mein (relativ neues) Auto habe ich gestern auf dem Parkstreifen neben einer Straße abgestellt. Gestern Abend (als ich wieder zu Hause war) bemerkte ich einen ca. 20cm langen Kratzer mit Beule am linken Kotflügel und seitlichen Stoßfänger.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich es bemerkt hätte, wenn ich den Schaden selbst verursacht hätte. Vermutlich war es Fahrerflucht.
Der Wagen ist vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 400€.
Wie geht man bei so etwas weiter vor? Anzeige gegen Unbekannt? Was der Versicherung sagen? Zahlen die das? Gibts irgendwelche Fristen?
Wie geht man bei so etwas weiter vor? Anzeige gegen Unbekannt?
Was der Versicherung sagen? Zahlen die das? Gibts irgendwelche
Fristen?
was steht denn dazu in den Versicherungsbedingungen?
Ich kanns Dir sagen, weil zu dem Thema in allen Versicherungsbedingungen für Vollkaskoversicherungen das gleiche steht: unverzügliche Meldung an die Versicherung und im Falle eines Schadens infolge eines Unfalls oder einer strafbaren Handlung auch unverzüglich an die zuständige Polizeidienststelle.
Unverzüglich heißt übrigens ohne schuldhaftes Zögern.
auch wenn ich die Befürchtung habe, dass es sich nicht lohnt, würde ich die Sache der Polizei melden. Vielleicht gibt es ja einen Zufallstreffer.
Natürlich würde die eigene VK-Versicherung den Schaden zahlen. Allerdings abzüglich der SB (wirklich 400€? Komischer Betrag). Und Du wirst im nächsten Jahr aufgrund des Schadens hochgestuft und zahlt höhere Prämien. Deswegen behaupte ich jetzt einfach mal pauschal, ohne die genaue Summe zu kennen, dass sich das nicht lohnt. Außer, der Vertrag läuft auf weit mehr als SF20.
Auch wenn es sehr ärgerlich ist, da wird es wohl kaum andere Möglichkeiten geben, als den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen.
Aber Du kannst ja mal einen „Beulendoktor“ fragen, wie hoch überhaupt der Schaden ist. Vielleicht lässt sich der Schaden relativ günstig beheben.
Hallo Timo,
wenn es Dich tröstet, Dein Schaden wird nicht viel teurer sein als die SB von 400 Euro. Ich hatte einen ähnlichen, allerdings selbstverschuldeten (Beule in der Türe hinten und weitergehende Riefe seitlich bis in den Heckbereich) Schaden.
DB wollte mindestens 2000 Euro, der Lackierer, zu dem DB den Wagen sowieso geschickt hätte, hat das Ganze dann für 450 Euro gemacht. Es ist nichts, absolut nichts mehr zu sehen.
Anderes Beispiel: ich habe selbstverschuldet meinen Tank demoliert. 1000 Euro. Bei einer SB von 300 sagte mir meine Versicherung, ich solle die 700 lieber aus eigener Tasche zahlen, die Rückstufungen seien auf Dauer teurer.
WICHTIG: melde den Schaden auf jeden Fall Deiner Versicherung! Danach kannst Du dann bis Ende des Jahres entscheiden, ob Du die Versicherung in Anspruch nimmst oder nicht. Du kannst auch von denen bekommenes Geld wieder bis Ende des Jahres zurückzahlen, um nicht hochgestuft zu werden. Oder umgekehrt.
Noch etwas: wenn Du nun schon in der geringsten Klasse bist, dann hast Du meist einen Schaden frei! Frag also auf jeden Fall die Versicherung!
WICHTIG: melde den Schaden auf jeden Fall Deiner Versicherung!
Danach kannst Du dann bis Ende des Jahres entscheiden, ob Du
die Versicherung in Anspruch nimmst oder nicht.
Nach der Schadenmeldung hat er sogar 2 Jahre Zeit, um den Schaden abzurechnen, erst dann droht Verjährung.
Du kannst auch
von denen bekommenes Geld wieder bis Ende des Jahres
zurückzahlen, um nicht hochgestuft zu werden.
Das stimmt natürlich keineswegs, denn in der Kaskoversicherung sehen die Tarife häufig keine Rückzahlungsmöglichkeit vor. Warum sollte der Versicherer auch ein zinsloses Darlehen ausreichen, noch dazu ohne Bearbeitungsgebühr?
Das stimmt natürlich keineswegs, denn in der Kaskoversicherung
sehen die Tarife häufig keine Rückzahlungsmöglichkeit vor.
Warum sollte der Versicherer auch ein zinsloses Darlehen
ausreichen, noch dazu ohne Bearbeitungsgebühr?
Grüße, M
Hallo,
keine Ahnung, woher Du Deine Infos hast,
aber Dein Pauschalurteil stimmt natürlich nicht. Meine Versicherung (DEBEKA) hat mir eindeutig zugesagt, dass ich mich bis Ende des Jahres zurückkaufen kann - habe ich seltsam ausgedrückt, Du weist, was ich meine. Klar, über Gebühren haben sie nichts gesagt, aber es geht! Eindeutig!
MFG
Hagen
ich wollte nur darauf hinweisen, dass Deine Aussage, die ja keine Einschränkung enthielt (die Pauschalaussage kam von Dir, nicht von mir), so nicht haltbar ist, denn häufig ist ein Rückkauf halt nicht möglich.
keine Ahnung, woher Du Deine Infos hast,
Ich kenne den Versicherungsmarkt sehr gut, nicht nur den Anbieter aus K.
ich wollte nur darauf hinweisen, dass Deine Aussage, die ja
keine Einschränkung enthielt (die Pauschalaussage kam von Dir,
nicht von mir), so nicht haltbar ist, denn häufig ist ein
Rückkauf halt nicht möglich.
Da hast Du Recht, das wußte ich nicht, ich dachte fälschlicherweisen, dass dies die Regel ist.
keine Ahnung, woher Du Deine Infos hast,
Ich kenne den Versicherungsmarkt sehr gut, nicht nur den
Anbieter aus K.
Grüße, M
Konnte ich Deiner Visitenkarte nicht entnehmen.
Gut, dann ist alles klar.
Bis dann,
MFG
Hagen