Was tun bei Pennern im Treppenhaus

Folgendes:

Die Haustüre des Mietshauses in dem Ich mit meiner Verlobten eine Wohnung im 4. Stock bewohne, läßt sich nicht abschließen. Heute weckt sie mich, draußen würde jemand laut schnarchen… und tatsächlich schläft zum wiederholten Male jemand im Hausflur eine halbe Treppe höher. Vor knapp einem Jahr hat es auf dem Dachboden, welcher aufgebrochen und als Schlafplatz missbraucht wurde, sogar gebrannt… die Feuerwehr mußte anrücken.

Natürlich haben wir das Ganze mehrmals bei der Hausverwaltung gemeldet, worauf der Hausmeister anrückte und die „Penner“ vertrieb… welche natürlich schon in der nächsten kalten Nacht erneut anrückten.

Was kann ich unternehmen, damit sich A: meine Verlobte auch am frühen Morgen wieder ohne Furcht aus der Wohnung trauen, und ich B: Nachts ohne Furcht abzufackeln schlafen kann? Mietminderung,m Polizei, was??

Danke!!

Hallo,
das klingt ja nach Horror.
Das Geht ja gar nicht.Wie die genaue rechtalage ist, weiß ich auch nicht.
Ich würde mich da noch mal richtig absichern über einen Anwalt, Mieterechtschutz.-bund.
Ich würde alles schriftlich noch mal melden, Fotos machen von den Penern, damit Sie Beweise haben.
Und androhen, das sie eine Mietminderung machen, wenn da nichts passiert. Oder einen Brief vom Anwalt schicken, das zieht manchmal mehr, als das was man selbst schreibt.Alles per einschreiben natürlich.
Es muß eine neue Haustüre her, die man Nachts absperrt.Schließlich wollen Sie sicher leben.

Liebe Grüße

Hallo,
wenn die Haustür nicht abschließbar ist, kannst Du zwischen 3- 5 % von der Warmmiete mindern, vorausgesetzt, Du zeigst den Mangel immer schriftlich an mit Fristsetzung zur Abhilfe.
Die Polizei wird wohl kaum zuständig sein, da es Privatbesitz ist.

Gruss Huftier

Morgen,

Als erstes Deiner Wohnungsgesellschaft per Brief kurz die Situation schildern. Einen Termin festlegen ca. 2 Wochen, in der man dem Vermieter die Möglichkeit gibt die Verschlußschicherheit der Tür zu gewährleisten. Schriflich zudem eine Mietminderung ankündigen, wenn dies nicht erfolgt. Das ist eine Beeinträchtigung der Qualität des Mietverhältnisses. Es gibt bestimmt eine Hausordnung! Anzeige bei der Polizei, wenn sich jemand im Treppenhaus schlafend befindet, z.B. wegen Nötigung u.s.w. . Auch den Vermieter dazu auffodern Anzeige zu erstatten, z.B. Hausfriedensbruch.
Jedenfalls erst einmal Mietminderung ankündigen.
Das zieht immer. Und vorallem andere Mieter ansprechen , ob diese nicht sich nicht auchfür eine Mietminderundg aussprechen? Weniger Geld da reagiert der Vermieter schneller.

M.f.G.
Nobbi

Hallo,

zuerst ist natürlich der Vermieter dafür zuständig, dass die Haustür anständig gesichert wird. Andernfalls ist es immer schwer, etwas wegen Hausfriedensbruches zu unternehmen.
Der Hausmeister ist zwar eine gute Lösung, bevor man sich selber kümmert, hat aber in der Regel nur zeitlich sehr begrenzten Erfolg, weil er keine Folgemaßnahmen androhen kann.
Hier sollte das Ordnungsamt ins Spiel kommen, dass wahrscheinlich wie fast überall bei euch keinen Außendienst hat. Also heißt es, die Kollegen anrufen. Die können einen Platzverweis aussprechen und bei Nichtbefolgen den Obdachlosen in Gewahrsam nehmen. Außerdem solltet ihr über die Polizei jedem Einzelnen ein Hausverbot aussprechen, damit die Sache mit dem Hausfriedensbruch etwas einfacher wird.
Ich hoffe, ich konnte helfen,

viele Grüße

Da hab ich leider keine Ahnung, doch der Verwalter sollte schon dafür sorgen, dass das Haus abschließbar ist und die Bewohner sollten es dann auch immer abschließen.
Die Polizei ist hier nicht in der Verantwortung.

Hallo, ich könnte mir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch vorstellen, oder die Haustüre abschließbar machen.

Michael

Hallo!

Also ich kann in diesem Fall die Hausverwaltung nicht verstehen. Durch diese Personen muss doch auch ein nicht unerheblicher Schaden entstanden sein und trotzdem werden keine Maßnahmen getroffen dies zu unterbinden?
Aber nun zur eigentlichen Frage.
Generell kann man in dieser Sache natürlich die Polizei rufen und diese wird sicher auch die Personalien feststellen. Ein Hausverbot kann allerdings nur die Hausverwaltung aussprechen. Vielleicht würde ich mit ihr Rücksprache treffen und abklären, ob in einem erneuten Vorfall die Polizei gerufen werden soll. die Personalien könnten dann weitergegeben werden.
Ob in dieser Sache eine Mietminderung möglich ist, kann ich nicht sagen und dies müsste man über einen Anwalt klären lassen.
Ich würde die Polizei verständigen, denn insbesondere die Gefahr eines Brandes liegt ja offensichtlich vor. Die sog. „Penner“ werden sich dann sicher eine neue Schlafstelle suchen, denn auf diesen Zirkus haben die Herren auch keine Lust.

Hallo,
hinsichtlich Mietminderung solltest Du Dich mit einem Mieterverein oder Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Da kann ich Dir keine fundierte Auskunft geben.
Was Du machen kannst: Personalien des Betreffenden feststellen und bei der Polizei Anzeige wegen Hausfriedensbruches gemäß § 123 StGB erstatten. Wenn es notwendig ist, kannst Du den Täter sogar nach § 127 StPO vorläufig festnehmen. Willst Du Dich nicht mit der Person beschäftigen, kannst Du auch die Polizei rufen. So die Kollegen ihr Erscheinen zeitnah hinkriegen, werden die dann die Personalien feststellen. Wie geschrieben, die Anzeige kannst Du erstatten - allerdings ist § 123 StGB ein sogenanntes Antragsdelikt (§ 77 StGB). Strafantragsberechtigt ist nur der in seinen Rechten Verletzte. Das heißt, Du bist lediglich Mieter Deiner Wohnung - für die Verletzung dieses Bereiches bist Du Antragsberechtigt. Für die Flure u.a. steht das Antragsrecht dem Eigentümer bzw. seinem Besitzdiener (z.B. dem Vermieter)zu. Die Polizei wird also beim Eigentümer/Vermieter eine Erklärung zur Stellung eines Strafantrages einholen. Es kann nix schaden, wenn Du beim Vermieter darauf hinwirkst, dass er einen Strafantrag stellt.
So - das war die Theorie…
In der Praxis machen sich „Penner“ in der Regel nichts aus einer weiteren Strafanzeige. Die sind eh schon ganz unten. Ich weiß nicht wie Du gebaut bist und wie konfliktfähig Du bist. Der schnelle und einfache Weg ist der simple Rausschmiss - notfalls auch mit angemessenem körperlichen Nachdruck und der Androhung weiteren körperlichen Ungemachs bei wiederholtem Eindringen ins Haus.
Zur Verschlußsicherheit der Haustür solltest Du nochmal Deinen Vermieter in die Pflicht nehmen.

Dachsgruß

Hallo Cygnusrot
Das fremde Menschen (Penner) im Hausflur deines Mietshauses übernachten ist natürlich nicht in Ordnung. Allerdings ist das Mietshaus, dass du beschreibst, zunächst einmal frei zugänglich. Als Mieter kannst du nur indirekt einer fremden Person verbietet, das Treppenhaus zu betreten, da du in dem Haus nicht alleine wohnst. Z.B. könnte die fremde Person sagen, dass er die Frau Müller aus dem dritten Stock besuchen möchte und deshalb vor deren Tür wartet. Du persönlich hast da keinen Einfluss drauf, sondern kannst lediglich über die Räumlichkeiten deiner Mietwohnung bestimmen.
Das Hausrecht für das Gebäude obliegt dem Besitzer des Miethauses. Er kann bestimmen, wer das Haus betreten darf oder nicht. Sofern du also Probleme mit einer fremden Person im Treppenhaus hast, must du dich mit diesem Anliegen an den Besitzer des Hauses wenden. In deinem Fall also die Hausverwaltung. Diese kann bestimmen, dass die Person unverzüglich das Gebäude zu verlassen hat bzw. nicht mehr wieder kommen darf. Das nennt man Hausverbot. Verstößt eine Person dann gegen dieses Hausverbot und hält sich nicht an das Betretungsverbot, so begeht diese eine Starftat (§123 StGb Hausfriedensbruch). In diesem Fall kannst auch du die Polizei anrufen mit dem Hinweis, dass die Person Hausverbot hat und einen Hausfriedensbruch begeht. Die Polizei wird die Person auffordern, dass Gebäude unverzüglich zu verlassen und bei nicht Befolgen mit Zwang entfernen. Jedes wiederholte Betreten des Hauses wäre eine erneute Straftat, die empfindliche Strafen für den Penner nach sich ziehen können.
Sofern ein Penner Räumlichkeiten des Hauses aufbricht (z.B. Haustür oder Tür zum Speicher) solltest du am besten immer gleich die Polizei anrufen. Neben Sachbeschädigung (auch durch Feuer) und Hausfriedensbruch kann auch ein Einbruch vorliegen. Fazit: gegen den Aufenthalt des Penners im Treppenhaus kann nur die Hausverwaltung entscheiden bzw. bestimmen.

Wenn dich das Schnarchen einer Person außerhalb deiner Wohnung stört und deine Nachtruhe dadurch nachhaltig gestört wird, so ist das leider kein Grund für eine Mietminderung. (siehe Uteil Amtsgericht Bonn von 2010).
Hierdurch wird die Gebrauchstauglichkeit deiner Wohnung nicht dauerhaft eingeschränkt. Allerdings könntest du in einem solchen Fall ebenfalls die Polizei rufen, dass diese sich um die akute Lärmbelästigung kümmert, sofern das Schnarchen wirklich unerträglich laut ist. Im Idealfall wird die Polizei die Lärmbelästigung dadurch unterbinden, in dem sie den Penner aus dem Hausflur bitten.

Lieben Gruß…

Hallo,

Der Weg, der beschritten wurde, ist goldrichtig.
In erster Linie ist der Vermieter dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass die Möglichkeit besteht, unberechtigte Personen aus dem Haus fern zu halten.

Die Polizei ist zwar zur Durchsetzung des Hausrechts in zweiter Linie der Ansprechpartner, aber erst dann, wenn der zu verweisenden Person von dem Berechtigten das Hausverbot erteilt und er zum Verlassen des Hauses aufgefordert wurde und dieser Aufforderung nicht gefolgt ist.

Das Hauptproblem besteht doch, wenn ich das richtig gelesen habe, darin, dass die Haustür nicht verschließbar ist. Und das ist eindeutig Sache des Vermieters.
Hier bitte die Hilfe des Mietervereins oder eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.

mfg

Carsten

Hallo,

die richtige methode ist, bei der verwaltung zu agieren und immer regelmäßig den hausmeister zu rufen, soweit dieser verfügbar ist.

Die rechtliche möglichkeit ist, jedesmal erneut die poliei zu rufen, die die penner dann entfernt und auf verlangen von dir eine anzeige wegen hausfriedensbruch schreibt. Du muß halt vorher dem penner sagen, er solle verschwinden - kommt er dem nicht nach, liegt hausfriedensbruch vor.
Die anschließende strafanzeige zieht viel zeit und arbeit nach sich und wird nach 4 monaten eingestellt.

Die sinnvollste methode, so mache ich es, ist folgende:
Wenn ein penner im flur liegt, packe ich mein lautestes und primitivtes vokabular aus und brülle, was das zeug hält. Ich drohe die wüstesten sachen an und befördere ihn unsanft aus dem haus. Dabei drohe ich ihm für den wiederholungsfall erhebliche prügel mit knochenbrüchen an.
Das spricht sich schnell herum, daß da jemand wohnt, bei dem man besser nicht vor der tür schläft und du hast bald wieder deine ruhe.
(Natürlich ist das nicht die feine englische art und rechtlich auch nicht ganz einwandfrei (bedrohung…), aber es ist sehr effektiv.
Nutze die primitivsten schimpfwörter, die du kennst.

Ich hoffe, dich nicht zu sehr geschockt zu haben…, ansonsten wähle einen der anderen wege.

o)

Liebe grüße

karsti

Hallo,

ich bin in der Beziehung nicht der absolute Fachmann.
Fakt ist jedoch, daß das nicht so angehen kann und sich etwas ändern muß.

Hast Du dich denn bereits mit Deinen Nachbarn auseinandergesetzt? Wie stehen die denn dazu? Also ich meine, hier müßte schon Einigkeit herrschen.
Dann schreibst Du, daß Du der Hausverwaltung über den Zustand mehrmals in Kenntnis gesetzt hast. Schriftlich? Mündlich und mit Zeugen?

Wenn die Penner sich im Hausflur festsetzten, dann würde ich im akuten Fall, also wenn der Hausmeister, der ja schon geholfen hat, nicht erreichbar ist, die Polizei verständigen und auf den besagten Einsatz der Feuerwehr verweisen. Aufgabe der Polizei ist es nämlich auch, Gefahren abzuwehren.
Hast Du dir dasDatum des Feuerwehreinsatzes gemerkt? War die Polizei auch dabei. Vielleicht sogar die Kripo? In NRW ist es so, daß die Kripo bei Gebäudeschäden ermittelt. Wenn lediglich die Schutzpolizei vor Ort war, dann müßte dazu zumindest ein Bericht gefertigt worden sein. Dieser wird in NRW unter einen Aktenzeichen, der Tagebuchnummer, gefertigt. Am besten Du bringst diese Nr. in Erfahrung. Ist der Penner (der Täter) gestelllt worden? Also namentlich festgestellt worden? Läuft gegen den dann ein Ermittlungsverfahren wegen vorsärtzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung?

Entscheidend ist jedoch, daß die Haustür sich wieder verschließen läßt. Denn darin besteht, obwohl ich das Mietshaus ja nicht kenne, offenkundig das Problem. Du solltest also zunächst die o. g. Daten zum Feuerwehr- und oder Polizeieinsatz feststellen und Deinem Vermieter bzw. der Hausverwaltung einen Brief schreiben und auf Lösung (Reparatur der Hausatür) pochen. Du solltest der Hausverwaltung in diesem Schreiben dann eine gebührende Frist stellen und eine Mietkürzung androhen.

Aufgepasst: Hier verlasse ich natürlich absolut mein Spezialgebiet. Deshalb wäre es ratsam, sich evtl. mit einem Rechtsanwalt oder mit dem Mieterverein auseinander zu setzen. Die können Dir sicherlich als Fachmänner (-frauen) besser weiterhelfen. Wenn Du dann noch andere Mieter auf Deine Seite bekommst, wäre der Druck natürlich auf die Hausverwaltung höher. Also mehrere Briefe an die Hausverwaltung schicken. Ich denke, die würde sich überlegen, nichts zu tun und eine / mehrere Mietkürzung/en zu riskieren.

Wichtig ist dabei natürlich auch, daß Du /ihr einen Nachweis habt, daß die Hausverwaltung Dein / Euer Schreiben auch bekommen hat. Einschreiben mit Rückschein wäre da vielleicht ratsam.

Bis zu einer Entscheidung Deiner Hausverwaltung kann natürlich ein wenig Zeit vergehen. Bis dahin kann, je nach Witterungslage das Problem immer wieder auftauchen. Wenn Du, evtl mit einem Nachbarn, die Penner öfters auffordert, das Haus zu verlassen und sie damit ständig nervst, könnte sich das Problem vielleicht auch so lösen. Dabei solltes Du natürlich darauf achten, auch hier Daten zu sammeln, um später etwas bei der Hausverwaltung in der Hand zu haben. Zeugen (deshalb Nachbar) nicht vergessen.

Gruß
Nasa

Nehmen Sie über einen Rechtsanwalt Kontakt mit der Hausverwaltung auf!

Sorry,
ich war leider für 1 Jahr im Ausland und schaue erst jetzt wieder hier herein…
Ich denke, Deine Frage hat sich durch Zeitablauf gelöst…

Gruß

Mike