ich hätte mal einige Fragen bezüglich Vorkommnisse mit meiner Fahrschule.
Ich habe meine zwei Sonderfahrten absolviert, ohne diese vorher zu bezahlen. Mir wurde von meinem Fahrlehrer eingeräumt ich könnte diese auch zu einem späteren Zeitpunkt (bis Ende des Jahres) bezahlen.
(Gab Komplikationen, da ich die Termine weit vorher abgemacht waren, und ich aber kurzfristig kein Geld mehr für hatte.Wenn ich die abgesagt hätte, dann hätte ich trotzdem 70 % des Preises der Stunden bezahlen müssen!)
Jedenfalls ist jetzt eine Rechnung von knapp 300 € offen, und jetzt haben die sich bei mir gemeldet,dass ich das Geld bis Montag , also in ein paar Tagen überweisen muss.
Was jetzt? 300 € hab ich jetzt gerade nicht, und auf eine Ratenzahlung wollen die sich nicht einlassen. Zumal dies nicht die Abmachung mit meinem Fahrlehrer war.
Dann habe ich noch ein Problem, und zwar
ich habe mein Problem geschildert, und Sie meinten,dass meine Eltern nun dazu verpflichtet sind, dies zu bezahlen , weil Sie ja angeblich den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben.
Was nicht stimmt, da ich zu diesem Zeitpunkt schon 18 war, ich weder bei meinen Eltern lebe, noch haben die diesen Vertrag unterzeichnet.
Das bedeutet für mich,dass sie meine Eltern nicht zur Rechenschaft ziehen können, da sie nicht verpflichtet sind, auch wenn ich zahlungsunfähig bin, diesen Betrag zu bezahlen oder?!
Oder hat die Fahrschule recht, weil Eltern immer dazu verpflichtet sind „Schulden“ ihrer Kinder zu zahlen OBWOHL diese schon Volljährig sind?
Es wäre lieb, wenn mir Jemand Antworten darauf geben könnte.
also zur ersten sache kann ich nichts sagen…aber wenn deine eltern den vertrag nicht unterschrieben haben dann kann die fahrschule kein geld von ihnen verlangen!!! das ist so lächerlich was die sagen!! mach dir deswegen keine sorgen !!
was sagt den dein fahrlehrer zu der ganzen sache? kannst du ihn nicht um unterstützung bitten?
das geld musst du zahlen, das ist klar. aber eigentlich sollte die fahrschule so kulant sein, ratenzahlung zuzulassen. sehr dubios.
und mal dahin gestellt ob deine eltern zahlen müssten oder nciht (kann ich mir nicht vorstellen) als erstes müsstest du erstmal ne mahnung bekommen. das ist ja auch so, wenn du z.b. deinen klempner nicht bezahlst, erstmal kommt ne mahnung. (da kann schon eine mahngebühr verlangt werden, muss aber nicht).
und wenn deine eltern den vertrag nciht unterschrieben haben, haften sie halt eigentlich auch nicht.
ich würde mir evtl. überlegen die fahrschule zu wechseln.
mein persönlicher tip wäre: frag beim fahrlehrerverband nach, vllt. haben die einen tip.
Ja, na das ich das bezahle ist ja klar, aber da ich noch schülerin bin, sollte eigentlich klar sein,dass ich nicht gerade 300 € locker bezahlen kann…
ne eine mahnung hab ich nicht bekommen, nur eine „zahlungserinnerung“ , was wahrscheinlich das selbe ist? jedenfalls, war meine idee das in 3 raten abzubezahlen jeweils 100 €.
aber haben sie gleich abgelehnt und mir einen total freche mail geschrieben wie ich finde, von wegen wenn ich das geld bis montag nicht bezahle, dann werde sie das gerichtlich klären wollen.
und wenn ich nicht zahlen kann,dass meine eltern dafür zuständig sind,…
und nun weiß ich auch gar nicht wie ich drauf reagieren soll… macht mir ja schon nen bisschen angst
ich hätte mal einige Fragen bezüglich Vorkommnisse mit meiner
Fahrschule.
Ich habe meine zwei Sonderfahrten absolviert, ohne diese
vorher zu bezahlen. Mir wurde von meinem Fahrlehrer eingeräumt
ich könnte diese auch zu einem späteren Zeitpunkt (bis Ende
des Jahres) bezahlen.
(Gab Komplikationen, da ich die Termine weit vorher abgemacht
waren, und ich aber kurzfristig kein Geld mehr für hatte.Wenn
ich die abgesagt hätte, dann hätte ich trotzdem 70 % des
Preises der Stunden bezahlen müssen!)
Jedenfalls ist jetzt eine Rechnung von knapp 300 € offen, und
jetzt haben die sich bei mir gemeldet,dass ich das Geld bis
Montag , also in ein paar Tagen überweisen muss.
Was jetzt? 300 € hab ich jetzt gerade nicht, und auf eine
Ratenzahlung wollen die sich nicht einlassen. Zumal dies nicht
die Abmachung mit meinem Fahrlehrer war.
Dann habe ich noch ein Problem, und zwar
ich habe mein Problem geschildert, und Sie meinten,dass meine
Eltern nun dazu verpflichtet sind, dies zu bezahlen , weil Sie
ja angeblich den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben.
Was nicht stimmt, da ich zu diesem Zeitpunkt schon 18 war, ich
weder bei meinen Eltern lebe, noch haben die diesen Vertrag
unterzeichnet.
Das bedeutet für mich,dass sie meine Eltern nicht zur
Rechenschaft ziehen können, da sie nicht verpflichtet sind,
auch wenn ich zahlungsunfähig bin, diesen Betrag zu bezahlen
oder?!
Oder hat die Fahrschule recht, weil Eltern immer dazu
verpflichtet sind „Schulden“ ihrer Kinder zu zahlen OBWOHL
diese schon Volljährig sind?
Es wäre lieb, wenn mir Jemand Antworten darauf geben könnte.
Lg =)
Nun 2Sonderfahrten sind nicht 300€ wie kommt es zu der Summe?Warum lässt du es überhaupt so weit auflaufen?
Hast du zwischendurch Zahlungen geleistet?damit man deine guten Willen erkennen kann?
Warst du so knapp bei Kasse das du nicht mehr ausgehen konntest?
Und Fahrlehrer ist wohl auch nicht Inhaber.Also kann er dir das nicht anbieten.Ist ja nicht sein Geld was er da verliert bei
An deiner Stelle würde ich zur Fahrschule gehen unddas schnell klären sonst kriegst du Mahnbescheid mit negativ Eintrag in Schufa
Doch , Überlandfahrt und Autobahn, kommt man bei mir, ist ja bei jeder Fahrschule wohl etwas anders, auf Knappe 300 € !!
Nein hätte ich nicht absagen können bzw schon,aber dann hätte ich auch 70 % von dem Preis zahlen müssen, da dachte ich mir das ist auch beschissen 70% für nix zu bezahlen.
Jedenfalls wollte ich hier auch keine Analyse meiner Fehler,das weiß ich selber, bringt mir aber gerade sehr wenig Hinterher ist man immer schlauer!
Ja hab zwischen durch Zahlung geleistet, das scheint die aber nicht zu Interessieren.
Und zu klären gibts bei denen offensichtlich nichts, höhere Ratenzahlung hab ich schon vorgeschlagen, wurde abgelehnt.
Jedenfalls gehts mir eigentlich darum,dass die Sachen behaupten die absolut nicht stimmen…
Okay, Mahnbescheid… schrecklich.Was würde noch auf mich zu kommen, falls man sich nicht einigen kann?
Ich denke, du solltest dir bei deinen Eltern das Geld borgen und an die Fahrschule zahlen. Das ist der einfachste Weg.
Du hast eine Leistung in Anspruch genommen. Diese musst du auch bezahlen. Wenn die Termine schon lange ausgemacht waren, warum hast du dir das Geld denn nicht zurückgelegt? Du hattest ja eigentlich genügend Zeit dafür gehabt. Du kannst doch auch nicht zum Bäcker gehen und dir ein Brot holen und erst im Dezember bezahlen. Das geht doch nicht!
So eine Fahrschule hat hohe Kosten: Leasingrate fürs Auto, Ladenmiete, Sprit, diverse Versicherungen, Reparaturen, Lohn für den Fahrlehrer und so weiter. Die werden von dem Fahrstundengeld bezahlt.
Natürlich können deine Eltern von der Fahrschule nicht belangt werden, wenn du schon volljährig bist. Aber willst du es auf einen Mahnbescheid oder sogar Vollstreckungsbescheid ankommen lassen? Macht sich nicht gut in der Schufa.
Bitte deine Eltern oder die Oma um das Geld und stottere es bei denen ab. Bezahl die Fahrschule so schnell, wie möglich. Alles andere macht nur Ärger. Das bringt nichts.
Und für die Zukunft legst du dir jeden Cent für die Fahrstunden weg, damit du die Ausbildung fertig machen kannst. Ohne Geld keine Leistung, so ist das nun mal.
Du hast Leistungen Deiner Fahrschule in Anspruch genommen, obwohl Du gewusst hast, das Du Geld dafür bezahlen musst. 300 € ist auch bedeutend mehr als für 2 Sonderfahrten anfallen. Einzelabsprachen mit Deinem Fahrlehrer im Auto sind immer fraglich. Wende Dich an den Fahrschulleiter oder Inhaber der Fahrschule.Deine Eltern werden sicherlich nicht belangt werden, es sei denn, dass Du mit 17 angefangen bist und deine Eltern eine Einverständniserklärung mit Kostenübernahme unterschrieben haben.
Meine Empfehlung: Sieh zu, dass Du die 300 € bezahlst und stimme Deine weitere Ausbildung mit Zahlungsoptionen mit dem Fahrschulleiter ab, evt. Führerscheinfinanzierung? Du kannst nicht erwarten, das eine Fahrschule Dir Deinen Führerschein finanziert, ohne Sicherheiten.
Hallo,
nicht ganz einfach darauf eine Antwort zu geben…
Also, dass Stunden vorher bezahlt werden müssen, hab ich noch nie gehört…
Mit wem hast du denn über eine Ratenzahlung gesprochen? Mit deinem Fahrlehrer? Ist er auch der Chef der Fahrschule? Wenn nicht, dann solltest du das mit dem Inhaber der Fahrschule klären… Was für einen Betrag hast du denen denn vorgeschlagen, wenn ich Fragen darf?
Du bist 18, ich glaube nicht, dass die, rein rechtlich, dafür deine Eltern zur Rechenschaft ziehen können… Aber warum fragst du nicht einfach deine Eltern, ob sie dir das Geld leihen können?
Die Fahrschule scheint auch wenig Kundenorientiert zu sein. Wenn sich sowas rumspricht, können die das wahrscheinlich an ihren Schülerzahlen merken… Macht ja nicht gerade einen positiven Eindruck…
Hoffe, dass ich dir zumindest ein bisschen helfen konnte.
Gruß, Tina
wenn du zur Vertragsunterzeichnung bereits das 18. Lebensjahr vollendet hast, so bist du der Vertragspartner und nicht deine Eltern.
Hast du etwas schriftlich, dass die Fahrschule dir eine spätere Zahlung zugesichert hat?
Wenn nicht, so versuche bitte noch einmal mit dem Fahrschulinhaber in Kontakt zu treten und erkläre, dass du momentan nicht in der Lage bist den offenen Betrag zu zahlen, jedoch bereit bist Ratenzahlungen zu leisten.
In der Regel gehen die Fahrschulinhaber darauf ein, bevor langwierige Mahnverfahren eingeleitet werden.
Sollte der Fahrschulinhaber trotzdem weiter auf Zahlung bestehen und du kannst nicht zahlen, wird er vermutlich ein Mahnverfahren anstreben. D.h. du erhältst nach ein paar Wochen ein Schreiben eines Anwalts oder des Mahngerichts, worauf du dann reagieren musst. Diese Kosten werden dann auf deine offene Rechnung addiert.
Solltest du weiterhin nicht zahlen können, wird ein Titel zur Pfändung angestrebt, die Pfändung eingeleitet.
Hast du vielleicht mal überlegt ob deine Eltern dir das Geld leihen oder dein Arbeitgeber vorstreckt, so sparst du dir die Mahn-/Anwaltskosten?
Servus Boschi,
fangen wir mal vorne an:
Ich vermute du bist noch in dieser Fahrschule angemeldet und stehst nicht kurz vor der Prüfung.
Im allgemeinen gilt, dass alle offenen Rechnungen vor er Prüfung beglichen werden sollten. Da eine Fahrschule auch eine Jahresbilanz erstellen muss, ist sie bestrebt alle offenen Beträge vor Jahresabschluss einzutreiben (eine Fahrschule ist ja keine Bank die Geld verleiht). Vermutlich wirst du keinen weiteren Fahrstunden mehr buchen können, bis die 300€ ausgeglichen sind. Wenn du bisher keine Probleme beim bezahlen hattest, wird sich die Fahrschule nach ein bisschen betteln auf Ratenzahlung einlassen, lass deinen Charme spielen. Solltest du eine solche, oder eine andere Vereinbarung treffen, ist es evtl. nicht schlecht sich diese schriftlich bestätigen zu lassen. Auf keinen Fall darf die Vereinbarung die finanziell überfordern.
Der zweite Punkt ist von der Fahrschule ein Schuss ins Blaue um dich zu verunsichern. Wenn du den Vertrag alleine abgeschlossen hast, sind deine Eltern auf keinen Fall direkt haftbar.
Es gibt wohl im Fall einer Pfändung eine Möglichkeit auch bei den Eltern anzufragen, aber da ist die Situation noch weit weg von.
Überlege mal ob du der Fahrschule irgend wann mal die Adresse oder Telefonnummer deiner Eltern gegeben hast, dann kannst abschätzen wie groß die Möglichkeit ist, dass die Fahrschule deine Eltern finden.
Ich hoffe ich konnte die Nerven etwas beruhigen.
Viele Grüße vom Harald aus Wiesbaden.
Tja, rechtliche Aussagen kann ich da jetzt nicht geben. Als 18 Jähriger müsstes du aber, meiner Meinung nach, dafür haften und nicht deine Eltern. Du hast den Vertrag abgeschlossen. Aber ich würde bevor das ganze eskaliert, nochmal mit der Fahrschule reden. Eventuell mit einem genauen Rückzahlungsplan.
Ich würde mir das an deren Stelle überlegen. Es muß natürlich auch für die Fahrschule in einem annehmbaren Rahmen liegen.
Mehr kann ich jetzt darüber auch nicht sagen.
Hallo Boschi,
Das kann ich pauschal nicht beantworten, da Ich den Inhalt Deines Ausbildungsvertrages bzw. evtl. Zusatzklauseln zu den AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht kenne. Bitte lese Dir sowohl den Ausbildungsvertrag sowie die dazu ausgehändigten AGB’s für Fahrschulen genauestens durch! Wenn da nirgends was von 70%, Elternhaftung oder ähnlichem steht, dann erstmal ruhig Blut. Stelle Dir dann die Frage, warum die Fahrschule Deiner Wahl so unkooperativ ist? Versuche den Fall sachlich zu regeln. Aber bedenke, die Leistung ist erbracht, die Kosten sind fällig. MfG Mike