Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich habe mir vor 6 Tagen mit heißem Fett den Unterarm verbrannt. Die Wunde ist ca. 7 x 4 cm groß. Nach der Erstbehandlung mit kaltem Wasser, anschließender Kühlung und weiterer Verwendung von Brandsalben (Fenistil) sowie AloeVera Gel bildeten sich zunächst 3 Blasen, die zu einer großen zusammenschmolzen. Ich habe sie geschlossen gelassen und nach 3 Tagen hat sich die Blase zurückgebildet bzw. ist von alleine aufgegangen. Es sind weitere Fortschritte erkennbar - die Rötung geht sichtbar zurück. Allerding liegt noch immer die „abgestorbene“ haut der Blase über der Wunde. Soll ich diese entfernen oder die Wundsalbe weiterhin wie bisher auftragen?
Hallo
Wenn die Haut über der Wunde wirklich „abgestorben“ ist und nur noch lose aufliegt kann man sie entfernen !
Sollte unter dieser Haut noch eine offene Wunde zu sehen sein mit einer dezinfizierenden Salbe behandeln - (Betaisodona Salbe)
Diese verhindert Infektionen (bei Verbrennungen wenn möglich unbedingt zu vermeiden) und gerbt den Wundgrund so das sich Schorf bilden kann.
Idealerweise vor dem Auftragen der Salbe den Wundgrund mit Betaisodona Lösung abtupfen.
Sobald sich Haut gebildet hat mit Panthenol Salbe behandeln.
Sind keine Zeichen einer Infektion zu sehen - Rötung, Schwellung, Nässen, Schmerz, die Wunde desinfizieren und auch mal „Luft dranlassen“, denn unter Pflastern oder Verbänden bilden sich feuchte Kammern in denen das ideale Milieu für Keime entsteht und der sich bildenden Schorf immer wieder aufweicht.
Sollte die Rötung nicht weiter wie beschrieben zurückgehen und lässt sich die Haut nicht entfernen ohne weitere Verletzungen zu setzten, ab zum Chirurgischen Durchgangsarzt oder in die Chirurgische Ambulanz ins Krankenhaus !
Bitte lasst doch dieses Fenistil von Brandwunden.
Warum selbst Apotheker diese Salbe bei Verbrennungen immer wieder empfehlen ist zumindest jedem der schon einmal in der Verbrennungsmedizin gearbeitet hat ein immerwährendes Rätsel und Ärgernis.
Auf der Verbrennungsmedizinischen Intensivstation wo ich fast 3 Jahre gearbeitet habe war alleine die Nennung des Salbennamens eine „strafbare Handlung“ und wurde mit einer Zwangsspende in die Kaffekasse geahndet
!
LG
Detlef