Was tun bei 62 zu schnell auf der BAB

Hallo zusammen,

angenommen, ein in der Probezeit befindlicher Außendienstmitarbeiter würde im Firmenwagen mit netto 162 statt 100 geblitzt werden (üblich: 275 € / 4 Punkte / 2 Monate), was könnte er dann tun, um nicht seinen Führerschein und damit auch seinen Job zu verlieren?

–> Existenzgefährdung - Minderung auf 3 oder 4 Wochen?
–> Absolute Erhöhung der Geldbuße?
–> ??

Für diesen rein theoretischen Fall wäre ich für schnelle Hilfe sehr dankbar!

Wahrscheinlich war der einfach gut drauf und deswegen zu schnell…

ich würde in einem so theoretischen Fall das Problem jedenfalls mit einem entsprechenden Fachanwalt besprechen und möglicherweise für die Einsicht des zuständigen Richters beten…

Gruss Ivo

Hallo,
ich würde rein theoretisch mal sagen, dass es da wenig Hoffnung gibt.
Aber das kann, wie schon gesagt ein Anwalt besser und fachlich versierter beurteilen.
Aus rein theoretischen Erfahrungen kann ich dazu nur sagen,
dass nach erfolgter Akteneinsicht durch den Anwalt, wenn dieser keine Fehler im Verfahren feststellen kann, nur noch eine blütenreine Weste in Flensburg hilfreich wäre. Blürenrein heisst jungfräulich - no points ever before-.
Auch keine Verjährten.
Das ist die Theorie, in der Praxis würde ich meinen, hängt es von der Lust,Laune und anderen Befindlichkeiten des verhandelnden Einzelrichters ab, ob er den Einwendungen des Anwalts folgt.
Die Bußgeldstelle wird bei 62 km/h über Limit wohl nicht zurückziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Rumburak

eine blütenreine Weste in Flensburg hilfreich wäre. Blürenrein
heisst jungfräulich - no points ever before-.
Auch keine Verjährten.

Wie viele Jahre sind die „verjährten“ denn gespeichert?

Wenn ich zum Beispiel vor 8 Jahren 2 Punkte hatte, seit dem nix mehr … wie lange sieht man die dann noch?

Grüße
Jasmin

Wie viele Jahre sind die „verjährten“ denn gespeichert?

Wenn ich zum Beispiel vor 8 Jahren 2 Punkte hatte, seit dem
nix mehr … wie lange sieht man die dann noch?

Theoretisch immer.
Die werden nach meinem Rechtskenntnissen auch nie gelöscht. Sie dürfen nur nach 2 Jahren plus Überliegezeit nicht mehr angelastet werden.

google doch mal.
Gruß Rumburak derkeinAnwaltistundnurseineErfahrungenweitergibt

Moin,

ob er deswegen wirklich seinen Job verliert ist ja fraglich.
Man könnte in der Zeit auch Urlaub nehmen und die übrige Zeit Innendienst schieben. Link dazu: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va_2001_104ff.htm
Letztlich wäre das ja nicht gerade eine geringfügige Geschwindigkeitsübertretung. Bei 62 km/h drüber kann wohl auch nicht mehr von einem Augenblicksversagen ausgegangen werden.

Gruss Jakob

–> Absolute Erhöhung der Geldbuße?

Hi,
meines laienhaften Wissens nach gibt es regionale Unterschiede ob
Umwandlung in Geldbuße durchgeht oder nicht (je nach Finanz-
lage der Region).
Grüße
Christian

Hallo,

ob er deswegen wirklich seinen Job verliert ist ja fraglich.
Man könnte in der Zeit auch Urlaub nehmen und die übrige Zeit
Innendienst schieben.

Der Fahrer ist noch in der Probezeit. Da müsste er schon gute Argumente bringen, jetzt Urlaub zu bekommen.
Gruß
loderunner

Moin,

Der Fahrer ist noch in der Probezeit. Da müsste er schon gute
Argumente bringen, jetzt Urlaub zu bekommen.

Naja, ist das kein gutes Argument? :wink:
Wenn er gut ist in seinem Job, dann wird der Arbeitgeber das mitmachen.
Ich hatte mich da auch etwas verlesen, ich hatte angenommen es handele sich um die Probezeit des FS, nicht des Arbeitsverhältnisses.
Du hast recht, habs eben nochmal nachgelesen.
Es kommt eben auf den Richter an ob er von einem Fahrverbot absieht.
Letztlich habe ich für derlei Menschen recht wenig Verständnis die eine nicht unerhebliche Geschwindigkeitsübertretung begehen und hinterher anfangen zu weinen.
Alles was man tut hat Konsequenzen und in dem Alter sollte man sich dessen schon bewusst sein. Und gerade wenn man auf den FS angewiesen ist sollte man doch etwas vorsichtiger sein.
Wenn ich auf die Pappe angewiesen wäre würde ich einen Teufel tun und ein Fahrverbot riskieren.

Gruss Jakob

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Tja,

Pech gehabt und versuchen, mit der Bussgeldstelle zu reden und die Situation darlegen. Evtl. das Fahrverbot auf den Urlaub hinausschieben lassen.
Allerdings würde ich mir derartige Überlegungen VOR dem Zuschnellfahren machen, nicht hinterher. Fakt ist doch, dass ganz kräftig gegen bestehendes Recht verstoßen wurde. Ich kenne zwar eine Möglichkeit, gänzlich unbeschadet aus der Sache rauszukommen, werde mich aber hüten, das zu veröffentlichen.

Gruss

Iru

Hallo,

Letztlich habe ich für derlei Menschen recht wenig Verständnis…

Da kann ich Dir nur vollstens zustimmen. 60km/h zu viel ist kein Versehen mehr, sondern Absicht und völlige Rücksichtslosigkeit. Und ich glaube auch nicht, dass das das erste Mal war.

Er wird sehen…

Gruß
loderunner

Hi,

also mal angenommen der Mitarbeiter ist rein im Außendienst einsetzbar und hat in den letzten 18 Jahren nicht ein Pünktchen bekommen, stehen seine Chancen dann besser?

Kann man dann (nehmen wir an, der Verstoß wäre in RLP gewesen) mit einer realistischen Chance vom Fahrverbot auf eine saftigere Geldstrafe und meinetwegen sowas wie „auf bewährung“ gehen?

Wir wollen dem theoretischen Fahrer mal unterstellen, dass er auf einer „off-Limit-Strecke“ schnell gefahren ist, weil die Strecke frei war. Beim 100er Schild hat er dann seinen Wagen auslaufen lassen, weil er nicht ständig hart in die Eisen gehen will (kostet ja auch wieder Geld). Nach ca. 200m stand der Blitzer.

In solch einem Fall würde man doch weniger von Rücksichtslosigkeit als viel mehr von Abzocke sprechen, oder?

Und wenn man dann noch weiter annimmt, dass der Fahrer pro Monat ca. 10.000km fährt und trotzdem noch nicht eine Auffälligkeit im Straßenverkehr hatte, deute ich das mal als eher defensives Verhalten…

Hi,
versuchen (beantragen) kann man es - ob die Behörde oder (später) das Gericht darauf eingehen, steht in den ****

Bei der massiven Überschreitung sehe ich arge probleme.

CU
HaWeThie

Hallo,

Theoretisch immer.

nein

Die werden nach meinem Rechtskenntnissen auch nie gelöscht.

doch

nach der „überliegezeit“ werden die Eintragungen so was von gelöscht… die sieht keiner mehr

Gruß
HaWeThie

Tach auch!

In solch einem Fall würde man doch weniger von
Rücksichtslosigkeit als viel mehr von Abzocke sprechen, oder?

Wenn der Blitzer erst 200m nach der Beschränkung steht, halte ich das schon für sehr human! Rechtlich könnte er auch nur 50m dahinter stehen! Dann wäre die Überschreitung wohl noch deutlich höher ausgefallen. Wie dem auch sei, zu schnell ist zu schnell und ein Tempolimit gilt eben ab dem Schild! Und die Schilder auf einer AB sind so groß, dass man(n) sie auch schon von Weitem gut sehen kann.

Und wenn man dann noch weiter annimmt, dass der Fahrer pro
Monat ca. 10.000km fährt und trotzdem noch nicht eine
Auffälligkeit im Straßenverkehr hatte, deute ich das mal als
eher defensives Verhalten…

Oder einfach nur Glück gehabt!
LG Andreas

Moin!

Nachdem die Gutmenschen nun ein wenig spielen durften, hier meine Einschätzung:

Wir wollen dem theoretischen Fahrer mal unterstellen, dass er
auf einer „off-Limit-Strecke“ schnell gefahren ist, weil die
Strecke frei war. Beim 100er Schild hat er dann seinen Wagen
auslaufen lassen, weil er nicht ständig hart in die Eisen
gehen will (kostet ja auch wieder Geld). Nach ca. 200m stand
der Blitzer.

In solch einem Fall würde man doch weniger von
Rücksichtslosigkeit als viel mehr von Abzocke sprechen, oder?

Wir können dies intern tun.
Auch ich meine, dass 62 Km/h zu viel schon deftig ist und dass man doch besser bremst, bevor man sich dem Risiko aussetzt, geblitzt zu werden.
Aber das Ausrollen sollte schon noch auf 500m möglich sein.

Vor Gericht jedoch sollte man sich in einem solchen Fall Kommentare wie „Abzocke“ tunlichst sparen.
Wir haben aktuell in den Gerichten noch zahlreiche Alt-68er sitzen, welche oftmals keine Ahnung davon haben, wie der Arbeitsalltag derjenigen Menschen aussieht, die ihnen ihr Gehalt verdienen.

Und wenn man dann noch weiter annimmt, dass der Fahrer pro
Monat ca. 10.000km fährt und trotzdem noch nicht eine
Auffälligkeit im Straßenverkehr hatte, deute ich das mal als
eher defensives Verhalten…

Möglicherweise wird man Dir vor Gericht erzählen, dass ein Außendienstler, der beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, umso vorsichtiger sein muss, nicht erwischt zu werden, also noch mehr regelkonform zu fahren hat.
Dass dies mit der Realität nur wenig zu tun hat, dass sehr erfahrene Lenker auch sicherer fahren u.s.w. interessiert die o.g. Richter üblicherweise nicht. Man kann natürlich auch an vernünftige Richter geraten, aber darauf würde ich meine berufliche Zukunft nicht bauen wollen.

Wenn ich in der fiktiven Situation wäre, würde ich über einen Top-Anwalt für Verkehrsrecht alle Register ziehen, um aus der Sache heraus zu kommen. Auf Milde zu hoffen, ist m.E. ziemlich unrealistisch.

Gruß,
M. (kein Anwalt)

P.S.: bevor nun wieder die üblichen Raser-Anwürfe kommen: ich habe seit Jahren kein Ticket mehr bekommen, welches über falsch Parken hinaus geht. Ich rase nicht, aber erlaube mir dennoch, gewisse Praktiken der Rennleitung zu hinterfragen.

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Hallo,

Nach ca. 200m stand der Blitzer.

Gab es nur ein einziges Begrenzungsschild? Imho sollte eigentlich eine stufenweise Herabsetzung der erlaubten Geschwindigkeit erfolgen.

In solch einem Fall würde man doch weniger von
Rücksichtslosigkeit als viel mehr von Abzocke sprechen, oder?

200m ist der erlaubte Toleranzbereich, ab dem regulär gemessen werden darf. Näher am Schild ist es nur mit Einschränkungen gestattet. Abzocke kann ich nicht erkennen.

Und wenn man dann noch weiter annimmt, dass der Fahrer pro
Monat ca. 10.000km fährt und trotzdem noch nicht eine
Auffälligkeit im Straßenverkehr hatte, deute ich das mal als
eher defensives Verhalten…

Defensives Verhalten ist, wenn man nicht erwischt wird? Seltsame Definition.

Gruß
loderunner (ianal)

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Und wenn man dann noch weiter annimmt, dass der Fahrer pro
Monat ca. 10.000km fährt

Ein Monat hat etwa 20 Arbeitstage. Das macht etwa 500 km pro Tag.
Wann „arbeitet“ der gute Mann denn ??? Oder wird er fürs umherfahren bezahlt ??

Wenn der Blitzer erst 200m nach der Beschränkung steht, halte
ich das schon für sehr human! Rechtlich könnte er auch nur 50m
dahinter stehen!

Hast Du für dieses Recht eine Quelle?
Vorschriften gelten immer ab Schild, von daher könnte der Blitzer auch einen cm hinter dem Schild stehen. Das ist unrealistisch und wird intern von der Pol anders geregelt, aber bist Du sicher, daß das gesetzl. geregelt ist?
Im Übrigen ist auch nicht erst frei und dann 100, sondern es wird stufenweise herabgesetzt oder sogar, wie bei Baustellen, zwei Km vorher angekündigt. Wer dann hinterm 100er immer noch 170 auf der Uhr hat, hat einfach nur selber Schuld.

:wink: