Letztes Jahr im Mai habe ich ein Gewerbe angemeldet.Ziel war es, eine von mir entwickelte Software auf Sharewarbasis zu vertreiben.Damals war ich noch Arbeitnehmer, wollte das Ganze als nebenberuflich Selbstständiger durchführen.
Ich musste jedoch nach einer Testphase feststellen, dass mein Programm beträchtliche Mängel aufwies und Konkurenzprodukte vorhanden sind, mit denen sich mein Programm nicht messen konnte.
Also teilte ich dem Finanzamt mit, dass ich trotz Gewerbeanmeldung bis voraussichtlich Jahresende 2001 weder Umsätze verzeichen noch irgendwelche Ausgaben geltend machen werde, um dem Vorwurf der Liebhaberei vorzubeugen.
Tja, mittlerweile habe ich bei meiner Firma gekündigt, ein Studium begonnen und keine Zeit mehr, das Projekt fertigzustellen.
Momentan bin ich auf der Suche nach einem Teilhaber, der mich unterstützt.Bisher ohne Erfolg.
Meine Frage an Euch ist nun, wie ich weiter vorgehe.
Da sich die Fertigstellung sicher noch 6 Monate hinzieht, wäre es evtl. besser, das Gewerbe zunächst abzumelden ?
Und wie sieht es mit einer Steuererklärung aus ? Muss ich die machen, obwohl absolut kein Umsatz generiert wurde ? Oder kann ich dem Finanzamt einfach die „ungewöhliche“ Lage darlegen, um evtl. Verdächtigungen / Zahlungsaufforderungen vorzubeugen ?
so wie ich das sehe ruht dein gewerbe, wenn du bis auf partner suche nichts unternimmst. das kann man glaube ich auch im gewerbeamt melden. dann sind natuerlich auch keine ausgaben in zusammenhang mit dem betrieb. du kannst dann eine gewinnermittlung einreichen mit null umsatz und vielleicht dem IHK beitrag und der gewerbeummeldungsgebühr als ausgaben. wenn du ernstlich das projekt weiterführen willst, kommt es auf folgende jahre an, in denen du auch umsaetze erzielen wirst an. wenn du natuerlich nun versuchst deine ganzen studienkosten als betriebsausgaben zu deklarieren, wirst du auch die schn… fallen.
nein nein, natürlich will ich die Studienkosten nicht geltend machen oder sonstige linke Dinge drehen.
Mir ging es nur darum, dass keine finanziellen Forderungen auf mich zukommen.
Dann melde ich das mal dem Gewerbeamt und suche weiter.
Vielen Dank für die Hilfe.Noch ein schönes Wochenende.
Swen
Ganz kurz nur: Du mußt NATÜRLICH auch dem Finanzamt eine Steuererklärung einreichen! Wenn Du keine Umsätze hattest und auch keine Vorsteuer angefallen ist, lautet die USt-Erklärung natürlich über 0,-DM! Das ist absolut nicht außergewöhnlich, und wenn tatsächlich eine Rückfrage seitens des FA erfolgen sollte, kannst Du mit Fug und Recht sagen, daß die Entwicklung noch fortdauert und bisher keine Umsätze/Erlöse angefallen sind.
Eine Einkommensteuererklärung mußt Du natürlich auch machen, hier mußt Du deine GESAMTEN Einkünfte angeben. (Falls Du z.B. noch irgendwo arbeiten gehst.) Als gewerbliche Einkünfte erklärst Du dann auch hier 0,-DM - abe die Erklärung ist zwingend vorgeschrieben!