Was tun bei Insolvenz?

Hallo,

vielleicht weiß ja jemand Rat?!

Also mal angenommen eine Firma meldet Insolvenz an, an welcher Stelle stehen dann die Lohnforderungen der Arbeitnehme?? Eigentlich hatte ich gedacht, dass diese an erster Stelle stünden, das scheint aber nicht der Fall zu sein oder ist meine Information falsch??

Und wie lange muss ein Arbeitnehmer weiterhin zur Arbeit gehen, wenn bereits Lohnrückstände bestehen oder was hat er in diesem Fall überhaupt für Möglichkeiten?

Es wäre sehr hilfreich, wenn sich hier damit jemand auskennen würde!!

Viele Grüße
Marita

Hallo Marita,

Also mal angenommen eine Firma meldet Insolvenz an, an welcher
Stelle stehen dann die Lohnforderungen der Arbeitnehme??
Eigentlich hatte ich gedacht, dass diese an erster Stelle
stünden, das scheint aber nicht der Fall zu sein oder ist
meine Information falsch??

Das mit der ersten Stelle stammt noch aus Zeiten der Konkursordnung, das ist seit 1999 vorbei. Es wird unterschieden:

  1. Lohn vor Insolvenzeröffnung (Achtung, nicht vorläufige Inso, sondern die „richtige“!) -> ganz normale Insolvenzforderung
  2. Die Löhne ab Inslvenzeröffnung sind so genannte Masseverbindlichkeiten, die gehen den Insolvenzforderungen vor und haben daher eine deutliche bessere Aussicht, befriedigt zu werden.

Für die letzten drei Monate Lohnausfall vor Insolvenzeröffnung, diese dürfen maximal 1 Jahr zurückliegen, wird durch die Arbeitsagentur Insolvenzgeld gezahlt.

Und wie lange muss ein Arbeitnehmer weiterhin zur Arbeit
gehen, wenn bereits Lohnrückstände bestehen oder was hat er in
diesem Fall überhaupt für Möglichkeiten?

Eine Insolvenzeröffnung ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn Löhne nicht gezahlt sind, kann das ggf. schon der Fall sein. Der Arbeitnehmer sollte sich aber darauf konzentrieren herauszubekommen, was mit den zu erwartenden Lohnzahlungen ist. Das Arbeitsverhältnis besteht zunächst fort, bis es durch den Verwalter oder den Arbeitnehmer gekündigt wird. Wenn man also einfach nicht zur Arbeit geht, ist das eine Pflichtverletzung. Am besten den Insolvenzverwalter fragen, oder falls vorhanden, den Betriebsrat, dort gibt es am ehesten konkrete Auskünfte über die weitere Situation.

Gruß,
Oskar

Hi Marita,
man sllte sich sofort bei der Agentur für Arbeit melden und nach Insolvenzausfallgeld erkundigen.
Ein paar Formulare später erhält man dann vom der Agentur Insovenzausfallgeld.
Zunächst einmal wird eine Pauschale gezahlt, bis eine exakte Berechnung erfolgt ist.

Nur Erfahrungwen, weil meiner Frau mal genau das selbe passiert ist.

Der Chef ist kein Chef mehr. Wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, ist dieser jetzt der Chef und regelt alles.
Er muss versuchen, dass die Firma zumindestens so lange „am Leben bleibt“ bis alle Schulden bezahlt sind.
Gleich morgen zu den hin gehen und fragen, wie ab diesem Zeitpunkt die Arbeit und Entlohnung geregelt ist

Egal wie die Antwort lasutet: „schönen Dank“ … für die Auskunft. Jetzt weiß man bescheid… und geht SOFORT !!! zur Agentur für Arbeit.
Erkundigen und notfalls sofort Insovenzausfallgeld beantragen.

Wenn kein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde… kann ich nur meine eigene Meinung geben und was ICH tun würde… das ist dann kein Rat mehr, weil es jetzt sehr stritig wird.
Ich persönlich würde den Hammer fallen lassen, Klamotten, Arbeitsvertrag packen und zum „Arbeitsamt“ gehen und Insolvenzauisfallgeld beantragen.

Gruß
BJ

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Hallo Oskar,

vielen Dank für die superschnelle Antwort! Das hilft mir weiter!!!

Viele Grüße
Marita

Na siehste?
Ich hätte es eventuell schon falsch gemacht mit Klamotten packen wenn kein Insolvenzvrwalter da ist *g*

BJ

Hallo BigJohn,

Dir auch vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Jetzt wird der nächste Gang zum Arbeitsamt führen!!!

Viele Grüße
Marita

Hallo Marita,

das Insolvenzrecht ist zwar geändert worden, aber so weit ich weiß kommt es noch immer darauf an, wie alt Deine Lohnforderungen sind. Bis zu drei Monaten sollten Dir eigentlich vom Arbeitsamt erstattet werden, was darüber liegt fließt in die Masse, die der Insolvenzverwalter je nach Vermögenslage und Rang der Forderung verteilt.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein Rechtspfleger bei Gericht oder der Insolvenzverwalter selbst Dir darüber eine verbindliche Auskunft erteilt.

Liebe Grüße
usch

Hallo

Die prinzipielle Vorgehensweise wurde ja schon erläutert. Ich gebe nur zu Bedenken, daß zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung ein rechtlicher Unterschied und manchmal auch eine lange Zeit liegen kann. Insolvenzgeld winkt erst nach Insolvenzeröffnung (oder -ablehnung).

Gruß,
LeoLo

Hallo usch,

Bis zu drei Monaten sollten Dir eigentlich vom Arbeitsamt erstattet werden, was darüber liegt fließt in die Masse, die der Insolvenzverwalter je nach Vermögenslage und Rang der Forderung verteilt.

vom Arbeitsamt fließt nichts in die Masse. Insolvenzgeld wird als Lohnersatzleistung nur direkt an die Arbeitnehmer gezahlt. Das AA macht die gezahlten Insolvenzgelder beim Insolvenzverwalter geltend.

Gruß Oskar

Hallo Oskar,

sorry, da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Natürlich gibt es das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt, jedoch war es zu „konkurszeiten“ :wink: so, dass Lohnforderungen, die älter als drei Monate waren nicht als Insolvenzgeld vom AA bezahlt wurden.

Aber wie gesagt … vermutlich hat sich auch da einiges geändert?!

Liebe Grüße
usch

Hallo,

Aber wie gesagt … vermutlich hat sich auch da einiges
geändert?!

Nein, das mit den 3 Monaten gibts immernoch. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html (ab § 183)

MfG