Sehr geehrte® Experter(in)
Ich ( 75 Jahre alt) erbitte Ihre Hilfe.
Ich habe ein Fachbuch mit 332 Seiten DIN A 4 geschrieben vertreibe es im Eigenverlag.
Ein Geschäftsmann, von dem ich glaubte er wolle ein Buch bestellen, erbat von mir 2 Kapitel ( von 57 Kapiteln) zur Ansicht, die nicht einmal 10 % meines Buches ausmachten.
Ich habe einen Fehler gemacht und ihm diese beiden Kapitel übersandt ohne da das die endgültige Korrektur erfolgt war.
Daraufhin hat der Geschäftsmann auf Grund dieser beiden Kapitel eine Rezension auf einer Webseite geschrieben und mein Buch als mangelhaft mit zahlreichen orthographischen Fehlern und Grammatikfehlern bezeichnet.
Er hat indirekt mit der Formulierung:
„Wer dennoch Interesse hat, der kann das Buch unter … vorbestellen.“ von einem Kauf abgeraten.
Meine Fragen:
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Kann man eine Buchrezension auf Grund von 2 Kapiteln und nicht einmal 10 % des Buches seriös schreiben`?
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Kann man im Sinne des Presserechts verlangen das eine Rezension die auf diesem Wege entstanden ist entfernt wird?
Ich bin Laie, betrachte aber diese Vorgehensweise als nicht seriös und als geschäftsschädigend.
Eine Buchrezension ist meiner Meinung nach im Prinzip die Ansicht und Besprechung eines gesamten Buches.
Danke, dass sie mit helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Becker