Was tun bei Garantie ansprüchen?

Guten Tag,

ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und jetzt auch ein Großhändler gefunden der mich mit der richtigen ware beliefern kann.Die ware hat 24 Monate Herstellergarantie. Jetzt meine fragen. Wenn ich die ware verkaufe und die ware dann beim Kunden defekt ist, wohin muss der kunde dann die waren schicken?? Und muss ich mich darum kümmern?? Oder reicht es wenn der Kunde die ware dierekt zum Hersteller schickt?

Danke schon mal im voraus

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend. Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist immer der Verkäufer. Ein Verweis an Dritte, wie z.B. den Vorlieferanten oder den Hersteller ist nicht zulässig.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Möchte der Käufer Garantieansprüche geltend machen, so muss er sich an die Stelle wenden, die in den Garantiebedingungen benannt ist.

Gruß

S.J.

ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und jetzt auch ein
Großhändler gefunden der mich mit der richtigen ware beliefern
kann.Die ware hat 24 Monate Herstellergarantie. Jetzt meine
fragen. Wenn ich die ware verkaufe und die ware dann beim
Kunden defekt ist, wohin muss der kunde dann die waren
schicken?? Und muss ich mich darum kümmern?? Oder reicht es
wenn der Kunde die ware dierekt zum Hersteller schickt?

Danke schon mal im voraus

Hallo,

das weiß ich nicht genau. Ich habe nach der Insolvenz der Firma Quelle erfahren, dass bei Produkten die nicht von Quelle hergestellt wurden, die Herstellergarantie gilt. Aber ob das bei einem Nebengewerbe auch gilt kann ich Dir leider nicht sagen, möchte da auch nichts falsch machen.

Gruß
chrissixyz