Hallo!!
Mich würde interessieren was man tun kann wenn man mitbekommt das eine ältere Dame von einigen Kindern (6-13Jahren) eindeutig absichtlich geärgert wird. z.b. der Fußball absichtlich gegen den Balkon und das Fenster geschossen wird, (oder mit Wasserpistolen und Wasserbomben)sich am Balkon hochgehangelt, der nackte Po gezeigt wird an dem sie lecken soll, böse Schimpfworte und Androhung von Schläge…Sachbeschädigungen wie Auto und Sonnenschirme…und noch vieles mehr
Wenn mit den Eltern nicht zu reden ist!?!?
Ist es strafbar wenn man versucht dies zu fotografieren?
ist eine Anzeige hinzunehmen???
für Antworten bedanke ich mich ganz herzlich
Ich gehe mal nur auf den Teilaspekt „fotografieren“ ein:
Es gibt ein gesetzlich verankertes Recht „am eigenen Bild“. Dies greift aber nicht beim Fotografieren an sich, sondern erst beim Veröffentlichen. So lange man nicht in die Wohnung (das Wohnzimmer) eines Menschen reinfotografiert, darf man fotografieren, was das Auge sieht. Man darf es nur nicht veröffentlichen.
Das Vorlegen eines solchen Fotos z.B bei der Polizei/Staatsanwaltschaft ist kein „veröffentlichen“ in diesem Sinne.
Die Frage ist nur, welches Delikt das Zeigen des entblößten Hinterteils ist. Aber das ist nicht Teil meiner Antwort (s.o.)
Viele Grüße
Lumpi
Hallo!!
Hi monalisa66,
Mich würde interessieren was man tun kann wenn man mitbekommt
das eine ältere Dame von einigen Kindern (6-13Jahren)
eindeutig absichtlich geärgert wird.
Versuchs mal im Brett Eltern, Kinder, Familie weiter unten. Ich denke dort haben die Leute mehr Erfahrung mit solchen Themen.
z.b. der Fußball
absichtlich gegen den Balkon und das Fenster geschossen wird,
(oder mit Wasserpistolen und Wasserbomben)sich am Balkon
hochgehangelt, der nackte Po gezeigt wird an dem sie lecken
soll, böse Schimpfworte und Androhung von
Schläge…
Also das mit dem Fussball, den Wasserspritzpistolen ist ja noch im Rahmen eines „normalen“ Kindes. Hier denke ich reicht eine Ermahnung.
Schimpfwörter und vorallem Androhung von körperlichen Gewalt ist schon ne Nummer härter zumal ein 13jährige unter Umständen in der Lage ist jemanden ernsthaft weh zu tun.
Sachbeschädigungen wie Auto und Sonnenschirme…und
noch vieles mehr
Wenn mit den Eltern nicht zu reden ist!?!?
Klar der Erste Schritt ist es auf die Eltern zuzugehen. Wenn das nichts hilft zur Polizei gehen. Wenn die nicht hilft Anzeige erstatten.
Ist es strafbar wenn man versucht dies zu fotografieren?
Wie mein Vorredner schon meinte ist es nicht strafbar.
ist eine Anzeige hinzunehmen???
Bevor es eskaliert sollte auf jeden Fall etwas unternommen werden. Wenn nichts anderes hilft dann durch eine Anzeige. Auch wenn die Anzeige nichts bringt so wird den Eltern zumindest klar, dass das Verhalten Ihrer Kinder Konsequenzen hat.
für Antworten bedanke ich mich ganz herzlich
Wurde schon versucht mit den Eltern zu reden? Wenn ja was war das Problem?
Grüße
Die Frage ist nur, welches Delikt das Zeigen des entblößten
Hinterteils ist.
Das ist wohl einwandfrei Beleidigung.
Gruß, Nemo.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort!!!
Wie ich schon erwähnte ist mit den Eltern leider nicht zu reden, denn die Kinder streiten alles ab und waren nie etwas!
Im Gegenteil es wird alles umgedreht…
aus diesem Grund kam das fotografieren ins Spiel, worauf es eine Anzeige bei der Polizei gab!
Deshalb auch die Frage ob es wirklich strafbar ist und eine solche Anzeige hinzunehmen ist
lg
monalisa66
Hallo
Mit einer Strafanzeige braucht man nicht strafmündigen Kindern natürlich nicht zu kommen (und je nachdem, wie die Eltern gestrickt sind, auch diesen nicht.) Das hindert die alte Dame jedoch nicht, zivilrechtlichen Schadenersatz gegenüber den Kindern bzw. den ihre Aufsichtspflicht verletzenden Eltern geltend zu machen, und zwar sowohl für den materiellen Schaden (Sachbeschädigung) als auch
für den immateriellen (Schmerzensgeld). Erfahrungsgemäß fangen manche Eltern erst mit der Erziehung an - dann allerdings um so energischer - wenn der Sprößling absichtlich solche vermeidbaren Kosten produziert und das Geld auch, notfalls per Pfändung, eingetrieben wird.
Gruß
smalbop
vielen Dank für die schnelle Antwort
das ist gut zu wissen!!!
Denn veröffentlicht sollte es ja nicht werden, sondern zu Beweiszwecken dienen
glg monalisa66
Hallo,
Mit einer Strafanzeige braucht man nicht strafmündigen Kindern
natürlich nicht zu kommen
warum nicht? Auch wenn die Kinder noch nicht strafmündig sind, werden ggf. erzieherische Maßnahmen eingeleitet. Nicht strafmündig zu sein bedeutet ja nicht, dass die Kinder alles machen dürfen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Gruß
S.J.