PKV weicht von Beihilfe-Erstattung ab - Was tun?
Ich bin als Beamter bei einer PKV mit einem Tarif versichert der vorsieht: „Erstattungsfähig sind die von der versicherten Person verursachten beihilfefähigen Aufwendungen im Sinne der für sie geltenden Beihilfeverordnung“ Und über die vorgenannte Beihilfefähigkeit heißt es in der hessischen Beihilfeverordnung: „§ 5. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen. (1) Beihilfefähig sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Aufwendungen, wenn sie dem Grunde nach notwendig und soweit sie der Höhe nach angemessen sind. Über die Notwendigkeit und die Angemessenheit entscheidet die Festsetzungsstelle.“ Wenn es darum geht, mir etwas abzuziehen, hält sich die Versicherung an diese Regel. Anderseits weicht sie aber zu meinen Ungunsten davon ab, wenn sie z.B. der Meinung ist, dass Behandlungen nicht notwendig seien. Dabei scheint es ihr egal zu sein, was die Beihilfestelle meint.
Könnte es sein, dass mit diesem Vorgehen, die Vertragsbedingungen verletzt werden?
Herzlichen Dank
Tom Bear