Was tun bei unterlassener Schadenmeldung ?

Ich bin am 15.06.2010 Geschädigter eines Kfz-Schadens geworden. Der Unfallgegner hat seitdem keine Schadenmeldung bei der Versicherung gemacht. Ich habe zwar hier meinen Anspruch geltend gemacht, jedoch schiebt mich dessen Versicherung seitdem immer wieder her, hat nun die 5. Frist gegeben, damit der Schädiger seine Meldung machen kann. Wie ist dies rechtlich ? Habe ich hier einen Direktanspruch den ich geltend machen kann oder liege ich erstmal in der Beweispflicht ?
Habe schon von Versicherungen gehört, die bei unterlassener Schadenmeldung das Geld an den Geschädigten auszahlen und dann vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Jedoch würde mich interessieren, wie dies rechtlich ist.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha

Hallo,

der Geschädigte hat direkten Anspruch gegenüber der Versicherung.
Wenn Sie unverschuldet in diesen Schaden verwickelt wurden: nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt (am besten: Fachanw. f. Vers.-Recht) und lassen Sie sich vertreten.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

P.S.: Den Anwalt muss in diesem Falle die Haftpflichtvers. des Unfallverursachers bezahlen - kostet Sie also noch nicht mal was.

Hallo,

ja es besteht ein Direktanspruch - ab zum RA und Klage vorbereiten.

Grüße, M

Hier kann nur ein Rechtsanwalt helfen. Ich leider nicht.

Stephan Brückner

Hallo,

ich bin zwar kein Jurist, aber ich kann Ihnen es nur so aus meiner Erfahrung schildern.

Prinzipiell haben Sie es schon richtig gemacht. Da sich der Unfallverursacher anscheinend darum drückt haben Sie somit einen Direktanspruch gegenüber der Versicherung des Verursachers.
Ich würde jetzt maximal noch eine Frist setzen mit der Ankündigung juristische Schritte einzuleiten.
Ich hoffe doch mal das Sie eine Verkehrsrechtsschutz haben. Ich empfehle meinen Kunden immer sofern nicht das Komplettpaket einer Rechtsschutz vorhanden ist wenigstens eine Verkehrsrechtsschutz abzuschließen. Die kostet gerade mal 44€ im Jahr.

Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich gern noch mal melden.

Gruß Andreas

Hallo,

rechtlich kann jeder machen wie es ihm gefällt…
leider…

machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher geltend mit allem was nötig ist und dann wird die Vers. auch zahlen.

ich kann das Problem auch grad nicht erkennen da es doch eine Pflichtversicherung ist und die Vers. zahlen muss egal was der Schädiger macht oder auch nicht!!!

Viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

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www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo,

eine rechtliche Handhabe, dass dir die Versicherung den Schaden ohne Schadenmeldung deren Versicherungsnehmers auszahlt hast du leider nicht.

Ich persönlich würde die Betreibung meiner Ansprüche meiner Rechtsschutzversicherung, so du welche hast, übergeben. Ohne, kann das eine Kostenaufwendige Angelegenheit werden.
Wenn du Unterlagen hast, welche vom Unfallgegner unterschrieben wurden und dessen Verschulden bestätigen, wird die Versicherung auch ohne Gericht zahlen.

Also, entweder Rechtsanwalt oder weiterhin lästig bleiben und jeden zweiten Tag den Referenten anrufen, bis es ihm zu blöd wird.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen
lg Claudia

hallo und guten Tag Anonymus,

für rechtliche Fragen ist wohl eher ein Rechtsanwalt zuständig, und der Zunft möchte man nicht ins Handwerk pfuschen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler

hallo,
sorry vorab für die späte antwort, allerdings kenne ich mich nicht damit aus…
sorry
viel erfolg!!

Hallo Goggo2000,

versuch mal den Sachverhalt mit DEINER Autoversicherung zu klären. Frag dort nach, wie die das machen würden.

Ein Anwalt-Schreiben an die gegnerische Versicherung bzw. den Unfallverursacher kann auch helfen. Vielleicht hilft Dir die Seite vom GDV weiter: http://www.gdv-dl.de/faq.html

Was die rechtliche Seite anbelangt, kann ich keine Aussage treffen, da ich damit keine Erfahrung gemacht habe.

Gruß
Ralph

Hallo Goggo,

soweit bist Du erst mal richtig informiert.
Der Haftpflichtversicherer kann Geld vom Versicherten verlangen, da er eine sogenannte Obliegenheitsverletzung begangen hat … steht irgendwo in den AKB `s.

Du als Geschädigter hast mit diesem Vorgang nichts zu tun. Du machst Deine Ansprüche gegenüber der Gesellschaft geltend und Punkt. Alle finanziellen Aufwendungen, die Dir nachvollziehbar aufgrund des Schadens „im normalen Rahmen“ entstehen - also aus Sichtweise des objektiv gesunden Menschenverstandes - stellst Du dem Versicherer in Rechnung. (Leihwagen oder Taxikosten, Porto, Wertminderung aufgrund des Unfall)

Wenn es hart auf hart kommt, nimmst Dir eben einen Anwalt um Deine Ansprüche durchzusetzen. Sollte der Schädiger tatsächlich schuldig sein, ersetzt der Haftpflichtversicherer Dir auch diese Kosten.

Aber einen Direktanspruch ??? meinst gegenüber dem Schädiger? Dafür müsstest Du wohl einen gerichtlichen Titel haben.

Rechtlich steht der KFZ-Haftpflichtversicherer in der Pflicht: 1.) berechtigte Ansprüche zu begleichen und 2.) unberechtigte Ansprüche abzuwehren (auch gerichtlich).
Als Geschädigter kannst Dich natürlich direkt an den Schädiger wenden, aber ich glaube, d.h. bin mir sicher, dass bringt NIX. Der Schädiger wird Deine Ansprüche (Anschreiben) 1:1 an den Versicherer weiterleiten, wenn er halbwegs schlau ist.

In diesem Sinne
Volki

Der Schädiger hat eine Mitwirkungspflicht, d.h. er muss seinem Versicherer erklären, wie die Sachlage aus seiner Sicht ist. Tut er das nicht, verliert er grundsätzlich seinen Versicherungsschutz.

Jetzt ist es bei Autos aber so, dass man dort nie den Versicherungsschutz verlieren kann, weil die Autoversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung ist.

Deshalb ist es im Prinzip genau so, wie du schreibst: Der Versicherer wird zahlen müssen und sich das Geld vom Versicherten zurückholen (notfalls per Klage).

Ich würde dem Versicherer der Gegenseite drohen, dass du deinen Schaden bezahlt haben willst, anderenfalls schaltest du nen Anwalt ein.

Hallo den Schaden direkt bei der Gesselschaft melden und auf Entschädigung bestehen!
Das funktioniert.
MfG Febud