Guten Morgen,
und danke an Leute wie jadzia dax, der/die auch noch spät in der Nacht „Licht in`s Dunkle“ bringen und Ratsuchende gerne „an die Hand nehmen“ und i.w.S.d.W. helfen (s. Anfrage v.22.08. 20:42 im Brett Arbeits-/Sozialrecht)
Was kann (muß) ein analog Betroffener tun, wenn eine Aussteuerung des Krankengeldes ansteht?
An welchen Tag ist bei der dann zuständigen Behörde ein entsprechender Antrag zu stellen, wenn das Krankengeld ausläuft?
Ab dem Tag des Einganges des Bescheides oder Widerspruchs, z. B. über die Ablehnung eines EU-Rentenantrages oder dem ersten Tag nach Auslaufen des Krankengeldes?
Wieviel Tage/Wochen Anspruch hat ein „125er“, wenn die 78 Wochen Krankengeld wegen Dauerarbeitsunfähigkeit abgelaufen sind, maximal noch?
Sollte parallel auch ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden, falls eine Genesung absehbar ist?
Gerne deshalb - auch von anderen Experten - weitere Tipps und Antworten sowie Verweise dazu und
einen schönen, optimistischen Tag
dhaase