Was tun bei Mangel an TG-Stellplatz

Hallo Community,

ich hätte gern mal Eure Meinung bzw. ein paar Tipps , wie ich mich am Besten verhalten könnte.

Ich habe ab 01.07.21 einen TG-Stellplatz angemietet, bei dem sich herausstellte, dass über dem Stellplatz ein Abflussrohr undicht ist und „dreckiges“ Wasser auf das Auto läuft. Wenn das eine Weile so geht, zerstört dieses Wasser die Dachdichtungen und ein Austausch wird dann richtig teuer. Den Mangel gemeldet habe ich und eine Frist zur Behebung habe ich auch gesetzt. Ich selbst habe das Leck provisorisch abgeklebt, das ist aber nur eine Notlösung. Einen Ersatzstellplatz bekomme ich nicht und die Reparatur soll wohl so schnell nicht möglich sein, weil keine Handwerker greifbar sind.

Kann ich jetzt Mietminderung geltend machen (obwohl ich ja durch mein eigenes Provisorium den Stellplatz nutzen kann) und wenn ja, wieviel wäre angemessen?
Wie kann ich Druck machen, dass die Reparatur zügig durchgeführt wird?

Vielen Dank für Eure Tipps.
LG Sven.

Wie jetzt ?
Ich las in dem anderen Beitrag von Dir es läuft in deinen Mieterkeller.
und von TG kann ( darf !) es nicht in Keller laufen weil da aus brandschutztechnischen Gründen eine Trennwand mit Feuerschutztür sein muss.
Also sind es 2 Rohrbrüche , örtlich getrennt ?
Oder erzählst Du hier was vom Pferd ?

Wenn es nicht mit einer Wagenwäsche restlos entfernt werden könnte, dann musst Du halt sehen wo Du parkst. Dann könnte man über eine angemessene Mietminderung sprechen. Was zahlst Du an Miete, ist da was für TG ausgewiesen ?
Was kostet üblich ein TG-Stellplatz in eurer Gegend, 50 -100 €/Monat ?
Na gut dann ziehe das halt ab.
Aber was bringt Dir das ? Deckt das die befürchteten Schäden ab.
Aber rechtlich ist die Sache eindeutig. Die Mietsache hat einen Mangel und deshalb ist die Miethöhe nicht angemessen.

Und als Druckmittel scheint es doch auch nicht sinnvoll, weil man ja den Schaden kennt und beheben lassen will. es aber zur zeit keine Firma machen kann.
Wobei, ein Notdienst könnte das schon provisorisch flicken. Die entgültige Reparatur/Austausch des ganzen Strang kann dann später erfolgen.

Es sind 2 voneinander getrennte Mängel, deshalb auch 2 getrennte Posts. Der Schaden in der TG hat nichts mit dem Schaden im Keller zu tun.

Der Schaden ist ja schon vor der Anmietung laienhaft „repariert“ worden und war demzufolge der Hausverwaltung bekannt. Es wurde etwas Beton aus der Decke gestemmt (weil man da das Leck vermutet hat) und danach mit Bauschaum wieder gefüllt. Das Abwasser, was immer noch durchsickert, frist den Bauschaum auf und was dann auf das Auto tropft, greift die Dichtungen an. Es ist ein Cabrio und ein Wechsel defekter Verdeckdichtungen ist sehr kostenintensiv. Aber allein der Dreck, der über die Frontscheibe läuft, ist nicht mit Scheibenwischer und Sprühwasser zu reinigen. Und jeden Tag in die Waschanlage ist nicht machbar und nicht zumutbar.

Die Parkplatzsituation rund um die Wohnung ist katastrophal, deshalb bin ich ja auf den Stellplatz angewiesen. Das mich die Mietminderung nicht wirklich weiter bringt weiß ich selbst, deshalb bat ich ja um Tipps, was ich noch machen könnte. Seit knapp 2 Monaten versuche ich hier was zu bewegen, aber ich habe das Gefühl, dass ich am langen Arm verhungern soll. Kann mir auch keiner erzählen, dass es in einer Großstadt von 700000 Einwohnern keine Handwerker gibt. Dazu kommt noch, dass die Hausverwaltung telefonisch nicht zu erreichen ist und das auf Mails keine Antwort kommt.

Meine Idee: Kauf dir einen billigen Gartenpavillon, also so ein Metallgestänge mit Zeltplane drüber. In Breite des Stellplatzes, es gibt wohl welche ab 2,5 m Breite(sollte Stellplatzbreite sein)
Dann hast Du ein Dach drüber und das Tropfwasser fließt seitlich herab auf den Boden.
So etwas kostet ab 50 € .

In Frankfurt also ?

Das geht leider nicht, weil es ein Duplex Stellplatz ist.

Schick mal ein Foto von der Leckstelle. Bestimmt kann man da doch irgendwas ganz einfaches basteln.

Ja ist so, es ist ein Mangel an Handerkern und Material.

Miete Mindern + zurückbehaltungsrecht. abmahnen und auf die Möglichkeit der Selbstvorwegnahme hinweisen.

Die Lagerung von Gegenständen ist in TG regelmäßig nicht erlaubt. Erst recht das Lagern von brennbaren Gegenständen. Wegen Doppelstellplatz geht’s ja eh nicht, aber ganz generell ist das halt auch keine Lösung.