ich hätte eine Frage zu folgendem Szenario:
Eine Versicherungsfirma bucht vom Konto einen Betrag ab. Bisher wusste man nicht, dass man überhaupt bei Versicherung Kunde ist.
Eine Nachfrage ergibt, dass der Versicherungsmakler diese Versicherung abgeschlossen hat. Es gibt weder eine explizite schriftliche oder mündliche Zustimmung, lediglich wohl seine Annahme, dass nach der Kündigung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft nun eine neue Versicherungsgesellschaft beauftragt werden soll.
Dem Kunden ging zwar ein Vertrag zu, den er jedoch als Vertragsangebot verstanden hatte und den er ohne Unterschrift oder explizite Zustimmung als gegenstandslos ansah.
Gibt es eine Möglichkeit, aus dem Vertrag wieder heraus zu kommen? Falls eine 14tägige Frist von Belang sein sollte, so sei diese bereits abgelaufen.
üblicherweise wird gemeinsam ein plan aufgestellt und vereinbart, welche versicherung ggf. wann zu kündigen und durch welche zu ersetzen ist.
ohne eine solche vereinbarung dürfte der makler vermutlich etwas missverstanden haben und damit in der pflicht (und auch möglichkeit) sein, das schnell und unbürokratisch aus der welt zu schaffen.
Da es hier keine Rechtsberatung gibt, sollte der Weg zum Anwalt gesucht werden.
Abzuklären ist, ob dem Makler ein Maklervertrag unterschrieben wurde und somit die Möglichkeit eröffnet die Versicherungen des Kunden ohne dessen zutun zu ändern bzw. umzudecken?!
Wenn das der Fall ist hat der Makler richtig gehandelt.
Guten Tag Sibi,
was Sie da beschreiben, kommt häufig vor. Allerdings ist Ihre Wortwahl mit hoher Sicherheit unzutreffend. Eine ungewollte Versicherung läge vor, wenn ein Vermittler ohne Kundenauftrag Ihnen so ein Ding unterjubelt. Das gibt es zwar auch - jedoch, wenn es sich um einen Makler handelt und nicht um einen Pseudo-Makler (von denen auch noch mancher sein Wesen treibt) in der Rechtsform eines Mehrfachagenten, so handelt der nur dann, wenn er eine entsprechende
Vollmacht seines Kunden unterschrieben und nicht widerrufen in Händen hält. Wenn die Kunden nicht mehr wissen, was sie unterschrieben haben
oder nie verstanden haben, was eigentlich ein Makler ist, so ist das kaum dem Makler anzulasten. In meiner Praxis bin ich einer Menge Leute begegnet, die mit Aufwand die Dienste eines Maklerunternehmens
gesucht haben - um des hippen Eindruckes bei ihren Bekannten willen,
um das eigene Ego zu befriedigen oder weil sie Drei-Buchstaben-Firmen
per se als galaktisch wahrnehmen - in der Folge aber nicht begriffen haben, wie so ein Laden funktioniert oder was das für Folgen für sie selbst hat. Insofern: Bleiben Sie gelassen. Hundertausend andere wissen auch nicht Bescheid. Falls Sie irgendetwas ändern wollen, bleibt nur die Zurücknahme der Maklervollmacht. Ansonsten heißt es eben Weiterwurschteln wie bisher.
Gruß
Günther