Gespräche mit B , Jugendamt,
Warum Jugendamt?
Psychologen,
Was sagt der dazu?
Erziehungsberatung
Warum Erziehungsberatung?
Wie sind diese Gespräche geführt worden und vom wem? Wie kommunizieren C und B miteinander?
Man sollte dazu evtl erklären, dass
dies nicht der erste Vorfall ist , und C deswegen der Meinung
ist, dass A zu ihm kommen sollte, da C A ein stabiles Umfeld
liefern kann , wohingegen B A meist sich selbst überlässt .
Das klingt und die Anlaufadressen Jugendamt und Erziehungsberatung verfestigen den Eindruck, dass es C vorrangig darum zu gehen scheint, B Erziehungsversagen möglichst nachhaltig anzuheften.
A gehört in die Hände eines Psychologen / Psychiaters. Der muss erst einmal die Ursache für das SVV herausfinden und dann ist ggf. eine Therapie erforderlich. Kann, muss aber noch nicht einmal sein. SVV kann auch eine sporadisches Verhalten sein, das sich mehr oder weniger von selbst gibt. Andererseits kann es sehr ernstes Symptom sein. Dann müsste es aber noch andere Symptome geben. Gibt es die? Und wie alt ist A überhaupt?
Die „Diagnose“ Borderline spricht jedenfalls bei der Beschreibung nicht gerade dafür, dass A bereits in vernünftigen Händen war. Denn Borderline würde zumindest von einem seriösen Psychiater nicht ohne gründliche! Differentialdiagnostik gestellt.
Das sind alles Fragen, dafür braucht es weder Jugendamt noch Erziehungsberatung. Im Gegenteil! Je nach Ursache des Problems können solche Aktionen A mehr schaden als nützen! So etwas sollte nur initiiert werden, wenn der Fachmann (Psychiater, Psychologe) das befürwortet.
Bei der Gelegenheit sollte auch klar sein, dass A unbedingt einbezogen gehört in die Frage, wo A wohnen möchte! Völlig unabhängig von rechtlichen Rahmenbedingungen, die in dem Fall allerdings ins gleiche Horn blasen, geht da gegen den Willen von A gar nichts und sollte im konkreten Fall ohne eine Spur von Druck laufen.