Hallo zusammen.
Ich habe ein technisches Gerät bei Ebay verkauft. dieses war total in Ordnung und lief einwandfrei. Ich habe Zeugen hierfür, da ich es extra vor Versand getestet habe. Nun hat mich der Käufer direkt per Unstimmigkeit angeschrieben, dass es nicht funktionieren würde und mir die Probleme ja hätten bekannt sein müssen.
Wie kann ich darauf am besten reagieren?Natürlich möchte ich das Gerät nicht zurücknehmen oder ähnliches.Aber um eine rechtlich einwandfreie Lösung möchte ich schon bemüht sein.
Was schreibe ich ihm nun zurück?Wer weiß Rat?Wäre euch sehr dankbar!Gruß,
WKN
Hallo,
zuerst einmal würde ich genaue Infos einholen - vielleicht liegt ja ein Fehler in der Bedienung oder ein Transportschaden vor. Ansonsten:
Der Käufer muss Dir das Teil zurückschicken, damit Du es überprüfen kannst. Fordere ihn dazu auf - lasse es Dir versichert schicken.
Wenn Du das Teil dann hast, überprüfe es auf Funktion. Wenn es funktioniert, gut. Wenn nicht, wird es schwierig, denn Du musst nachweisen, dass der Käufer bzw. der Transport es kaputt gemacht hat. Hierzu könnten Deine Zeugen nützlich sein. Solltest Du feststellen, dass das Teil defekt war, überweise nun dem Käufer sein Geld inkl. 2 x Porto zurück.
Gruß,
Myriam
Hallo,
zuerst einmal würde ich genaue Infos einholen - vielleicht
liegt ja ein Fehler in der Bedienung oder ein Transportschaden
vor.
Was wäre denn bei einem Transportschaden?
Ansonsten:
Der Käufer muss Dir das Teil zurückschicken, damit Du es
überprüfen kannst. Fordere ihn dazu auf - lasse es Dir
versichert schicken.
Was mache ich wenn er sich darauf nicht einlässt?:
Wenn Du das Teil dann hast, überprüfe es auf Funktion. Wenn es
funktioniert, gut. Wenn nicht, wird es schwierig, denn Du
musst nachweisen, dass der Käufer bzw. der Transport es kaputt
gemacht hat. Hierzu könnten Deine Zeugen nützlich sein.
Solltest Du feststellen, dass das Teil defekt war, überweise
nun dem Käufer sein Geld inkl. 2 x Porto zurück.
Und wenn nicht und es ordnungsgemäß funktioniert?Dann schicke ich es ihm wieder zu seinen Kosten und er muss es behalten?
Gruß,
Myriam
Danke,
WKN
Hallo,
Was wäre denn bei einem Transportschaden?
Dann musst Du Dich mit der Post streiten. Wenn unversichert verschickt, Pech gehabt. Bei versichertem Transport werden die versuchen Dir nachzuweisen, dass die Verpackung unzureichend war (Originalkarton der Ware z.B. ist grundsätzlich unzureichend).
Der Käufer muss Dir das Teil zurückschicken, damit Du es
überprüfen kannst. Fordere ihn dazu auf - lasse es Dir
versichert schicken.Was mache ich wenn er sich darauf nicht einlässt?:
Du bist dann im Recht. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Aber was kann Dir passieren? Du hast Dein Geld, Du hast die Ware verschickt, Du hast Rücknahme zwecks Prüfung angeboten. Er ist am Zug.
Und wenn nicht und es ordnungsgemäß funktioniert?Dann schicke
ich es ihm wieder zu seinen Kosten und er muss es behalten?
Im Prinzip ja. Dann sind wir wieder bei „Recht haben und Recht bekommen …“
Gruß,
Myriam
aber ich weiß doch gar nicht was der neue Besitzer in der Zeit mit dem Gerät gemacht hat. Vielleicht hat er es ja so beschädigt, dass es kaputt ist…und dann?
aber ich weiß doch gar nicht was der neue Besitzer in der Zeit
mit dem Gerät gemacht hat. Vielleicht hat er es ja so
beschädigt, dass es kaputt ist…und dann?
Dann wäre das ein Betrugsversuch und Du könntest ihn anzeigen. Aber so weit muss es ja nicht kommen. Entsprechend BGB hast Du als Verkäufer bestimmte Pflichten, halte Dich an diese und dann kann Dir nicht viel passieren.
Gruß,
Myriam
seine Antwort
Falls ich das Gerät zurückschicken soll, dann sicherlich nicht hunderprozent zu meinen Kosten. Ich
kann auch hier einen Fachhändler aufsuchen der mir das Gerät checkt und bei Bedarf einen detaillierten
Kostenvoranschlag über eine eventuelle Reparatur ausstellt. In diesem Fall wären die Unkosten von
Ihnen zu tragen. Ein Bedienfehler ist auszuschliessen, ich habe mich genaustens an die Bedienungsanleitung
gehalten. Zweitens hat das Gerät mir zwei CD’s zerstört!
Was sage ich dazu?
Was sage ich dazu?
Das Handling bei Reklamationen erfolgt Zug um Zug. Dass heißt, er muss Dir das Teil zur Überprüfung zuschicken. Auf andere Lösungen musst Du Dich nicht einlassen. Wenn er das nicht will, hat er Pech.
Ich gehe aufgrund seiner Reaktion davon aus, dass das Teil wirklich kaputt ist und er es nicht kaputtgemacht hat. Das ist natürlich Pech für Euch beide.
Ich würde zusätzlich noch vorschlagen, dass Du die Geschichte bei ebay in den Hilfeforen postest und den Handelspartner zu dem Thread einlädst. Dann bekommt er zumindest mal von unbeteiligten Dritten gesagt, dass er Dir das Ding zurückschicken muss. Oft kann man sich so besser einigen, wenn Leute „dabei“ sind, die objektiv an die Sache herangehen.
Gruß,
Myriam
Hallo,
mal vorab:
Wenn Du als Privatverkäufer etwas bei ebay einstellst, solltes Du die allgemeinen Floskeln bzgl. Haftungsausschluss, Gewährleistung, Umtauschrecht und so weiter in die Beschreibung aufnehmen. Als gewerblicher Verkäufer bist Du eh verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen.
Deine Aussagen bzgl. des Gerätes sind etwas wackelig, vielleicht kannst Du ja mal die Art.Nr. einstellen, damit man sich ein Bild von dem Vorgang machen kann.
Gruß
4-season
Hallo,
Wenn Du als Privatverkäufer etwas bei ebay einstellst, solltes
Du die allgemeinen Floskeln bzgl. Haftungsausschluss,
Gewährleistung, Umtauschrecht und so weiter in die
Beschreibung aufnehmen.
Dieser Haftungsausschluß bringt jedoch nichts, wenn wirklich ein Sachmangel (verschwiegener Defekt, o.Ä.) vorliegt.
Damit kann man nur die Garantiezeit von 1 Jahr ausschließen (welche auch für Privatpersonen gilt), falls das Gerät bei Übergabe funktioniert und dann im Laufe des Jahres kaputt geht.
MfG
Michael
Hi,
da hast Du natürlich recht. Aber ich bin von einem ehrlichen Verkäufer ausgegeangen. 
Gruß
4-season
wow, er hat soeben geantwortet. Hab alles so gemacht wie du gesagt hattes.
Hier seine Rückmeldung :
Wie soll bitteschön ein Forum mein Gerät reparieren? Das Problem schön reden nützt mir leider auch
nichts. Mein Vorschlag steht, ich lasse das Gerät hier zu meinen Kosten überprüfen. Anderen Falls
werden wir in einer Sackgasse landen. Wer gibt mir die Garantie dass Sie das Gerät ordentlich prüfen
werden? Ich kann es zurück schicken, aber dann überweisen Sie mir vorerst den Kaufbetrag, checken es
, schicken es zurück und bekommen ihr Geld wieder.
Was mache ich jetzt?
Hallo,
ich kann nicht mehr sagen, als dass Du das Recht auf Rücksendung zur Prüfung hast, bevor Du das Geld zurückgibst. Eine Rücknahme erfolgt immer Zug um Zug, egal ob wegen Defekt oder wegen Nichtgefallens. Das heißt: er ist am Zug. Macht er das nicht, hat er Pech.
Im Moment kann er Dir ja nichts, außer schlimmstenfalls eine negative Bewertung zu geben (diese solltest Du dann sachlich kommentieren), da Du alle Deine Pflichten erfüllt hast.
Setze ihm eine Frist (z.B. 7 Werktage) innerhalb der er Dir das angeblich defekte Gerät zur Prüfung zusenden soll. Das Geld bekommt er frühestens nachdem Du das Gerät erhalten hast. Wenn er darauf nicht eingeht, hast Du Deine Schuldigkeit getan. Er wird dann vermutlich mit dem Anwalt drohen - darauf hoffst Du, denn der wird ihm schon mitteilen, wie das mit einer Rückgabe so funktioniert.
Das Forum soll nicht sein Gerät reparieren, sondern es sollen ihm unbeteiligte Dritte klarmachen, was seine Pflichten als Käufer sind. Es ist klar, dass er Angst hat, Du willst ihn abzocken - aber genauso hast Du ja Angst, dass er Dich abzockt. Es gibt keinen Grund für einen von Euch, dem anderen mehr Vertrauen entgegenzubringen als man von ihm erhält. Daher gibt es die Bestimmungen des BGB für Verträge zwischen Privatpersonen, an die Ihr Euch halten müsst.
Viel Erfolg,
Myriam
Unsinn
Hallo,
bitte nenne doch mal Quellen für Deine Behauptungen …
Offensichtlich kennst Du Dich in der Sachmägelhaftung nicht wirklich aus. Haftung für Sachmängel können bei Geschäften zwischen Verbrauchern sehr wohl individuell ausgeschlossen werden und eine „Garantie von 1 Jahr“ ist juristischer Schwachsinn, da es so etwas nicht gibt.
Gruß
Matthias
Dieser Haftungsausschluß bringt jedoch nichts, wenn wirklich
ein Sachmangel (verschwiegener Defekt, o.Ä.) vorliegt.Damit kann man nur die Garantiezeit von 1 Jahr ausschließen
(welche auch für Privatpersonen gilt), falls das Gerät bei
Übergabe funktioniert und dann im Laufe des Jahres kaputt
geht.MfG
Michael
Wieso muss der Verkäufer beweisen ??
Hallo,
die Beweislastumkehr gilt nur, wenn der Verkäufer Unternehmer im Sinne des BGB, und der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB ist
Ansonsten hat stets der Käufer die Beweislast, dass der bereits bei Übergabe ein Sachmangel vorlag.
Insofern ist deine Aussage falsch !
Gruß
Matthias
Wenn Du das Teil dann hast, überprüfe es auf Funktion. Wenn es
funktioniert, gut. Wenn nicht, wird es schwierig, denn Du
musst nachweisen, dass der Käufer bzw. der Transport es kaputt
gemacht hat. Hierzu könnten Deine Zeugen nützlich sein.
die Beweislastumkehr gilt nur, wenn der Verkäufer Unternehmer
im Sinne des BGB, und der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB
istAnsonsten hat stets der Käufer die Beweislast, dass der
bereits bei Übergabe ein Sachmangel vorlag.
Dieser Hinweis ist korrekt und hilfreich.
Insofern ist deine Aussage falsch !
Ich habe das weniger als Rechtsberatung gemeint, als als Handlungsstrategie. Wir haben es hier mit einem Käufer zu tun, der nicht mal willens ist, sich nach der Zug-um-Zug Regel zu richten und dem Verkäufer das Teil zur Überprüfung zurückzuschicken. Da hilft es auch nichts, wenn man jetzt von Beweislastumkehr anfängt. Das wird erst interessant, wenn das ganze zum Anwalt geht.
Gruß,
Myriam
Und wieder seine Antwort :
So kommen wir nicht weiter. Falls ich das Gerät zurück schicke, können Sie mir anschliessend sagen
was Sie wollen, ich bin ja nicht dabei. Sorry. Ich werde das Gerät einem Fachman übergeben. Beim
Erhalt des Resultates gebe ich Ihnen bescheid. Ist das Garät durch einen Manipulationsfehler beschädigt
worden, ist es hiermit vorbei und ich werde mich formell entschuldigen. Ist es der andere Fall werde
ich ihnen dies auch mitteilen und bei Ebay den Käuferschutz beantragen.
Was mach ich nur…
Was mach ich nur…
Du wartest ab, was jetzt passiert. Das Gerät ist derzeit sein Eigentum, wenn er es irgendwohin zur Überprüfung geben will, ist das seine Sache.
Wenn dabei herauskommt, dass das Gerät defekt ist, muss er Dir nachweisen, dass es schon vor dem Versand defekt war. Wenn bei der Überprüfung nichts rauskommt, kann es Dir egal sein. Du hast Dich korrekt verhalten und eine Rückabwicklung/Überprüfung gemäß BGB angeboten. Wenn er sich nicht daran halten will, egal.
Lehne Dich entspannt zurück und warte ab.
Gruß,
Myriam