Als Geschädigter bei einem Kfz-Schaden und wird der Unfall selbst bei der Gegnerischen Versicherung gemeldet. Jedoch hat der Unfallgegner bislang keine Schadenmeldung an seine Versicherung geschickt. Gibt es hier eine Frist, nach deren Ablauf der Versicherer an Geschädigten zahlen muss (Direktanspruch!?) oder steht dann der Geschädigte erstmal in der Beweispflicht ???
Hab schon von anderen Versicherungen gehört, dass nach mehrmaliger Erinnerung an den Kunden irgendwann ausgezahlt wird und der Schaden vom Versicherungsnehmer zurückverlangt wird.
Vielen Dank im Voraus