Was tun bei Betrugsverdacht?

Angenommen, jemand kauft einen Artikel für unter 20.-, die er sofort überweist. 2 Tage später markiert der Verkäufer den Artikel als „versendet“ und „Zahlung erhalten“. Nach über einer Woche fragt der Käufer nach und erhält die Zusicherung, es werde sich um die Nachverfolgung gekümmert.
Knapp 14 Tage nach Auktionsende meldet der Käufer den Artikel als nicht erhalten. Verkäufer erwidert, seine Bankverbindung habe nicht funktioniert, dennoch habe er den Artikel heute abgeschickt. Nach weiteren 14 Tagen ist der Artikel nach wie vor nicht da. Reichen diese Anhaltspunkte für eine Anzeige?

Hi

woraus resultiert der Verdacht auf Betrug?
bisher sehe ich da nur ne ziemlich holperige Abwicklung…

A

Daraus, dass der Verkäufer in dem angenommenen Fall widersprüchliche Angaben über das Absendedatum gemacht hat. Zuerst will er das Geld erhalten und den Artikel unmittelbar danach abgeschickt haben, dann behauptet er eine spätere Absendung wegen einer „nicht funktionierenden“ Bankverbindung. Bei einer solchen wäre eine Rückbuchung zum Käuferkonto bzw. gar nicht erst eine Abbuchung erfolgt.

Quelle: http://www.online-recht.de/vorgl.html?bglossar

Betrug
§ 263 des Strafgesetzbuches sieht für Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. Auch der Versuch ist schon strafbar.

Betrug setzt voraus:

  1. Der Täter muß einen anderen täuschen, das heißt ihm falsche oder entstellte Tatsachen vorspiegeln oder wahre Tatsachen verschweigen, obwohl er zur Offenbarung der Wahrheit verpflichtet gewesen wäre.
  2. Durch diese Täuschung muß ein Irrtum beim Getäuschten auslöst werden.
  3. Den Getäuschten muß dieser Irrtum zu einer Verfügung über Vermögen veranlaßen. Das ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einem Vermögensschaden führt, egal, ob beim Getäuschten selbst oder das Vermögen eines Dritten betroffen ist.
  4. Zudem ist erforderlich, daß ein Vermögenschaden entstanden ist.
  5. Der Täter muß schließlich vorsätzlich (link) gehandelt und die Absicht gehabt haben, für sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen.

Daraus, dass der Verkäufer in dem angenommenen Fall
widersprüchliche Angaben über das Absendedatum gemacht hat.
Zuerst will er das Geld erhalten und den Artikel unmittelbar
danach abgeschickt haben, dann behauptet er eine spätere
Absendung wegen einer „nicht funktionierenden“ Bankverbindung.

Das können auch plumpe Ausreden sein, weil er das ganze einfach verschlampt hat. Das ist nicht strafbar.

Gruß

S.J.

Hallo Wega,

bisher sieht das Ganze weniger nach Betrug, sonder eher nach einer ziemlich schlampigen Abwicklung aus.

Mein Vorschlag: Der Käufer sollte dem Verkäufer noch einmal eine klare und angemessene Frist setzen, am sinnvollsten per Einschreiben mit Rückschein. Erst wenn er den Artikel dann noch immer nicht erhalten hat, kann er von einem Betrugsverdacht sprechen. In dem Fall kann der Käufer bei der Polizei Anzeige erstatten, dazu unbedingt alle Briefe, E-Mails usw. mitnehmen.

Der Käufer kann auch mal schauen, ob er die Telefonnummer des Verkäufers findet und ihn dann anrufen. Das wirkt meistens besser als die Kommunikation per E-Mail, da der Verkäufer sich dann nicht mehr hinter einem Computer verstecken kann.

Grüße
Jeanine

Wenn die Frist schon per Mail (bzw. über die Ebay-Funktion „Streitfall klären“) gesetzt worden ist und der Verkäufer konkludent abgelehnt hat, die Ware zu liefern, indem er hartnäckig an der Behauptung festhält, die Post habe die Sendung verschlampt?

…der Verkäufer
konkludent abgelehnt hat, die Ware zu liefern, indem er
hartnäckig an der Behauptung festhält, die Post habe die
Sendung verschlampt?

Daraus eine konkludente Willenserklärung zu konstruieren ist aber schon ein wenig absurd, oder?

Das bezog sich auf den Beitrag von Casey-Jean:
„Mein Vorschlag: Der Käufer sollte dem Verkäufer noch einmal eine klare und angemessene Frist setzen, am sinnvollsten per Einschreiben mit Rückschein. Erst wenn er den Artikel dann noch immer nicht erhalten hat, kann er von einem Betrugsverdacht sprechen. In dem Fall kann der Käufer bei der Polizei Anzeige erstatten, dazu unbedingt alle Briefe, E-Mails usw. mitnehmen.“

Wozu eine weitere Frist setzen, wenn der Verkäufer sich darauf versteift, die Post habe die Sendung verschlampt?
Würdest du aus dieser Erklärung etwa die Bereitschaft entnehmen, der Verkäufer werde nach einer weiteren Fristsetzung die Ware nun endlich liefern?

Hallo,

Wozu eine weitere Frist setzen, wenn der Verkäufer sich darauf
versteift, die Post habe die Sendung verschlampt?

nö. Dann braucht man keine Frist mehr setzen. Das wäre dann Pech für den Käufer. Der Gefahrübergang ist ja gesetzlich geregelt und der Verkäufer müsste nicht mehr haften.

Würdest du aus dieser Erklärung etwa die Bereitschaft
entnehmen, der Verkäufer werde nach einer weiteren
Fristsetzung die Ware nun endlich liefern?

Müsste er ja auch nicht.

Gruß

S.J.

nö. Dann braucht man keine Frist mehr setzen. Das wäre dann
Pech für den Käufer. Der Gefahrübergang ist ja gesetzlich
geregelt und der Verkäufer müsste nicht mehr haften.

Die Beweislast, dass er die Ware überhaupt zur Post gebracht hat, liegt ja wohl bei ihm.

Dass die Post etwas verschlampt, ist mir im Übrigen noch nie passiert. Sehr unwahrscheinlich und fadenscheinig also, was er da behauptet.

Die Beweislast, dass er die Ware überhaupt zur Post gebracht
hat, liegt ja wohl bei ihm.

Korrekt.

Dass die Post etwas verschlampt, ist mir im Übrigen noch nie
passiert. Sehr unwahrscheinlich und fadenscheinig also, was er
da behauptet.

Nur weil du das noch nicht erlebt hast, ist das also noch nie vorgekommen? Das nennt man selektive Wahrnehmung.

Ich wunder mich, dass du hier überhaupt die Frage eingestellt hast, wenn du eigentlich bereits bestens über die Rechtslage Bescheid zu wissen meinst und anderen Meinungen vehement widersprichst.

Insofern: Glaub was du willst und beharre auf deiner Meinung. Ich klinke mich dann lieber aus. Alles andere ist ja brotlose Kunst.