Hallo,
mal ne Frage: angenommen, man macht sich mit einer Ich-AG selbstständig und das Vorhaben scheitert dann nach 1, 2 Jahren - hat man dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld oder wird man dann zum Sozialfall?
Gruß, Heike
Hallo,
mal ne Frage: angenommen, man macht sich mit einer Ich-AG selbstständig und das Vorhaben scheitert dann nach 1, 2 Jahren - hat man dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld oder wird man dann zum Sozialfall?
Gruß, Heike
Hallo …
ALG bekommen Sie, wenn Sie vor der Existenzgründung Anspruch auf ALG hatten und Ihr „alter“ Anspruch auf ALG vor weniger als vier Jahren entstanden ist.
ALHI bekommen Sie, wenn Sie vor der Existenzgründung ALHI bezogen haben und der letzte Bezugstag noch nicht ein Jahr her ist. Diese Frist kann sich um höchstens zwei Jahre verlängern, wenn Sie in dieser Zeit mindestens 15 Stunden wöchentlich selbständig tätig waren. Diese Anforderungen erfüllen alle Existenzgründer, die in der Zeit als Ich-AG mit dem Existenzgründungszuschuss gefördert wurden.
Quelle: BMWA-Broschüre „Ich-AG und andere Kleingründungen“ Seite 74
Downzuloaden unter http://www.bebo-consulting.de/download_gruenderleitf…
MfG
BEBOUB
http://www.1-2-3-Businessplan.de