hallo,
alles mein problem ist das mein vater letztes jahr verstorben ist. er war zu dem zeitpunkt auf frührente. nun bekommt meine mutter so wenig witwenrent also ca 500 euro. arbeitslosengeld 2 wurde abgelehnt und wohngeld kann sie nur 25 euro beziehen. es ist ein witz in deutschland solche zustände. davon kann man nicht leben und ich kann sie auch nicht unterstützen da ich auch nur nen halbtagsjob habe. hat jemand ne idee was ich noch machen kann?
Hallo manuela2000,
leider kann ich Dir da nicht wirklich weiterhelfen.
Versuch es doch mal bei der CARITAS oder dem DIAKONISCHEN WERK?
Die haben vielleicht noch ein paar gute Ideen.
Viel Erfolg dabei!
Grüße,
T.
Hallo!
Leider kann ich nicht direkt helfen, aber ähnliche Fälle hab ich schonmal im Sozialhilfe-Forum Tacheles diskutiert gesehen. Vielleicht stellst Du Deine Frage dort nochmal, tacheles-sozialhilfe(dot)de.
Viel Erfolg!
hallo,
alles mein problem ist das mein vater letztes jahr verstorben ist. er war zu dem zeitpunkt auf frührente. nun bekommt meine mutter so wenig witwenrent also ca 500 euro. arbeitslosengeld 2 wurde abgelehnt und wohngeld kann sie nur 25 euro beziehen. es ist ein witz in deutschland solche zustände. davon kann man
nicht leben und ich kann sie auch nicht unterstützen da ich auch nur nen halbtagsjob habe. hat jemand ne idee was ich noch machen kann?
Hallo,
ich glaube, dass das nicht so gut aussieht, aber in dem Bereich kenne ich mich nicht so gut aus. Habe zumindest eine Info aus dem Netz:
Wenn der Ehemann stirbt, so hat die hinterbliebene Ehefrau einen Anspruch auf eine
Witwenrente. Bei der Witwenrente wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden.
Einen Anspruch auf die große Witwenrente hat die Ehefrau, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Zudem muss die Witwe noch eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie muss erwerbsgemindert sein
- Sie muss ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erziehen
- Sie muss bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben
Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt werden, hat die Witwe einen Anspruch auf die kleine Witwenrente, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die kleine Witwenrente wird nur für zwei Jahre gezahlt.
Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt unter anderem auch von der Dauer der Ehe ab. Wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr bestanden hat besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente, es sei denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Ehe nicht nur zu dem Zweck geschlossen wurde, um eine Hinterbliebenenrente zu sichern.
Wurde ein Rentensplitting durchgeführt, so besteht auch kein Anspruch auf Witwenrente.
Die Höhe der Witwenrenten ist in den ersten drei Monaten unabhängig davon ob es eine kleine oder eine große Witwenrente ist, immer gleich. Sie wird in Höhe einer Versichertenrente gezahlt. Man spricht auch vom Sterbevierteljahr.
Beste Grüße aus Hannover und viel Glück
O.G.