Hallo,
wie geht man vor, wenn man berechtigten Verdacht hat, dass man im Laufe eines Bewerbungsprozesses ausgesondert wurde und dabei das Antidiskriminationsgesetz verletzt wurde? (z.B. Auswahl wegen Alter)
Danke.
Beste Grüße
Hallo,
wie geht man vor, wenn man berechtigten Verdacht hat, dass man im Laufe eines Bewerbungsprozesses ausgesondert wurde und dabei das Antidiskriminationsgesetz verletzt wurde? (z.B. Auswahl wegen Alter)
Danke.
Beste Grüße
Hallo,
als interner Bewerber Beschwerde beim AG gem. § 13 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__13.html
als externer Bewerber eine Klage beim ArbG gem. § 15 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/index.html
unter Berücksichtigung der vereinfachten Beweislast gem. § 22 AGG
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html
&Tschüß
Wolfgang
D. ist eine gute Frage.
Knackpunkt ist hier d. Beweisbarkeit.
U. inwieweit „Zeugen“ auch bereit sind, etwas zu sagen.
F. eine weitergehende Antwort ist ihre Schilderung ein wenig zu knapp.
Generell kann ich da nur den Rat geben Infos zu sammeln u. einen FA Arb.recht zu konsultieren.
Hallo Thomas,
ich kann dir leider keine Hilfestellung geben.
Frag doch einfach mal bei deiner Gewerkschaft nach. Die wissen wie das geht.
mfg
df_
Hallo,
das hängt davon ab, was Du willst. Willst Du unbedingt den Job? Oder eine finanzielle Entschädigung.
Grundsätzlich kannst du Beschwerde beim Unternehmen einreichen, mit der Bitte die Gründe für die Aussonderung schriftlich darzulegen. Sollte sich daraus ein berechtigter Grund ergeben, ist der Weg zum Fachanwalt der Richtige.
Viel Erfolg C.
Grundsaetzlich steht Ihnen der Klageweg vor dem Arbeitsgericht offen. Wichtig ist jedoch, dass Sie objektiv darlegen koennen wodurch die Diskriminierung erfolgt sein soll. Ais ihrer Sicht muss man leider sagen, dass die Erfolgsaussichten für solche Klagen nicht besonders hoch sind. Selbst wenn Sie eine Altersdiskriminierung nachweisen können, z.B. duch eine entsprechend formulierte Absage, dann koennen Sie nicht davon ausgehen sich auf die Arbeitstelle einklagen zu können. In der Regel wird im positivsten Fall allenfalls dem Kläger ein Schadensersatz zugesprochen (allerdings nicht nach amerikanischen Massstäben).
Hallo,
wie geht man vor, wenn man berechtigten Verdacht hat, dass man
im Laufe eines Bewerbungsprozesses ausgesondert wurde und
dabei das Antidiskriminationsgesetz verletzt wurde? (z.B.
Auswahl wegen Alter)Danke.
Hallo,
Da geht man am besten zu seiner Gewerkschaft und nimmt den kostenlosen Rechtsschutz in Anspruch. Diese könnte dann wegen Verstoßes des Grundgesetzes, sehr aussichtsreich vor dem Arbeitsgericht klagen. Wenn man diese Möglichkeit nicht nutzen möchte, dann bezahlt man einen anderen Anwalt und der macht dann das gleiche. So einfach ist das.
Hallo Herr Ant,
Sie müssten das geltend machen und zwar schriftlich in einer Frist von zwei Monaten nach Kenntniserlangung von Umständen, die für eine Diskriminierung sprechen.
Um jedoch Ansprüche aus dem AGG erfolgreich geltend machen zu können, müssten Sie Anhaltspunkte, Indizien für eine Diskriminierung wegen Alters haben. Ohne die lohnt es nicht.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)
Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601