Was tue ich mit einem Invoice for Customs Purposes

Hallo,

ich habe in einem australischen Online-Shop einen Artikel bestellt. Nun habe ich von der Post eine Benachrichtigung erhalten, dass das Paket beim Zoll liegt und ich es dort abholen kann. Soweit ganz einfach, aber in der Benachrichtigung steht ich soll Rechnung und Zahlungsnachweis mitbringen. Die Rechnung habe ich nicht erhalten (evtl. ist die im Paket) und einen Zahlungsnachweis habe ich auch nicht (Kreditkartenabrechnung noch nicht da). Zusätzlich war in dem Briefchen der Post ein ‚Invoice for customs purposes only‘ auf dem steht ein Wert von $100 (Was nicht genau mit dem Verkaufspreis übereinstimmt)
Wie gehe ich nun am besten vor? Womit muss ich rechnen? Was passiert wenn das Paket geöffnet wird und dort die Rechnung mit einem abweichenden Betrag hervorkommt?

vielen Dank
LarryLaffer

Hallo,

du weißt doch den Preis + Versand von dem Onlineshop z.B. aus Internetausdruck oder Bestellbestätigung Mail. Das bitte mitnehmen. Du solltest auf jeden Fall den tatsächlich bezahlten Peis verzollen. Was auf dich zukommt siehe Link:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…

LG

Danke für die schnelle Antwort.
Es handelt sich um eine Getreidemühle, die nach der Zollseite
nicht in der Liste der „Pauschalierte Abgabensätze für bestimmte Waren“ auftaucht. Stimmt es, dass somit (da der Warenwert 700€ nicht übersteigt) die Vereinfachte Abgabenberechnung stattfinden wird und ich 17,5% des Warenwertes(Versand war kostenlos) bezahlen muss?

Ha ha und der Zweite… :smiley: Ick freu ma! Dann nimm die Bestellbestätigung und geh damit zum Zoll. Sollte der Warenwert über 100$ sein, wird man dir alles weitere vor Ort erklären.

Grüßchen

Dennis

hi massgeblich ist was du tatsächlich bezahlt hast also nimm notfalls nen ausdruck über das internetgeschäft mit beim abholen wenn du keine andere rechnung hast

gruss crizbee

Hallo. 
Manchmal ist es notwendig dem Zoll zum Zwecke der Verzollung eine Rechnung zu präsentieren, auf der der Wert der Waren ausgewiesen wird (Zollzwecke eben = customs purposes). Das ist aber regelmäßig nur dann der Fall, wenn dieser Betrag nicht tatsächlich bezahlt wird! Bsp: Einfuhr einer Ware zur Reparatur, vorübergehenden Verwendung auf einer Messe/Ausstellung, etc. 

In deinem Falle ist die Rechnung für Zollzwecke gegenstandslos, da du ja tatsächlich bezahlt hast und zudem die Rechnungsdatrn abweichen. Damit du hier keine Probleme bekommst, ist es wichtig den tatsächlich gezahlten Betrag (inkl Porto) nachzuweisen, da dieser zur Verzollung und EuSt-Berechnung heran gezogen wird. Das kannst du anhand einer Rechnung machen, Zahlungsaufforderung, Kreditkartenabrechnung oder eben durch das Einloggen in den Kundenbereich bei diesem Onlineshop (im ebay-Verkehr zB erkennt man vom Verkäufer mitgeschickte Rechnungen kaum noch an, da diese zu 95% unterfakturiert sind. Hier zählt das letzte Gebot der entsprechenden Auktion). In deinem Fall kann es sein, dass evtl eine richtige Rechnung im Paket liegt, ansonsten empfehle ich dir einen Screenshot des Onlinehändlers mit deinem Produkt zu machen!
Sollte man überhaupt keine Möglichkeit haben den tatsächlichen Kaufpreis zu ermitteln, muss dieser geschätzt werden. Dabei bedient man sich der Internetrecherche bei verschiedenen Händlern und ermittelt einen Durchschnittspreis oder man stützt sich auf deine Rechnung für Zollzwecke, sofern sie glaubhaft im Preisrahmen liegt!

Hoffe dir weitergeholfen zu haben und wünsche noch ein schönes Wochenende!

Hallo,

bei Warenwert inkl. Fracht bis 150 EURO zahlst du nur die 19% MWST:

Liegt der Wert der Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Dies gilt sowohl für Pakete, Päckchen, Briefe oder ähnliches, die durch die Deutsche Post AG befördert werden als auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Nicht-EU-Staat an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Sendung kann dabei auch kommerziellen Charakter haben. Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.

Besser fährst du mir der pauschalisierten Abgabenerhebung bis 700 EURO Wert mit pauschal 17,5 %. Du musst diese nur beantragen. Zoll kann bei dem betrag sogenannte Mündliche Zollanmeldung erstellen. Du brauchst also nur die rechnung/Zahlbeleg und das Geld für die Abgaben.

Siehe:

Vereinfachte Abgabenberechnung

Eine vereinfachte Abgabenberechnung anhand eines pauschalierten Abgabensatzes kommt in Betracht für einfuhrabgabenpflichtige Waren:

in gelegentlichen Sendungen von natürlichen Personen aus Gebieten, die weder zum Zollgebiet der Gemeinschaft noch zu der Insel Helgoland gehören,
die unentgeltlich an andere natürliche Personen gesandt werden und
die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
den Wert von 700 Euro nicht übersteigen.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder lehnen Sie die Pauschalierung ab, werden die Abgaben nach dem Zolltarif und den einschlägigen Einzelsteuergesetzen berechnet. Dieses Verfahren bezeichnet man als Abgabenerhebung nach dem Zolltarif.

Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwertes. Ein Abgabensatz von lediglich 15 Prozent wird auf Waren angewandt, für die Zollvergünstigungen - sogenannte Präferenzen - gewährt werden.

Hallo LarryLaffer,
entschuldige bitte die späte Antwort, ich hatte ein langes Wochenende und meine eMail nicht abgerufen. Sorry.

Aber nun:
Du muss dem Zoll auf jeden Fall in Form einer Rechnung vorweisen wie hoch der Wert der Artikel ist.
Oftmals wird auch ein Zahlungsnachweis verlangt: Hast du evtl. über PayPal bezahlt? Dann sollte der Ausdruck reichen… Wenn du keinen Zahlungsnachweis hast, solltest du das dem Zoll so darlegen wie es ist…

Zu der Frage nach der Rechnung:

Wenn der Sendung auch nur die ‚Invoice for customs purposes only‘ beiliegt dann ist das auch die Grundlage für die Verzollung.

Sollte in dem Paket aber auf einmal eine kommerzielle Rechnung über z.B. 200 $ liegen, dann ist das die Grundlage!

Ich weiß nicht, wie der „echte“ Wert von den 100 $ abweicht… Wenn der Zollbeamte aber auf einen Zahlungsnachweis besteht, dann hast du mit der ‚Invoice for customs purposes only‘ eh keine Chance und du musst die „richtige“ Rechnung beim Shop anfordern ( eMail reicht ) und dem Zoll vorlegen.

Ich tippe, dass du nur mit der richtigen Rechnung und einem Zahlungsnachweis weiterkommst.
Zollbeamte sind aber auch nur Menschen und lassen mit sich reden, deshalb mein Tipp bevor du einen langen Weg zum Zoll „umsonst“ auf dich nimmst ruf einfach an und schilder dein Problem. Dann hast du zumindest eine mehr oder weniger verbindliche Antwort.

Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass wenn du zwei Zollbeamte fragst, am Ende drei Meinungen hast :smile: Das ist leider so, es heißt nicht umsonst AMT :wink:

P.S. Denk dran, dass du Zollabgaben ( Höhe kann ich nicht sagen, weil ich den Inhalt der Sendung nicht kenne ) und 19 % Einfuhrumsatzsteuer bezahlen musst!

Und das Paket wird nur 14 Tage beim Zoll aufbewahrt!

Ich hoffe ich habe dir helfen können.
Lass mich wissen wie die Sache ausgeht. Danke!

Gruß - dhlv

Hallo,
die Invoice for Customs Purposes muss eigentlich mit der Handelsrechnung übereinstimmen. So wie du das hier darstellst gehe ich davon aus, das die dir vorliegende Rechnung geringer ist als der Originalpreis. Um hier weiter zu helfen müßte ich mal bitte die Differenz der Rechnung zu dem bezahlten Preis wissen.
Bitte ggf. melden, falls dein Problem noch nicht gelöst ist.
Gruß
Detlef