Was steht mir zu ? Sozialhilfe

Hallo,
ich bin 21 und verheiratet.
Meine Frau ist Arbeitslos ( sie macht gerade den Integrationskurs ).

Ich arbeite auf Teilzeit und verdiene 550€ euro Netto.

Da ich vor meiner Hochzeit immer meinen Eltern geld für meine Unterhalt gab, hatt dies sich nun verdoppelt und komme nicht mehr mit dem bisschen Geld zurecht. ( Das Geld hab ich meinen Eltern unter der Hand gegeben ). Wohne jedoch im Miethaus meiner Eltern, in der unteren Etage. Also 2 Zimmer, Wc,Küche.

Meine Frage:
Was steht mir und meiner Frau zu ?
Nach dem Integrationskurs, müsste meine dann arbeiten oder ist es möglich das meine Frau dann Hausfrei sein darf ohne das Ihr gedroht wird, evt. Gelder zu streichen ?

Gruß Baretta

das ist nicht mein wissensberreich - ausländerbehördliche fragen kann ich nicht beantworten

ich bin 21 und verheiratet. Meine Frau ist arbeitslos (sie macht gerade den Integrationskurs). Ich arbeite auf Teilzeit und verdiene 550€ netto. Da ich vor meiner Hochzeit immer meinen Eltern Geld für meinen Unterhalt gab, hat dies sich nun verdoppelt und jetzt kommen wir nicht mehr mit dem bisschen Geld zurecht. (Das Geld hab ich meinen Eltern unter der Hand gegeben). Wohne jedoch im Miethaus meiner Eltern, in der unteren Etage. Also 2 Zimmer, Wc, Küche.

Was steht mir und meiner Frau zu nach dem Integrationskurs? Müsste meine Frau dann arbeiten oder ist es möglich, dass sie dann hausfrei sein darf ohne das Ihr gedroht wird, evtl. Gelder gestrichen zu bekommen?

Also hier kenne ich mich nicht aus, weil es immer das innerste Bedürfnis meines Mannes und mir war meine Verwandten oder den Staat nicht finanziell zu belasten. Mit 21 (also jung und gesund) und der Verantwortung einer Ehe sollten sie beide überdenken, die Ärmel hochzukrempeln und versuchen ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, nicht zuletzt ihren Eltern zu liebe, die sicher sehr unglücklich sind, dass das ihre einzigen Ideen und Fragen sind um ihre Zukunft zu gestalten!

Hallo Barette,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß

Tituse

Hallo Baretta,
leider ist Sozialhilfe nicht mein Fachgebiet.
Alles Gute,
Erika :smile:

Hallo,

also da bin ich der ganz falsche Ansprechpartner,
müßtest du jemanden vom Finazamt fragen.

Gruß
Angelika

Hallo, Baretta
deine Angaben sind nicht sehr deutlich. Die Sozialhilfesätze bzw. HartzIV sind hier angegeben.http://www.cecu.de/hartz-iv-regelsatz.html
Wenn du mit deinen Eltern in einem Haus wohnst, zählt ihr Einkommen im Sinne der Haushaltsgemeinschaft zum Gesamteinkommen dazu. Theoretisch stehen dir 364 Euro, deiner Frau 328 Euro zu, also 692 Euro zzgl Miete .
Davon ist dein Einkommen sowie das deiner Frau abzuziehen. Deine Eltern könnten unterhaltspflichtig sein. Es steht euch aber, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird eventuell auch Wohngeld zu. Dieses ist unabhängig von der Unterhaltspflicht der Angehörigen. Ein Antrag auf Wohngeld kann mit dem Mietvertrag und Einkommensnachweisen immer gestellt werden.
Ansonsten rate ich dir, eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen und den Sachverhalt dort genauer darzustellen, damit eventuelle Ansprüche auf finanzielle Hilfen festgestellt werden können.
Grüsse und viel Erfolg
Irina

Tut mir leid,wohne im Ausland und werde laufend mit sozialen Fragen bombartiert:Keine Ah ung vom deutschen Recht.Trotzdem wuensche ich Euch Erfolg
bei der Suche einer Antwort

Hallo,

leider sind die Informationen von Ihnen bischen wenig.
Ich würde Ihnen raten einen Mietvertrag mit Ihren Eltern zu machen (Mietkosten + Betriebskosten). Formulare dazu gibt es zu kaufen oder man kann sich auch im Internet umschauen um einen privaten Mietvertrag runter zu laden.
Ich geh davon aus, dass Sie auf jeden Fall Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Harz IV) haben, dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Job-Center, ARGE oder Arbeitsagentur stellen. Sozialhilfe steht Ihnen nicht zu, da Sie sich im erwerbsfähigen Alter befinden und auch Ihre Frau nicht erwerbsunfähig ist. Ob Ihre Frau weiter Hausfrau bleiben kann, kann ich nicht beurteilen, aber in der Regel wird ihr sicher auch auferlegt sich einen Job zu suchen oder je nach Qualifikation bekommt sie sogar einen Job vermittelt. Wenn sie diesen ablehnt, dann kann es auf jeden Fall zu einer Leistungskürzung oder gar zum Versagen der Leistung führen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, schreiben Sie mir einfach.
Liebe Grüße

Hallo Baretta,

da du arbeiten gehst, ist das für euch zuständige Gesetz Hartz IV = Sozialgesetzbuch II, nicht die Sozialhilfe.

Das Jobcenter (oder wie die Stelle bei euch heißt) berechnet euren Bedarf so: Für jeden von euch 328 Euro pro Monat zum leben (=„Regelsatz“) plus eine angemessene Miete. Um die Miete nachzuweisen, müsst ihr einen Mietvertrag haben.
Das Geld, was du bisher deinen Eltern gegeben hast, spielt bei der Berechnung des Jobcenters keine Rolle.

Von euren Verdiensten gibt es einen gewissen Freibetrag (der aber etwas kompliziert zu berechnen ist.) Die anderen Beträge werden addiert, und was dann noch fehlt zu 656 Euro plus Miete, bekommt ihr.

Wenn ihr kein kleines Kind habt und deine Frau so gesund ist, dass sie täglich 3 Stunden oder mehr arbeiten kann, wird von ihr erwartet, dass sie arbeiten geht. Nur um den Haushalt zu führen, kann sie nicht zu Hause bleiben.

Dann spielt natürlich auch noch eine Rolle, ob ihr Vermögen habt.

Wenn du dich genauer informieren willst, kannst du dir auch eine Beratungsstelle in deiner Nähe suchen. Adressen findest du z. B. hier:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen.

Ingrid

Hallo,
ich bin 21 und verheiratet.
Meine Frau ist Arbeitslos ( sie macht gerade den
Integrationskurs ).

Ich arbeite auf Teilzeit und verdiene 550€ euro Netto.

Da ich vor meiner Hochzeit immer meinen Eltern geld für meine
Unterhalt gab, hatt dies sich nun verdoppelt und komme nicht
mehr mit dem bisschen Geld zurecht. ( Das Geld hab ich meinen
Eltern unter der Hand gegeben ). Wohne jedoch im Miethaus
meiner Eltern, in der unteren Etage. Also 2 Zimmer, Wc,Küche.

Meine Frage:
Was steht mir und meiner Frau zu ?
Nach dem Integrationskurs, müsste meine dann arbeiten oder ist
es möglich das meine Frau dann Hausfrei sein darf ohne das Ihr
gedroht wird, evt. Gelder zu streichen ?