ich habe im Juni diesen Jahres mein Fachabitur gemacht. Die ganze Zeit musste mein Vater Unterhalt bezahlen. ich möchte nächstes Jahr studieren gehen. Bis dahin möchte ich gerne ein Jahr lang Praktikum machen. ich habe allerdings noch keine Zusage. Ich bekomme jetzt kein Kindergeld mehr. Die wollen irgendeinen Nachweis, dass ich nichts verdiene. Wo bekomme ich so etwas? Muss ich mich arbeitslos melden?Wenn ja, wo? Ausserdem, bekomme ich dann arbeitslosengeld?Verfällt dann mein Anspruch auf Unterhalt. Hat das später einmal alles negative Konsequenzen für mich. Ich will ja nur mein Kindergeld wieder.
Wer weiss weiter?
Michaela
ich habe im Juni diesen Jahres mein Fachabitur gemacht. Die
ganze Zeit musste mein Vater Unterhalt bezahlen. ich möchte
nächstes Jahr studieren gehen. Bis dahin möchte ich gerne ein
Jahr lang Praktikum machen. ich habe allerdings noch keine
Zusage. Ich bekomme jetzt kein Kindergeld mehr. Die wollen
irgendeinen Nachweis, dass ich nichts verdiene. Wo bekomme ich
so etwas? Muss ich mich arbeitslos melden?Wenn ja, wo?
Auf dem Arbeitsamt. Das solltest Du auf alle Fälle tun. Nebenbei gibt es auf dem Arbeitsamt auch Beratung.
Ausserdem, bekomme ich dann arbeitslosengeld?
Nein, aber die Zeiten gelten dann als Rentennachweis.
Verfällt dann
mein Anspruch auf Unterhalt.
Da Du nichts bekommst, verfällt auch kein Anspruch.
grundsätzlich steht das kindergeld nicht dem kind, sondern den eltern zu (sofern welches bezahlt wird).
Kindergeld zwischen Abitur und Studium
Kindergeld wird auch für die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn gezahlt. Das Studium muss jedoch im vierten Kalendermonat nach dem Ende der Schulzeit beginnen. Wenn das der Fall sein könnte, aber die Einberufung zum Wehr- bzw. Zivildienst erfolgt, so werden nach den Diensten ebenfalls Übergangszeiten anerkannt. Kindergeld wird ebenfalls gezahlt für Jugendliche, die arbeitslos sind und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Einem über 18 Jahre alten Kind steht bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es ein Studium oder eine Berufsausbildung wegen fehlender Studien-/Ausbildungsplätze nicht beginnen oder fortsetzen kann. Voraussetzung ist die ernsthafte Bemühung um einen Studien-/Ausbildungsplatz. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst wird die Altersgrenze um die entsprechende Dienstzeit erhöht. Während eines Praktikums wird Kindergeld gezahlt, wenn das Praktikum für das Studium notwendig ist.
Seit 1996 wird entweder Kindergeld gezahlt oder es kann ein Kinderfreibetrag steuerlich abgesetzt werden.
Achtung: während einer Beurlaubung wird kein Kindergeld gezahlt. http://www.tu-berlin.de/zuv/asb/sozial/sozial.html
Informationen bei der
Familienkasse des
zuständigen Arbeitsamtes http://www.arbeitsamt.de/hst/index.html
viele grüße gunnar
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Kindergeld steht rechtlich nur den Eltern zu, nicht den Kindern.
Kindergeld gibt es für Kinder in der Ausbildung bis zum 27 Lebensjahr.
Machst Du ein Praktikum oder meldest Dich arbeitslos und bekommst Geld, darf es einen Grenzwert nicht übersteigen, sonst kein Kindergeld.
Arbeitslos melden hat den Vorteil, das die Zeit spüäter bei der Rente angerechnet wird
PiRo
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