Was tun bei Provider Drückern

Hallo,
Wenn man von einem Drücker auf der Straße angesprochen wird und etwas unterzeichnet (z.B. in dem Glauben nur Informationen zu bekommen) und anschließend einen Vertrag angedreht bekommt;
Könnte man sich dann mit einer Kopie des Zettels wo kein Tarif angekreuzt ist (aber die Kopie auch recht schwach bedruckt ist) retten? Wenn ja, wie stellt man das an.

Bin für jede Antwort dankbar.
mfG

Hi,

Kommt in diesen Fall das Fernabsatzgesetz zur Geltung?

cu Naseweis

Kommt in diesen Fall das Fernabsatzgesetz zur Geltung?

Nein.

Drücker?
Hallo!

Wenn man von einem Drücker

Was ist ein Drücker?

Gruss
Paul

Sry, aber ich kenn mich mit solchen Gesetzen eben nicht aus. Ich hab jetzt nur herausgefunden dass dieses Gesetz nur mit Fernkommunikationsmitteln gültig ist. Da in diesem Fall aber auf der Straße unterschrieben wird, also von Auge zu Auge unterzeichnet wird, ist dies nicht der Fall.
Hab ich das richtig verstanden, bzw. worauf wolltest du hienaus?

Aber wie siehts jetzt aus? Mit der Kopie hat man ja eigentlich einen Handfesten Beweis, dass man für kein Angebot unterzeichnet hat, oder?

Hi,

das ist ein typisches Haustürgeschäft nach § 312 Abs 1 (3) BGB.

entsprechend hast Du ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Wann die Frist beginnt, wielange sie läuft und was man tun muss um zu widersprechen, steht alles in diesem Paragraphen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html

Schöne Grüße, Bernhard.