Was tun bei Schenkung?

Was muss man machen wenn einem ein Gewölbekeller geschenkt wird und damit alles rechtlich in Ordnung ist?

Hintergrund:
Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung gekauft. Es handelt sich um ein 2-Familienhaus in dem der frühere Eigentümer (nennen wir ihn mal „Nachbar“) meiner Wohnung im 1. Stockwerk wohnt. Ich habe die Wohnung im Erdgeschoss. Jeder hat einen eigenen Keller. Es gibt auch einen Gewölbekeller der ganz dem „Nachbarn“ gehört aber garnicht genutzt wird. Diesen möchte er mir nun schenken.
Reicht es einfach einen Eintrag in das Grundbuch zu machen? Was muss ich tun damit ich die Schenkung auch schriftlich habe?
Der Nachbar ist schon etwas älter und ich möchte spätere Erbstreitigkeiten mit seinen entfernten Verwandten vermeiden.

Danke,
NDS

Hallo,

Reicht es einfach einen Eintrag in das Grundbuch zu machen?
Was muss ich tun damit ich die Schenkung auch schriftlich
habe?

Ganz so einfach ist es nicht, weil der Eintragung natürlich ein entsprechendes Rechtsgeschäft vorhergehen muss. Also Schenkungsurkunde beim Notar aufsetzen lassen. Zudem sollte man daran denken, dass bei einer Schenkung eines Dritten der Schenkungssteuerfreibetrag nur € 5200,-- beträgt und man dann mit 17% Schenkungsteuer einsteigt. Das Finanzamt wird sich nach Eintragung daher mit der Bitte um Abgabe einer Schenkungsteuererklärung an dich wenden. Dabei ist die steuerliche Bewertung momentan noch günstiger als eine Verkehrswertberechnung. Also nicht zu lange warten. Grundsätzlich aber wird es mit der Bewertung eines einzelnen alten Kellers ohnehin schwierig. Da würde ich mal vorab beim Finanzamt horchen, was die denn da so annehmen würden. Im Zweifelsfall Steuerberater einschalten.

Gruß vom Wiz

Vielleicht ergänzend: Euer Haus ist wahrscheinlich nach WEG geteilt. Es existieren also zwei(?)Grundbuchblätter und eine Teilungserklärung. Da das Gewölbe mit Sicherheit kein eigenes Grundbuchblatt hat, wg.Abgeschlossenheit, ist es einem Teileigentum zugeteilt, vielleicht als Sondernutzungsrecht.
Hier müßte der Notar auch die Teilungserklärung entsprechend ändern.
Gruß n.

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