Was tun?

Guten Tag,

Ein Ex-Freund hat seine Ex-freundin am Samstagmorgen geschlagen,
Sie hat sofort dannach die Polizei gerufen,die war nach ca. 20 min. dann
auch da.Er hat ihr ziemlich fest am Arm gepackt.sie so geschubst das sie mit dem Kopf gegen die Wand geknallt ist.
Nun war Sie am Mittwoch beim Arzt,weil sie seit Samstag Kopfschmerzen
habe.Hat sich ein Attest geben lassen in dem steht das sie
mehrer Hämatome am unter und oberarm habe sowie eine Schädelprellung.
Sie muss am Montagmorgen zur Aussage auf die Polizei,nur Sie kann sich an
fast nichts mehr Erinnern,ich glaube durch die Schädelprellung.
An das was Sie sich Erinnern kann,das beruht auf der Wahrheit.
Sie weiß das bei dem Vorfall NIEMAND dabei war aber auf der Polizei
haben sich 4 Zeugen gemeldet,die Aussagen er hätte Ihr nichts getan??!!
Er selbst ist jetzt 18.Hat 2 Anzeigen wegen Drogen und die ex-freundin hat damals schon eine Anzeige wegen Körperverletung erhoben die aber fallen gelassen worden ist.
Sie habe im moment tierische Angst das die Anzeige nichts bringt und er wieder zuschlägt…
Was kann Sie tun?Sie hat eine 8.Woche alte Tochter und Sie möchte nicht das Ihr nachher noch an den Kopf geworfen wird das Sie eine falsch aussage gemacht hätte?!
Wenn die Anzeige vor den Richter kommt.was kann ihm dann geschehen?

Hallo!

Das klingt schlimm. Rechtlich kann ich wenig dazu sagen. Aber der jungen Mutter würde ich raten, auf jeden Fall die Anzeige aufrecht zu erhalten und wahrheitsgemäss das zu berichten, woran sie sich noch erinnern kann. Der Rest spricht für sich - und die Justizbeamten und Richter kennen ihre Pappenheimer schon.

‚Passieren‘ wird dem jungen Mann aus meiner Sicht vermutlich wenig. Jugendstrafrecht, offenbar die erste Verurteilung wegen Körperverletzung… das ist für die junge Frau jedenfalls unerheblich, was da bei heraus kommt.

Aber: sie sollte sich gaaaanz dringend einen Anwalt besorgen, der ihr dabei hilft, eine Verfügung gegen den Ex zu bekommen, dass er sich ihr nicht mehr nähern darf. Und je nach Wohnsituation der jungen Frau, wäre vielleicht ein vorübergehender Aufenthalt in einem Frauenhaus ratsam. Die könnten im übrigen auch bei dem vorgenannten helfen.

Alles Gute!
Pituffo

S o f o r t – r a u s – d a !

Alles steh’n und liegen lassen.
Kind schnappen und wort- und spurlos verschwinden.
Dafür hat die Mutter Verantwortung !
Sogar alle Sachen liegen lassen, evtl sogar Geld, Ausweis.
Das kann man alles wieder beschaffen,
aber ein eingeschlagenes Hirn ist nicht reparabel.
Mal abgesehen vom mentalen bleibenden Eindruck.

Rein ins Frauenhaus. Muss nicht das nächste sein,
weil da solche Typen zuerst auftauchen würden und ‚nachbessern‘.

Notfalls nicht von der Polizeiwache abweisen lassen.
Bei akuter Bedrohung müssen die Junx helfen,
und das tun sie natürlich auch.
Die KKH-Ambulanz sollte aber auch behilflich sein;
notfalls mit ein-zwei Tagen ‚Zwangs‘-aufenthalt.

Anzeige stehen lassen, wird aber nichts bei rauskommen;
denn das ist ‚kein öffentliches Interesse‘.

Dumm war, das erste mal zu ‚vergeben‘.
Bei solchen Vorgängen sofort und auf Nimmerwiedersehen
aus diesen Kreisen verschwinden.
Spurlos, sofort und für immer heißt das Motto.

Gruss und viel Erfolg - www

Hallo,

‚Passieren‘ wird dem jungen Mann aus meiner Sicht vermutlich
wenig. Jugendstrafrecht, offenbar die erste Verurteilung wegen
Körperverletzung…

wieso sind eigentlich soviele Leute der Meinung, in Deutschland gebe es eine „Kuschel-Justiz“?

Das dürfte den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen, offensichtlich ist der Täter schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und kann, da volljährig, nach Erwachsenemstrafrecht verurteilt werden. Die Verhandlung wird wohl vor einem Schöffengericht stattfinden, in der, neben dem Hauptamtlichen Richter, zwei Schöffen urteilen werden. Ich denke, dass ihm da schon was „passieren“ wird und er deutlich mehr als den erhobenen Zeigefinger bekommt.

Gruß

S.J.

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Aber: sie sollte sich gaaaanz dringend einen Anwalt besorgen, der ihr dabei hilft, eine Verfügung gegen den Ex zu bekommen, dass er sich ihr nicht mehr nähern darf

Darüber hat Sie sich auch schon Gedanken gemacht,dies wird aber nicht so einfach sein, da die beiden eine Tochter zusammen haben und der
Vater noch ein Recht darauf hat die Tochter zusehen.

‚Passieren‘ wird dem jungen Mann aus meiner Sicht vermutlich wenig. Jugendstrafrecht, offenbar die erste Verurteilung wegen Körperverletzung…

Wenn dieses der Fall sein sollte,dann verstehe ich den Richter nicht,soll er erst einen Menschen umbringen,damit er mal richtig
bestraft wird?Die Junge Mutter hat seither jeden Tag Kopfschmerzen und das geht Ihr unheimlich an die Nerven da Ihre Tochter ja auch
noch ab und an weinen tut.

Anzeige stehen lassen, wird aber nichts bei rauskommen;
denn das ist ‚kein öffentliches Interesse‘.

was versteht man den Bitte darunter?Soll die junge Mutter erst
im Grab liegen damit die Justiz was gegen den Herren unternimmt?

Die Frau wurde damals schon von Ihm geschlagen während der Schwangerschaft und er hatte Ihr in der Schwangerschaft auch in den Bauch getreten.Damals hat sie deswegen auch eine Anzeige gemacht aber den Strafantrag dann wieder zurück gezogen und aussgesagt es wäre nicht so gewesen, weil Ihr ex- Freund sie so bedroht hat das Sie Angst hatte die Anzeige weiter durch zuziehen.

Was ich nicht verstehe ist, wie man hier solche Fragen stehenlassen kann. Es ist ganz klar, dass man hier keine Rechtsberatung machen darf.

Sie muss sich einen Anwalt nehmen, der muss sie als Nebenkläger vertreten. Alles andere wird er ihr raten.

Es wäre grob fahrlässig hier Aussagen zu einem Sachverhalt zu machen, den keiner beurteilen kann, ohne die Akte gesehen zu haben.

Sorry, wenn ich jetzt der Spielverderber bin.

Grüße

Anzeige stehen lassen, wird aber nichts bei rauskommen;
denn das ist ‚kein öffentliches Interesse‘.

was versteht man den Bitte darunter?Soll die junge Mutter erst
im Grab liegen damit die Justiz was gegen den Herren
unternimmt?

Weil es der Staatsanwaltschaft recht kommt,
wenn solche Sachen hinter verschlossenen Türen passieren.
Dann ist es nicht mehr ‚öffentliches Interesse‘.
Außerdem ist die Sache nicht stichhaltig nachweisbar.
Es wird dann auf die (aussichtslose) Privatklage verwiesen.

Die Frau wurde damals schon von Ihm geschlagen während der
Schwangerschaft und er hatte Ihr in der Schwangerschaft auch
in den Bauch getreten.Damals hat sie deswegen auch eine
Anzeige gemacht aber den Strafantrag dann wieder zurück
gezogen und aussgesagt es wäre nicht so gewesen, weil Ihr ex-
Freund sie so bedroht hat das Sie Angst hatte die Anzeige
weiter durch zuziehen.

Der Frau ist nicht mehr zu helfen.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie ‚abhängig‘ ist.
Weitere Spekulationen über die Frau verkneife ich mir hier.
Dann wird sich der Staatsanwalt auch recht bedeckt geben.
Man wird ihr eventuell sogar vorhalten,
daß sie ja bewußt und freiwillig in dem Milieu lebt.
Stichwort: selber schuld, sie möchte/dulde es ja so.
Und eine Änderung möchte sie ja im Grunde gar nicht.

Das Jugendamt könnte da auch mal zu recht auftauchen.
Denn es könnte so aussehen, daß dieser Typ auch mal
dem Nachwuchs was am Auge macht.
Da hätte die Frau aber jetzt arge Erklärungsnot.

Staatsanwaltschaft zaghaft, Samthandschuhe?

Selbst erlebt, meine Frau hat heute nach 20 Jahren noch
Schwierigkeiten mit dem Auge und mit dem Ohr.
Sie wurde IM HAUS von einem Idioten aus heiterem Himmel verprügelt.
Bekannt bei der Polizei, mussten 2x erscheinen, den zu ‚beruhigen‘.
Kein öffentliches Interesse. Privatklage angeraten.

Die STA leidet an Überarbeitung. Und jeder noch so willkommene Grund,
ein solches Verfahren einzustellen, ist recht. Durchaus verständlich.
Das ist von mir keine Gehässigkeit, das ist einfach so.
Es gibt durchaus diesen ‚Gummiparagrafen/Ermessensspielraum‘,
der der Staatsanwaltschaft diese Möglichkeit legal einräumt.
Leider muß das Kind erst öffentlich in den Brunnen fallen.

Genau deswegen hilft nur sofort, spurlos und für immer verschwinden.

Gruss - www
http://dejure.org/gesetze/StPO/376.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentliches_Interesse
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=30120

Was ich nicht verstehe ist, wie man hier solche Fragen stehenlassen kann.
Es ist ganz klar, dass man hier keine Rechtsberatung machen darf.

Junger Mann,
hier geht es um Lebensberatung,
Paragrafen spielen hier keine Rolle.
Das mit den Paragrafen ist jedem, der hier postet,
per se sehr wohl bewußt. Auch dem OP.

Obwohl - ich vermute selbst,
daß auch diese Art Beratung beim OP
(bzw bei der Frau mit dem Kind) nichts bewegen wird.
Sie ist ja auch nach einer Woche noch in dem Umfeld -
scheint ihr ja regelrecht zu gefallen dort. :frowning:

Im übrigen wurde ja auch nur gefragt, was IHM droht;
nicht was die Frau jetzt machen kann. Sowieso Seltsam.
Dazu gabs aber keine Beratung. Vermutungen schon.
Nämlich vermutlich droht ihm gar nichts.

Bist Du evtl Staatsanwalt? ;o)
Nix für ungut.

Gruss - www

MOD: Rechtsberatung
Hallo!

Was ich nicht verstehe ist, wie man hier solche Fragen
stehenlassen kann. Es ist ganz klar, dass man hier keine
Rechtsberatung machen darf.

Das macht ja auch niemand. Es wurde in korrekter Weise ein Sachverhalt geschildert, und darüber könne wir jetzt rechtlich fabulieren. Ich habe über eine Löschung nachgedacht, bin aber zu dem Schluss gekommen: Niemand wäre wohl so bescheuert, sich bei akuter Betroffenheit in diesem Fall an die fröhliche anonyme Laienspielschar aus dem Internet zu wenden.

Sie muss sich einen Anwalt nehmen, der muss sie als
Nebenkläger vertreten. Alles andere wird er ihr raten.

Wenn es ein realer Fall wäre, dann wäre das doch die Selbstverständlichkeit schlechthin. Also können wir die rechtlichen Aspekte besprechen.

Es wäre grob fahrlässig hier Aussagen zu einem Sachverhalt zu
machen, den keiner beurteilen kann, ohne die Akte gesehen zu
haben.

Die Akte ist das Ursprungsposting. Wie oft war ich im Studium versucht, bei Klausuren zu schreiben, dass ich mehr Informationen benötige.

Sorry, wenn ich jetzt der Spielverderber bin.

Sorry auch!

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MOD: Lebensberatung
Junge/r Frau/Mann!

Was ich nicht verstehe ist, wie man hier solche Fragen stehenlassen kann.
Es ist ganz klar, dass man hier keine Rechtsberatung machen darf.

Junger Mann,
hier geht es um Lebensberatung,
Paragrafen spielen hier keine Rolle.

Sorry, aber: Klares Nein. Hier geht es um das mit den Paragraphen. Alles andere wird wegen off-topic gelöscht.

Hallo,

was versteht man den Bitte darunter?Soll die junge Mutter erst
im Grab liegen damit die Justiz was gegen den Herren
unternimmt?

Weil es der Staatsanwaltschaft recht kommt,
wenn solche Sachen hinter verschlossenen Türen passieren.
Dann ist es nicht mehr ‚öffentliches Interesse‘.
Außerdem ist die Sache nicht stichhaltig nachweisbar.
Es wird dann auf die (aussichtslose) Privatklage verwiesen.

wie kommst Du darauf? Das ist m.E. realitätsfremd, dass Verfahren wegen Körperverletzung, so sie denn hinter verschlossenen Türen erfolgt ist, grundsätzlich mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden.

Die STA leidet an Überarbeitung. Und jeder noch so willkommene
Grund,
ein solches Verfahren einzustellen, ist recht. Durchaus
verständlich.

Überarbeitung mag stimmen, der Rest ist m. E. Unsinn.

Das ist von mir keine Gehässigkeit, das ist einfach so.

Quellen?

Es gibt durchaus diesen ‚Gummiparagrafen/Ermessensspielraum‘,
der der Staatsanwaltschaft diese Möglichkeit legal einräumt.
Leider muß das Kind erst öffentlich in den Brunnen fallen.

Zu viel Bild Zeitung gelesen?

Gruß

S.J.

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Wie geil ist denn das?! Da wird einem sogar die Möglichkeit genommen, auf die eigene Antwort nochmal zu reagieren.Es gibt da ein Wort, das fängt mit Z an…

Ich wollte damit nur sagen, dass ich es lustig finde, was ihr hier stehen lasst und was ihr löscht, das passt einfach nicht.

Und dass es sich hier um nen fiktiven SV handelt kannst du nicht wirklich glauben.

Aber wahrscheinlich wird das jetzt auch wieder missverstanden…

Nix für Ungut zurück :smile:

Obwohl - ich vermute selbst,
daß auch diese Art Beratung beim OP
(bzw bei der Frau mit dem Kind) nichts bewegen wird.
Sie ist ja auch nach einer Woche noch in dem Umfeld -
scheint ihr ja regelrecht zu gefallen dort. :frowning:

Entschuldigung aber ja…18 Jahre,7 Woche alte Tochter,alg2.
Möchte mal erleben wer da von Heute auf Morgen
direkt weg wäre…

Ich find es Traurig wie manche hier andere Persönlich Angreifen!!!