Was steht mir zu? Trennung ohne Ehevertrag

Hallo, leider muß ich mich mit Trennungsabsichten beschäftigen. Daher frage ich mich natürlich, was mir an Vermögen zustehen würde. Bin seit 1999 verheiratet und war seitdem, nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, nicht mehr berufstätig. Kümmere mich um Haus, Garten und Nachwuchs, auch mein Mann war nach der Hochzeit damit einverstanden. Es gibt keinen Ehevertrag, wir wohnen zur Miete, und besitzen Ersparnisse und Aktien im Wert von 350.000,00 Euro. Vielen Dank für eine kurze Antwort.

Hallo Ute, ist ja nicht schön zu Jahresbeginn. Jetzt zu deinen Fragen. Bei einer Scheidung wird ersteinmal ein Renrenausgleich durchgeführt. Sicherlich werden dir einige Rentenpunkte von Gericht zugesprochen. Dieses Verfahren läuft automatisch sobald Scheidung eingereicht wurde. Wenn ihr zur Miete wohnt braucht keiner aus dem Haus raus, solange die Miete bezahlt wir. Gemäß BGB wird davon aushegangen, das man eine Trennung/ Scheidung in jeweils getrennten Räumen leben kann während des Trennungsjahres. Wäre zu klären wer im Mietvertrag steht Du oder Mann, aus Haftungsgründen wenn die Miete mal nicht bezahlt werden sollte. Ab Trennung steht steht dir Unterhalt für euer Kind, sofern es bei dir bleibt, und Unterhalt für dich zu. Der Unterhalt ist in der Düsseldorf Tabelle klargeregelt zumindest für dein Kind. Um deinen Unterhalt wirst du sicherlich Klage einreichen müssen. Da du derzeit nicht beschäftigt bist kannst Du PKH beantragen. Zu den Aktien die werden ebenfalls geteilt, wie alles andere auch Lebenversichungen,sonstige Geld und Kapitalanlagen einschl. Konten. Aber auch der Hausrat und sonstige Einnahmen oder Guthaben etc. Über Aktiva und Passiva müssen beide Auskunft bei Gericht geben. Mach dir von Allem eine Kopie. Besser wäre eine notarielle Einigung da diese deutlich billiger wird als ein Rechtsstreit. Denk daran ihr könntet dann auch einen Anwalt nehmen. Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.

Hallo,
es steht Dir während des Trennungsjahres Trennungsunterhalt zu, den Kindern steht ab dann Kindesunterhalt zu.
Ob Dir danach noch Unterhalt zusteht, wird das Gericht beurteilen. Wahrscheinlich sind die Kinder aber alt genug, so dass Du für Deinen Lebensunterhalt selbst sorgen wirst.
Wenn die Ersparnisse vollständig aus Eurer Ehezeit stammen, steht Dir die Hälfte zu. Wenn einer von Euch schon Vermögen in die Ehe mitgebracht hat, bleibt dieses aussen vor, wird also aus der zu verteilenden Summe herausgenommen.
Was den Erwerb von Rentenpunkten betrifft, werden Dir für die Zeit der Ehe die Hälfte seiner Rentenpunkte übertragen.
Viele Grüße

Da sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wer behält die Kinder, wie lange waren Sie verheiratet, war das Geld schon vorher da oder ist es in der Ehe erwirtschaftet worden? Sind es eheliche Kinder,tausend Fragen, da können Sie auf einen Anwalt kaum verzichten. Trennungs und Scheidungsabsichten sind auch noch zwei verschiedene Dinge.
So wie ich das auf den ersten Blick sehe, ist ihr Mann derjenige der das Geld nachhause bringt und Sie seit elf Jahren nicht mehr Berufstätig. So habe ich es verstanden. Sie haben ein überdurchschnittliches Vermögen angehäuft und könnten sich anderes leisten. Wofür soll das Geld sein? Altersvorsorge? Durch zwei geteilt könnte sich jeder ein Haus leisten.Doch Sie leben in einer Mietwohnung.Das würde mich auch nerven.
Ich an Ihrer Stelle hätte einfach ein Haus gekauft, wäre da eingezogen, wenn er will kann er ja mitkommen oder muss sich trennen. Dann haben Sie aber schon mal ein Haus.
Liebe Grüsse von Susanne

Hallo,
Sie leben im gesetzlichen Güterstand, also in der Gütergemeinschaft.
Das bedeutet alle Vermögenswerte: Kapitalverträge, Aktien usw. die Sie vor der standesamtlichen Eheschliessung bereits hatten, steht Ihnen auch zum Stichtag (ist der Tag der Zustellung der Scheidungsklage) zu. Ebenso steht Ihrem Ehemann der Anfangsbestand, also das Vermögen dass er vor der Eheschliessung hatte zu.
Alle gemeinsam erworbenen Vermögen während der Ehe, egal von wem erworben stehen Ihnen beiden je zur Hälfte zu. So würde es sich auch mit Schulden verhalten.
Immobilien sind scheinbar nicht vorhanden, spielen also keine Rolle.
Kapitalverträge (Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen etc.)
werden zum Stichtag mit dem Rückkaufswert bewertet und ebenfalls zur Hälfte geteilt.
Bitte achten Sie unbedingt auf den Altersversorgungsausgleich, da Sie durch die Jahre Ihrer Erwerbslosigkeit einen Anspruch auf einen Teil der Rente Ihres Ehemannes haben, weil Sie selbst ja keine Rentenversicherungsbeiträge in dieser Zeit geleistet haben.
Ein Anwalt kann Ihnen bei Vorlage aller Werte genau ausrechnen was Ihnen zusteht.

hallo,
der mann muss unhalt für frau und kind zahlen,je nachdem wie alt das kind ist,muss die frau mitarbeiten…wie das vermögen aufgeteilt wird,weiss ich nicht, am besten anwalt fragen

lisa

Du solltest Trennungsunterhalt für Dich und die Kinder geltend machen, auch nachehelicher Unterhalt steht Dir wahrscheinlich zu. Vieles hängt von Deiner künftigen Wohnsituation ab und auch davon, bei wem die Kinder wohnen. Das Vermögen wird in der Regel aufgeteilt und Du kannst auch einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen, so weit ich weiß. Wie genau alles aufgeteilt wird, kann vor Gericht entschieden werden. Wenn ihr statt dessen untereinander einvernehmliche Regelung treffen wolt, empfiehlt sich eine einvernehmliche Scheidung, die Voraussetzungen findest Du unter http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli…

es steht zu:
Ehegattenunterhalt (falls Kinder noch klein)
Zugewinnausgleich (Endvermögen abzüglich Anfangsvermögen)
also schnell Anwalt oder besser einen Mediator aufsuchen.

Gruß
EJWW

PS: sorry für späte Antwort, habe erste jetzt die Anfrage gesehen

es steht zu:
Ehegattenunterhalt (falls Kinder noch klein)
Zugewinnausgleich (Endvermögen abzüglich Anfangsvermögen)
also schnell Anwalt oder besser einen Mediator aufsuchen.

Nachtrag:

und auch ggfs. Kindesunterhalt… (das Jugendamt kann hier auch helfen)

Gruß
EJWW

PS: sorry für späte Antwort, habe erste jetzt die Anfrage gesehen