.4. habe ich meinen Steuerbescheid bekommen.Ich
soll 900 Euro wieder bekommen.In dem Brief steht:Ich
bekommer Nachricht wie das Geld zu verwenden ist.Ich gehe
davon aus,das die ARGE das haben will.Ich habe aber die
Kontonummer meiner Mutter angegeben,da sie mir mit Geld
(Für Versicherung und Umzug )ausgeholfen hat.Was steht
mir zu? Ist das nun Einkommen?Von der ARGE habe ich noch
keinen Bescheid.
Sie müssen Beim ARGE mitteilen und das Steuerbescheid vorlegen, das Geld wird voll verrechnet mit der Leistungen, d. h. das Geld ist im April zugeflossen, also müssen Sie (359 + 280) die Leistungen für dem Monat April vollständig zurückerstatten, den Rest wird mit dem Monat März und Februar verrechnet.
Sie machen sich strafbar, wenn sie Ihrer mitteilungspflicht nicht nachkommen und die Leistungen werden ab sofort vesagt, dazu kommt ein Strafverfahren wegen Betrug, also seien sie vorsichtigt und sofort bei ARGE Bescheid geben, es ist für ihre Gute.
Einkommen ist alles, sagen Sie bitte Ihrer Mutter, dass das Geld wird verrechnet.
Es tut mir leid solche Nachrichten Ihnen zu geben, aber es ist leider so.
Gruß
Marinel
Es ist ja noch kein Geld angekommen.Das Finanzamt sagt ja ich bekomme noch Bescheid wie das Geld verwendet wird.
Hallo Ilona,
es spielt keine Rolle, sie müssen beim ARGE mitteilen (sie haben den Bescheid bekommen) Finanzamt prüft ob sie Steuerschulden haben und danach git das Geld frei, FA darf nicht eigenmächtig das Geld beim ARGE überweisen, dafür ist sie nicht befügt, nur sie. Der Beweislast liegt bei Ihnen und nicht beim ARGE, und die kurzere ziehen sie, also teieln Sie beim ARGE mit dass Sie den Steuerbescheid bekommen haben und sie noch nicht das Geld bekommen haben und wie sollen sie sich verhalten (das ist die goldene Mitte)
Gruß
Marinel
Es ist ja noch kein Geld angekommen.Das Finanzamt sagt ja ich
bekomme noch Bescheid wie das Geld verwendet wird.
Hallo Ilona,
ja leider sind Sie auch in dieser Abzockersituation geraten. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich nichts aber wirklich nichts gefallen zu lassen. Schalten Sie immer dann einen Rechtsanwalt ein, Sie brauchen nur 10€ zu zahlen für den Beratungsschein.
Zu meiner Antwort:
" Erhält ein ALG II Berechtigter eine Steuer-Rückerstattung von dem Jahr zuvor, bevor dieser einen Anspruch auf das ALG II hat, so zählt die Steuererstattung als Vermögen. Ein Vermögen wird dem Hartz IV Betroffenen in einer gewissen Höhe zugestanden. Wird die Steuerstattung allerdings in dem Zeitraum ausgezahlt, wenn der Betroffene bereits ALG II berechtigt ist, so wird dies als Einkommen gewertet und mit auf das ALG II angerechnet".
Es heißt aber auch:
" Der Anspruch auf ALG II lebt wieder auf, wenn der Rückerstattungsbetrag aufgebraucht ist"!!!
Ich bin davon überzeugt, dass Sie in der Lage sind, dass Geld sinnvoll, aber bitte sinnvoll mit Nachweis, aufgebraucht zu haben oder aufbrauchen können. Mit Versicherung usw wird es nicht klappen. Vielleicht haben Sie ein Kind, dasss dringend Dinge benötigt. Aber keine Kleidung, da diese von der Grundsicherung bezahlt werden müssen. Stellen Sie diese Frage am Besten auch in der Expertenrunde, kann z.Z. keine genauen Angaben dazu machen.
Den Umzug haben Sie hoffentlich über die ARGE angemeldet. Die Kosten müssten von der ARGE übernommen werden.
Da Sie kein Schreiben v. der ARGE haben, warten Sie erstmal ab, aber geben das Geld schon mal sinnvol aus ( Nachweise ).
Der Hinweis, wie das Geld zu verwenden ist, ist eine absolute Frechheit. Sie haben das Recht, das Geld aufzubrauchen! Teilen Sie das den Finanzamt mit.
Grüße
opa2009