Ich habe im rahmen einer bevorstehenden Übernahme als Nachmieter einer Wohnung die unentgeltliche Übernahme von diversen Gegenständen (Einbauküche, Beleuchtungsspots etc.) vereinbart. Nun habe ich gesehen, dass die zur Übernahme vereinbarte Einbauküche von Fremden abgeholt worden ist. Die Vormieterin erklärte mir darauf hin, sie habe die Küche verkauft. Nun stehe ich - wenige Tage vor der Wohnungsübernahme zum 01.01. - ohne Küche da. Ohne die Übernahmevereinbarung der Küche hätte ich allerdings die Nachmietung gar nicht erst in Angriff genommen. was tue ich jetzt?
Hallo,
eine genau Abschrift der getroffenen Vereinbarung könnte hier helfen.
Es könnte sein, dass lediglich der Nachmieter seine Bereitschaft zur Übernahme anzeigt, damit der Vormieter seine Pflichten zum Rückbau nicht erfüllen muss. Diese Willenserklärung befreit den Vormieter, die Einbauten zu entfernen, aber sie verpflichtet ihn nicht, sie in der Wohnung zu belassen.
Auswärts essen ?
Soviel ich weiß, sind notfalls auch mündliche Verträge bindend. Ist nur schlecht durchsetzbar, wenn Du keine Zeugen hast.
Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Gemein ist das schon.
Glücklicherweise gibt es Zeugen und neben der mündlichen Vereinbarung auch eine whatsapp Kommunikation und ein Wohnungsabnahmeprotokoll für die Wohnungsgenossenschaft.
Hey,
also wichtig ist, wie bereits oben erwähnt, dass Du die gegenseitige Vereinbarung nachweisen kannst. WhatsApp solltest Du sichern, der Zeuge sollte seine Aussage zunächst als Gedächtnisstütze für spätere Streitpunkte verschriftlichen.
Die Übernahme der Küche war teil Deiner Willenserklärung, bei dem Abschluss des Mietvertrages. (Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande).
Du hast also jetzt erstmal formal theoretisch zwei Möglichkeiten:
- Nachbesserung bzw. den Einbau einer gleichwertigen Küche verlangen.
- Vom Mietvertrag zurücktreten.
Ich kenne den genauen Sachverhalt nicht, aber ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass der Mietvertrag so bestand hat. Die Frage ist allerdings, was Du ggf. in einem eventuellen Mietvertrag unterschrieben hast.
Was ich natürlich nicht hoffe ist, dass das Ganze vor Gericht landet, aber dort solltest Du ganz Gute Chancen haben. Allerdings bist Du vor Gericht und auf Hoher See in Gottes Hand.
Zusammenfassung: Wenn Du eine Alternative hast, erkläre dem Vermieter den Rücktritt vom Mietvertrag und begründe diesen entsprechend, alternativ kannst Du ihm auch eine Frist setzen, für die Nachbesserung bzw. den Einbau einer entsprechenden Küche.
Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte…
Gruß D-T
Mit welcher Begründen, den Mietvertrag hat der Fragesteller ja mit dem Vermieter geschlossen nicht mit den Vormieter.
und da steht wirklich drin:
„Zur Mietsache gehört einen Einbauküche, bestehend aus … ?“
Denn das müsste es ja. Es bedeutet, die Küche ist ins Eigentum des Vermieters übergegangen und kann deswegen auch in neuen Vertrag als Mietbestandteil übernommen werden.
bedeutet aber auch, Vermieter muss Küche fortan unterhalten, reparieren und auch einmal auf seine Kosten erneuern.
Und ist das wahrscheinlich ?
Nein.
Es ist wahrscheinlich, es steht im Protokoll bloß drin, „Mieterküche bleibt in Wohnung drin, Nachmieter hat erklärt sie zu übernehmen“
Man kann also allenfalls Schadenersatz gegen den Vormieter stellen (wenn überhaupt), nicht gegen den Vermieter.
Und deswegen kann man auch nicht aus dem Vertrag fristlos raus.
So etwas nennt man Schenkung. Und gemäß § 518 (1) BGB ist die Wirksamkeit eines Schenkungsversprechens an die notarielle Beurkundung des Versprechens gebunden. Die ist hier aber nicht gegeben.
Der Formmangel wird durch die Durchführung der Schenkung gehelit. Aber das ist nicht geschehen.
Daher: Keine Chance.
Solange die getroffene Vereinbarung nicht notariell beurkundet wurde, ist ihr Inhalt irrelevant. --> § 518 BGB