Was tun bei Borderline

Da gibt es das Kind A , dessen Eltern, B und C geschieden sind . Das Kind A lebt bei Elternteil B und besucht Elternteil C am Wochenende . Bei dem letzten Besuch von A bei C ist C aufgefallen , dass A verdächtige Narben am Arm hat , und es hat sich rausgestellt, dass A ritzt. Hat C die Möglichkeit das Kind sofort von Elternteil B zu sich zu holen ?

Vielen Dank im Voraus

Hi,

Bei dem letzten Besuch von A bei C ist C
aufgefallen , dass A verdächtige Narben am Arm hat , und es
hat sich rausgestellt, dass A ritzt. Hat C die Möglichkeit das
Kind sofort von Elternteil B zu sich zu holen ?

Wer hat das Sorgerecht?

Im übrigen: woher will C wissen, dass er/sie für die Hilfe besser geeignet ist als B?

Gruß,
Anja

Hallo sunnyfun,

Da gibt es das Kind A , dessen Eltern, B und C geschieden sind
. Das Kind A lebt bei Elternteil B und besucht Elternteil C am
Wochenende . Bei dem letzten Besuch von A bei C ist C
aufgefallen , dass A verdächtige Narben am Arm hat , und es
hat sich rausgestellt, dass A ritzt. Hat C die Möglichkeit das
Kind sofort von Elternteil B zu sich zu holen ?

Zu der Frage gibt es natürlich rechtliche Aspekte, sonst hättest Du die Frage ja nicht hier gestellt. In der Sache, nämlich dem Wohle des Kindes, sind sie in meinen Augen nachrangig.
Die Hilfe die A braucht (und sicher auch B und C brauchen) gibts nicht beim RA sondern beim Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Ich würde daher C wärmsten ans Herz legen das Gespräch mit A zu suchen und eine Profi zu Hilfe zu ziehen. Das Risiko durch gutgemeintes Handeln weiteren Schaden anzurichten ist doch zu hoch. Sollte das Ritzen aber so massiv sein, daß eine akute Gefahr für Leib und Leben existiert so der sofortige Gang zum Arzt Pflicht.

Im allgemeinen dürften „normales“ Ritzen aber nicht zu einer sofortigen Änderung der rechtlichen Situation führen, die Verletzungen wurden nicht durch B zugefügt. Und für richtige Notfälle sind die Geschlossene und der § 1631b BGB zuständig.

Gruß

osmodius

Das Sorgerecht haben B und C .
Und ob C besser geeignet ist , kann man im Vorfeld natürlich nie sagen , jedoch möchte C nichts unversucht lassen um A zu helfen.

Es ist zu empfehlen, dass sich erst einmal C professionelle Beratung holt!

Mit dem Grundverständnis, dass 1. verdächtige Narben am Arm / Ritzen = Borderline (eine schwere Persönlichkeitsstörung!) ist und 2. der sinnvolle Weg der ist, das Kind von B wegzuholen und das auch noch 3. unter Zwang bzw. zumindest mit dem Gedanken rechtlicher Schritte tun zu wollen, befindet sich C auf dem besten Wege, den Zustand von A zu verschlimmern! Das kann man sogar recht sicher attestieren.

Selbstverletzendes Verhalten ist ein Symptom für eine schwere seelische Belastung. Das kann Borderline sein, das kommt aber auch in anderen Fällen vor, in denen die Seele aus dem Gleichgewicht geraten ist: bei Depressionen, nach Traumatisierungen, im Zuge von Essstörungen, oder auch, wenn das familiäre Gleichgewicht nicht stimmt. Der Umstand, dass C im Schnellschussverfahren hingeht, und als erstes an Wegnahme unter Einsatz rechtlicher Möglichkeiten denkt, anstatt professionelle Hilfe zu suchen - adäquat wäre hier zunächst ein Psychologe oder ein Psychiater, ggf. über den Umweg einer Beratungsstelle - könnte durchaus als Indiz herhalten, dass das familiäre Umfeld von A (gemeint sind hier B und C!) mit ursächlich für das selbstverletzende Verhalten ist oder zumindest nicht den sicheren Boden liefert, den A dringend braucht, wenn A wieder auf die Reihe kommen soll!

A braucht professionelle Hilfe, A braucht ein stabiles Umfeld.

A braucht nicht irgendwelche Hobbydiagnosen. A braucht nicht Eltern, die auf Kosten von A’s Gesundheit Kämpfe austragen, die auf einen anderen Schauplatz gehören!

Das ist C durchaus bewusst , und Gespräche mit B , Jugendamt, Psychologen, Erziehungsberatung sind bereits geführt oder folgen in naher Zukunft . Man sollte dazu evtl erklären, dass dies nicht der erste Vorfall ist , und C deswegen der Meinung ist, dass A zu ihm kommen sollte, da C A ein stabiles Umfeld liefern kann , wohingegen B A meist sich selbst überlässt .

Gespräche mit B , Jugendamt,

Warum Jugendamt?

Psychologen,

Was sagt der dazu?

Erziehungsberatung

Warum Erziehungsberatung?

Wie sind diese Gespräche geführt worden und vom wem? Wie kommunizieren C und B miteinander?

Man sollte dazu evtl erklären, dass
dies nicht der erste Vorfall ist , und C deswegen der Meinung
ist, dass A zu ihm kommen sollte, da C A ein stabiles Umfeld
liefern kann , wohingegen B A meist sich selbst überlässt .

Das klingt und die Anlaufadressen Jugendamt und Erziehungsberatung verfestigen den Eindruck, dass es C vorrangig darum zu gehen scheint, B Erziehungsversagen möglichst nachhaltig anzuheften.

A gehört in die Hände eines Psychologen / Psychiaters. Der muss erst einmal die Ursache für das SVV herausfinden und dann ist ggf. eine Therapie erforderlich. Kann, muss aber noch nicht einmal sein. SVV kann auch eine sporadisches Verhalten sein, das sich mehr oder weniger von selbst gibt. Andererseits kann es sehr ernstes Symptom sein. Dann müsste es aber noch andere Symptome geben. Gibt es die? Und wie alt ist A überhaupt?

Die „Diagnose“ Borderline spricht jedenfalls bei der Beschreibung nicht gerade dafür, dass A bereits in vernünftigen Händen war. Denn Borderline würde zumindest von einem seriösen Psychiater nicht ohne gründliche! Differentialdiagnostik gestellt.

Das sind alles Fragen, dafür braucht es weder Jugendamt noch Erziehungsberatung. Im Gegenteil! Je nach Ursache des Problems können solche Aktionen A mehr schaden als nützen! So etwas sollte nur initiiert werden, wenn der Fachmann (Psychiater, Psychologe) das befürwortet.

Bei der Gelegenheit sollte auch klar sein, dass A unbedingt einbezogen gehört in die Frage, wo A wohnen möchte! Völlig unabhängig von rechtlichen Rahmenbedingungen, die in dem Fall allerdings ins gleiche Horn blasen, geht da gegen den Willen von A gar nichts und sollte im konkreten Fall ohne eine Spur von Druck laufen.

Nachtrag:
Ich finde es übrigens sehr interessant, dass „das Problem“ hier ausschließlich im Rechtsbrett geschildert und der Expertenrat eingeholt wird. C muss sich ja sehr sicher sein, was die medizinischen, psychologischen und Erziehungsaspekte des Problems angeht (eigentlich der Kern des Problems und das, wo es um den unmittelbaren Nutzen von A ginge), dass C in diesen Bereichen auf Expertenrat verzichtet.