120.000 Km p.a. sind da nicht ungewöhnlich. Der Arbeitstag ist dann üblicherweise auch etwas länger als 9-5.
Als vertriebler nach dem Studium fuhr ich 130.000 Km p.a., projektierte „nebenbei“ noch die Integration der verkauften Systeme in die Kundenanlagen und hatte noch ein paar Tage Urlaub.
Geht alles, wenn man Lust hat zu arbeiten und weiterzukommen.
Nur braucht man dabei mit Sicherheit keine Juristen, die so etwas nicht verstehen…
Gruß,
M.
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Hast Du für dieses Recht eine Quelle?
Vorschriften gelten immer ab Schild, von daher könnte der
Blitzer auch einen cm hinter dem Schild stehen. Das ist
unrealistisch und wird intern von der Pol anders geregelt,
aber bist Du sicher, daß das gesetzl. geregelt ist?
Moin auch!
Nein, bin ich nicht. Aber so ganz falsch ist meine Aussage ja nicht! Eigentlich wollte ich dem Ursprungsposter nur klarmachen, dass es keineswegs Abzocke ist, wenn man nach Beginn des Tempolimits noch 100m Zeit zu reagieren hat.
Sonnigen Gruß
Andreas
Danke. Da steht ausdrücklich Runderlass. Wenn ich richtig informiert bin, ist das kein Gesetz, sondern eine Anweisung einer Behörde, wie mit bestimmten Sachen zu verfahren ist.
Hast Du für dieses Recht eine Quelle?
Vorschriften gelten immer ab Schild, von daher könnte der
Blitzer auch einen cm hinter dem Schild stehen. Das ist
unrealistisch und wird intern von der Pol anders geregelt,
aber bist Du sicher, daß das gesetzl. geregelt ist?
Moin auch!
Nein, bin ich nicht. Aber so ganz falsch ist meine Aussage ja
nicht!
Das will ich auch nicht behauptet haben.
Eigentlich wollte ich dem Ursprungsposter nur
klarmachen, dass es keineswegs Abzocke ist, wenn man nach
Beginn des Tempolimits noch 100m Zeit zu reagieren hat.
Daran besteht ja auch kein Zweifel. Er sprach sogar von 200 m.
Im mGrunde finden alle die Gesetze viel zu lasch. Nur Betroffene
nicht, die fühlen sich immer zu Unrecht viel zu hart bestraft und immer irgendwie abgezockt. Das wäre auch nicht anders, fände die Messung 1 KM nach dem Schild statt.
Da steht ausdrücklich Runderlass. Wenn ich richtig
informiert bin, ist das kein Gesetz, sondern eine Anweisung
einer Behörde, wie mit bestimmten Sachen zu verfahren ist.
Genau. Und es bezieht sich auch nur auf ein Bundesland (wobei sich imho alle auf das gleiche Verfahren geeinigt und jeweils entsprechende Anweisungen erteilt haben).
Gruß
loderunner (ianal)