Hallo,
seit dem 13.5. läuft mein Mietvertrag. Zwischen mir und dem
eigentlichen Eigentümer/Vermieter steht eine Hausverwaltung.
Von dieser habe ich gestern einen Brief bekommen, dass über
das Vermögen des Eigentümers ein Insolvenzverfahren eröffnet
wurde.
Die Hausverwaltung mag schreiben was sie will. Ihre Schreiben sind nicht rechtsverbindlich in diesem Fall. Wird Insolvenz beantragt und ist ein Insolvenzverwalter bestellt, wird Dich der Insolvenzverwalter schriftlich auffordern nur an ihn zu zahlen, wenn er Forderungen hat.
Ist eigentlich gerichtliche über die Wohnung eien Zwangsverwaltung ausgesprochen worne ? Eine Insolvenz hat nicht automatisch etwas mit einer Zwangsverwaltung zu tun.
Wenn Du nun einen Schaden vermeiden willst, sperre Deinen Dauerauftrag über die Höhe der Kaltmiete. Die Nebenkosten werden an die Hausverwaltung überwiesen. Die Kaltmiete übergibst Du der Hinterlegunsgstelle des für Dich zuständigen Amtsgerichtes mit der Erklärung, dass Du keine Rückerstattung verlangst. Mit der Zahlung bei der Hinterlegungsstelle ist die Miete gesetzlich anerkannt bezahlt. Kommt der Insolvenzverwalter auf Dich zu, verlangt er die Miete von Dir, ist sie künftig an ihn zu zahlen. Soweit Gelder dann auf dem AG sind, weise den Insolvenzverhalter hin, dass er dort die fälligen Beträge abrufen kann.
Wie sollte man da jetzt am besten vorgehen? Es wurde ein
Insolvenzverwalter eingesetzt, an den jetzt die Miete zu
zahlen ist. Gibt es besondere Punkte, die man beachten sollte?
Nochmals. Dir kann ausser Deinem Vermieter oder einen Zwangsverwalter ( also nur durch Pfändung der Mieten oder durch Erklärung des damit beauftragten Juristen nur an ihn die Miete zu zahlen) die hausverwaltung nicht vorschrieben, an wen die Miete zu zahlen ist.
Problem ist: die Elektrik in meiner Wohnung muss erneuert
werden, da sie so nicht tragbar ist. Aber wenn der Vermieter
insolvent ist, welche Chancen habe ich da, dass das überhaupt
noch gemacht wird?
keine Chance. Mängelanzeige, sobald der Zwangsverwalter bekannt ist, an diesen mit der Aufforderung, die Mängel zu beseitigen. Wenn Du Glück hast, findest Du einen Zwangsverwalter der mit den Gläubigern alles versucht um die Immobilie so teuer als möglich abstossen zu können und dabie investiert.
Ein Kündigungsrecht aufgrund der Insolvenz des Vermieters hat
man wohl nicht, wie ich gelesen habe. Aber kann man das
trotzdem irgendwie versuchen? Seit ca. vier Wochen kann ich
die Wohnung weder nutzen noch renovieren wegen der defekten
Elektrik.
Wer hat den Mietvertrag mit Dir abgeschlossen ? War die Hausverwaltung in den Abschluss eingebunden ? Dann wäre zu klären, wann der Vermieter den Insolvenzantrag gestellt hat oder wann im Rahmen einer Zwangsanordnung und auf Grund welches Beschlusses der Vorgang anhängig gewesen ist. Möglicherweise solltest Du, wenn die Hausverwaltung in den Abschluss des Mietvertrages eingebunden gewesen ist, die Haftung der Hausverwaltungklären. Sie hat Dich möglicherweise durch Verschweigen arglistig getäuscht.
Wenn ich Dich richtig verstehe, hats Du ab 15.5. gemietet, kannst aber bis heute die Wohnung nicht nutzen. Wo wohnst Du jetzt ? War Dir der Zustand der Wohnung (Elektrik) bei Anmietung bekannt ? Wenn nicht und es handelt sich um ein offenkundig sehr altes Haus, weshalb hast Du nicht nachgefragt, ob alle elektrischen Leitungen und sonstigen Leitungen funktionieren ?
Würdest Du, nach eingehender Beratung mir Dir selbst, erkennen wollen, dass der Zustand des Hauses und der Wohnung bei einigermassen - wie Juristen sagen - gesunden Menschenverstand - genug Anlass gegeben hätte, nachzufragen, ob alle Einrichtungen funktionieren ? Und hast Du trotzdem nicht gefagt.
Dann hilft nur die Kündigung noch am heutigen Tage mit drei Monaten Frist.
Im Falle der arglistige Täuschung durhc die Hausverwaltung/ Vermieter muss von Dir diese nachgewiesen werden.
Gruss Günter