Was tun bei unterlassener Schadenmeldung ?

Als Geschädigter bei einem Kfz-Schaden und wird der Unfall selbst bei der Gegnerischen Versicherung gemeldet. Jedoch hat der Unfallgegner bislang keine Schadenmeldung an seine Versicherung geschickt. Gibt es hier eine Frist, nach deren Ablauf der Versicherer an Geschädigten zahlen muss (Direktanspruch!?) oder steht dann der Geschädigte erstmal in der Beweispflicht ???
Hab schon von anderen Versicherungen gehört, dass nach mehrmaliger Erinnerung an den Kunden irgendwann ausgezahlt wird und der Schaden vom Versicherungsnehmer zurückverlangt wird.

Vielen Dank im Voraus

Hallo Goggo2000,

die Kfz-Haftpflicht ist vor allem zwecks Opferschutz eine Pflichtversicherung. Der Geschädigte hat - anders als z.B. in der Privathaftpflicht - einen direkten Anspruch gegen den Versicherer. Das ist auch unabhängig von einer Schadenmeldung des Versicherungsnehmers. Wenn dieser Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer verletzt, ist das nicht das Problem des Geschädigten.

Grundsätzlich ist aber auch derjenige, der einen Schaden ersetzt haben möchte, in der Beweispflicht. Falls beim Unfall keine Polizei hinzu gezogen wurde, kann dies mittels Protokoll, Fotos oder Zeugen geschehen.

Tipp: Fast jeder hat im Handy eine Kamera. Nach einem Unfall die Szenerie, beide Autos, den Fahrer und seine Papiere (Führerschein, Ausweis, Fahrzeugschein) fotografieren. Falls sich der Unfallgeger nicht fotografieren lassen will, ruft man am besten gleich die Polizei. Und wenn man dann doch mal einen Anwalt hinzu ziehen muss, freut der sich über die schöne Arbeitserleichterung :smile:

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

Als Geschädigter bei einem Kfz-Schaden und wird der Unfall
selbst bei der Gegnerischen Versicherung gemeldet. Jedoch hat
der Unfallgegner bislang keine Schadenmeldung an seine Versicherung geschickt.

Ist mir vor einigen Jahren selbst passiert.

Gibt es hier eine Frist, nach deren Ablauf der Versicherer an Geschädigten zahlen muss

Die gegnerische Versicherung hat nach 6 Wochen anstandslos alle meine Forderungen beglichen, mit der Begründung, dass keine Meldung ihres VN vorliege, und sie daher keine einwände erheben könnten.