Hallo LarryLaffer,
entschuldige bitte die späte Antwort, ich hatte ein langes Wochenende und meine eMail nicht abgerufen. Sorry.
Aber nun:
Du muss dem Zoll auf jeden Fall in Form einer Rechnung vorweisen wie hoch der Wert der Artikel ist.
Oftmals wird auch ein Zahlungsnachweis verlangt: Hast du evtl. über PayPal bezahlt? Dann sollte der Ausdruck reichen… Wenn du keinen Zahlungsnachweis hast, solltest du das dem Zoll so darlegen wie es ist…
Zu der Frage nach der Rechnung:
Wenn der Sendung auch nur die ‚Invoice for customs purposes only‘ beiliegt dann ist das auch die Grundlage für die Verzollung.
Sollte in dem Paket aber auf einmal eine kommerzielle Rechnung über z.B. 200 $ liegen, dann ist das die Grundlage!
Ich weiß nicht, wie der „echte“ Wert von den 100 $ abweicht… Wenn der Zollbeamte aber auf einen Zahlungsnachweis besteht, dann hast du mit der ‚Invoice for customs purposes only‘ eh keine Chance und du musst die „richtige“ Rechnung beim Shop anfordern ( eMail reicht ) und dem Zoll vorlegen.
Ich tippe, dass du nur mit der richtigen Rechnung und einem Zahlungsnachweis weiterkommst.
Zollbeamte sind aber auch nur Menschen und lassen mit sich reden, deshalb mein Tipp bevor du einen langen Weg zum Zoll „umsonst“ auf dich nimmst ruf einfach an und schilder dein Problem. Dann hast du zumindest eine mehr oder weniger verbindliche Antwort.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass wenn du zwei Zollbeamte fragst, am Ende drei Meinungen hast
Das ist leider so, es heißt nicht umsonst AMT 
P.S. Denk dran, dass du Zollabgaben ( Höhe kann ich nicht sagen, weil ich den Inhalt der Sendung nicht kenne ) und 19 % Einfuhrumsatzsteuer bezahlen musst!
Und das Paket wird nur 14 Tage beim Zoll aufbewahrt!
Ich hoffe ich habe dir helfen können.
Lass mich wissen wie die Sache ausgeht. Danke!
Gruß - dhlv