Was tun bei Aussteuerung des Krankengeldes

Guten Morgen,
und danke an Leute wie jadzia dax, der/die auch noch spät in der Nacht „Licht in`s Dunkle“ bringen und Ratsuchende gerne „an die Hand nehmen“ und i.w.S.d.W. helfen (s. Anfrage v.22.08. 20:42 im Brett Arbeits-/Sozialrecht)

Was kann (muß) ein analog Betroffener tun, wenn eine Aussteuerung des Krankengeldes ansteht?
An welchen Tag ist bei der dann zuständigen Behörde ein entsprechender Antrag zu stellen, wenn das Krankengeld ausläuft?
Ab dem Tag des Einganges des Bescheides oder Widerspruchs, z. B. über die Ablehnung eines EU-Rentenantrages oder dem ersten Tag nach Auslaufen des Krankengeldes?
Wieviel Tage/Wochen Anspruch hat ein „125er“, wenn die 78 Wochen Krankengeld wegen Dauerarbeitsunfähigkeit abgelaufen sind, maximal noch?
Sollte parallel auch ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden, falls eine Genesung absehbar ist?

Gerne deshalb - auch von anderen Experten - weitere Tipps und Antworten sowie Verweise dazu und

einen schönen, optimistischen Tag
dhaase

Guten Morgen,

Guten Tag,

Was kann (muß) ein analog Betroffener tun, wenn eine
Aussteuerung des Krankengeldes ansteht?

sich um alles kümmern, damit fortlaufende Zahlungen gewährleistet sind.

An welchen Tag ist bei der dann zuständigen Behörde ein
entsprechender Antrag zu stellen, wenn das Krankengeld
ausläuft?
Ab dem Tag des Einganges des Bescheides oder Widerspruchs, z.
B. über die Ablehnung eines EU-Rentenantrages oder dem ersten
Tag nach Auslaufen des Krankengeldes?

Wie bei alles Anträgen auf ALG „rechtzeitig“, d. h. unverzüglich, nachdem man Kenntnis von dem Sachverhalt erlangt hat…

Einige Wochen vor „auslaufen“ des KG bekommt man i. d. R. eine entsprechende Information der Krankenkasse über diesen Sachverhalt. Gleichzeitig der Hinweis auf Antrag ALG nachh § 125 SGB III bei weiterem Bestand der AU…
Mit diesem Schreiben zur Arbeitsagentur…

Wieviel Tage/Wochen Anspruch hat ein „125er“, wenn die 78
Wochen Krankengeld wegen Dauerarbeitsunfähigkeit abgelaufen
sind, maximal noch?

Entsprechend des persönlichen Versicherungsverlaufs des Betroffenen. Keine pauschale AUssage möglich.

Sollte parallel auch ein Antrag auf Gleichstellung gestellt
werden, falls eine Genesung absehbar ist?

In meinen Augen eine „Gretchenfrage“. Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis, dass nach Ende der Erkrankung, wieder aufgenommen soll sicherlich hilfreich.
Hier empfiehlt sich, falls vorhanden, eine Kontaktaufnahme mit dem etwaig vorhandenen BR bzw. der SchwbV, da diese bei einem Antrag auf Gleichstellung auch befragt werden.

Gerne deshalb - auch von anderen Experten - weitere Tipps und
Antworten sowie Verweise dazu und

einen schönen, optimistischen Tag
dhaase

Gruß
MG