Was tun bei 'kaltem' / schlecht heizbarem Bad?

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich kann ein paar Tipps zu folgendem Sachverhalt bekommen:

Das Bad einer Mietwohnung ist ca. 12qm groß. Es ist mit einem warmwasserbetriebenen Handtuchheizkörper (Heizleistung ca. 750W, der an der Gastherme hängt, und eine elektrischen Fußbodenheizung ausgestattet.

Mit dem Handtuchheizkörper werden max. 18-19°C Raumtemperatur erreicht. Diese werden bei Außentemperaturen um 0°C auch nur erreicht, wenn der Thermostat 24h auf Stufe 5 steht.

Die elektrische Fußbodenheizung funktioniert zwar als Ergänzung, ist aber sehr träge und der Zähler rennt.

Kann man den Vermieter verpflichten, den Handtuchheizkörper gegen einen normalen Heizkörper mit ausreichender Leistung (berechneter Bedarf 1200-1400W) um im Bad angenehme Temperaturen von 21-24°C zu erreichen?

Handtuchheizkörper mit entsprechender Heizleistung gibt es leider nicht bzw. nur extrem teuer.

Mit 19°C ist es zum Baden und insbesondere mit Baby einfach nicht tragbar.

Für Tipps bin ich sehr dankbar.

Grüße

Mu Lei

hi,

Wie warm wird das Bad, wenn alle verfügbaren Heizungen auf voller Leistung laufen?

grüße
lipi

@littlepinguin

Wenn den eletrische Fußbodenheizung mit auf 25°C eingestelltem Thermostat mitläuft, werden im Bad so ca. 22°C. Die Fußbodenheizung scheint dann aber auch im Dauerbetrieb zu laufen.

Bei im Netz gefundenden 100-150W/m2 kommen da ordentlich Stromkosten zusammen.

hi,

also im fiktiven Bad folgende Situation:

Läuft der Heizkörper sind 18°C, nutzt mal alle Möglichkeiten zum beheize werden 22°C erreicht.

Solang es möglich ist, die Räume zu beheizen, auch wenn die Heizung 24 Stunden durch läuft und das Gebäude an sich keine Mängel hat, ist es ok.
Die Stromkosten wären dabei natürlich ärgerlich, aber nicht zu bemängeln.

Der Mieter könnte sich mit einer Infrarotheizung behelfen. Würde zwar ebenso Strom verbrauchen, heizt aber schneller auf und erzeugt angenehme Strahlungswärme.

grüße
lipi

Guten Morgen,

19 Grad im Bad ist „nicht tragbar“?

So warm wird mein Bad den ganzen Winter nicht. Dort hat es ca. 10 Grad. Von daher sehe ich das Problem jetzt nicht so wirklich.

Schöne Grüße

Petra

Es kommt aber nicht auf deine Wohlfühltemperatur an. Die Temperatur die vertraglich vereinbart wurde ist das Maß der Dinge. Diese muss erreicht werden können. Wenn dafür die Heizung 24h auf Volldampf laufen muss, dann ist das halt so.

vnA

Läuft der Heizkörper sind 18°C, nutzt man alle Möglichkeiten zum Beheizen werden 22°C erreicht.

Die elektrische Fußbodenheizung funktioniert zwar als Ergänzung, ist aber sehr träge und der Zähler rennt.

@Mu Lei

  1. ist die Überschrift falsch - wie sich nun auf Rückfragen gezeigt hat, ist das Bad nicht kalt vielmehr sind mollige 22°C erreichbar
  2. besteht also kein Mangel und seitens des Vermieters auch nicht die Pflicht irgendetwas zu verändern/zu verbessern
  3. eine Fussbodenheizung ist naturgemäß träge und von daher nicht als Ergänzungsheizung sondern als Grundheizung gedacht, üblicherweise dreht man bei Bedarf zusätzlich den Heizkörper auf
  4. schon mal überlegt was wohl der Gaszähler macht, wenn der über die Gastherme erwärmte Heizkörper voll auf ist? (und das eventuell daran befindliche Heizkörpermessgerät)

Dass die Fussbodenheizung über Strom betrieben wird, macht übrigens Sinn, denn so kann das Bad auch in der Übergangszeit erwärmt werden, wenn die Gasheizung bereits auf Sommerbetrieb automatisch geschaltet hat oder per Hand geschaltet wurde.

Der elektrische Handtuchheizer wäre nun nur für warme Handtücher gedacht und dafür ausreichend dimensioniert.

Wenn die geschuldete Raumtemperatur über die Fussbodenheizung - übrigens die Regelheizung, nicht umgekehrt - erreicht wird, wäre die Vermieterpflicht erfüllt.

Die Heizkosten deiner/eurer individuellen „Wohlfühltemperatur“ trägst du nun selbst.

G imager761

@alle
Danke für die vielen Beiträge! Nun ist wenigsten halbwegs klar, dass der Mieter im Unrecht ist.

Zur Richtigstellung:

Die Fußbodenheizung ist elektrisch. Der Handtuchtrockner hängt an der normalen Heizung (Gasbetrieben)hängt.

Mit Kleinkind/Baby sind

Fußbodenheizung ist, unabhängig der dafür eingesetzten Energie, per se die Grundheizung.

vnA