Was tun? Ebay Versteigerung vergessen

Folgendes ist geschehen: Ich stellte ins Netz bei Ebay 4 Bilder 1, Mindestgebot DM 1.-.
Die Auktion endete am 2.12. und bis 1.12.2001 12.00 Uhr hatte noch niemand etwas geboten auf diese Bilder, die ich dann verschenkte, da ja nicht mit einem Gebot zu rechnen war…

Ausserdem hatte ich an diesem Tag die Auktion, die ja noch lief, völlig vergessen.
Um etwa 15.00 Uhr am 1.12. bot ein Herr Krämer, was ich ja durch fehlende Information seitens Ebay nicht mitbekam, für jedes Bild 1,00 DM und erst das Ende der Auktion wurde durch Ebay am 2.12. mitgeteilt…

Nun bot ich als Ersatz Kunstdrucke von eben diesen Bildern an, handsigniert…
Jetzt droht mir eine Schadenersatzforderung in unbekannter, überzogener Höhe.

Was tun???

Hallo Marlies,

am besten tust du gar nichts. Erstens müßte er dir einen Schaden nachweisen können und zweitens: Woher sollte er denn wissen daß er die Versteigerung gewinnt ?

Also, laß ihn toben …

Hallöchen,
er bekommt ja von Ebay auch diese Benarichtigung, das er die Versteigerung gewonnen hat…
Jetzt kommt ja nochmal dazu, das er sich telefonisch bei mir als Kunstvermittler gemeldet hat. Nun habe ich diese Geschichte bereits Bíld-Kunst mitgeteilt…
Also, ich kann ja mal outen, was sich hier noch alles ergibt, denn als Kunsthändler oder Vermittler müsste er mich bei Weiterverkauf beteiligen… auch hier gibt es Richtlinien…
Erst mal Dank fürs antworten
Marlies

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Hallo Marlies,

Jetzt kommt ja nochmal dazu, das er sich telefonisch bei mir
als Kunstvermittler gemeldet hat. Nun habe ich diese
Geschichte bereits Bíld-Kunst mitgeteilt…

Mag’ ja sein, daß er ein bißchen überreagiert hat. Vielleicht auch aus einer ersten Verärgerung heraus, ob er seine Drohungen wirklich wahr macht und wirklich Schadensersatzforderungen geltend macht, muß sich erst noch raus stellen. Die meisten Leute regen sich auch relativ schnell wieder ab.

Allerdings: den Fehler hast erst mal Du gemacht. Du hst die Bilder bei ebay eingestellt und dies vergessen. Vielleicht solltest Du nicht zu forsch gegen ihn vorgehen…

Dass Du, nachdem am 24 h vor Auktionsende noch kein Angebot vorlag, nicht mehr mit einem Angebot rechnen konntest ist übrigens ein Trugschluß.
Angebote bei solchen Auktionen kommen oft erst im letzten Augenblick. Wer zu früh Interesse zeigt, und dies durch ein Angebot dokumentiert treibt nur die Preise nach oben. Ein geschickter Bieter, ein Kunsthändler allemal, wird das tunlichst vermeiden.

Also, ich kann ja mal outen, was sich hier noch alles ergibt,
denn als Kunsthändler oder Vermittler müsste er mich bei
Weiterverkauf beteiligen…

Interessant! Das wußte ich noch gar nicht (betrifft mich auch nicht direkt, da ich weder Vermittler noch Händler bin), würde mich interessieren, auf welchen Richtlinien das beruht.

Gruß
Werner

Hallo Werner,
hier mal eine Seite, die Dich dann interessieren könnte…
http://www.zimmermann-franken.de, ich habe ja auch schließlich das Urheberrecht an meinen Bildern. Das behalte ich bis 70 Jahre nach meinem Tod.
Selbst meine Erben können bei Weiterverkäufen noch profitieren,
Gruß
Marlies

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Hi Marlies,
habe gerade Deinen link-Tipp

http://www.zimmermann-franken.de

durchforstet, vielleicht etwas schludrig, aber ich habe nichts zum Thema Weiterverkauf und Ansprüche daraus an den Künstler gefunden. Lediglich die Thematik, ob dem Künstler aus Ausstellungsbeteiligungen Ansprüche erwachsen, habe ich entdecken können. Kannst Du den Tipp noch etwas konkretisieren und die Stelle genauer nennen? Danke dafür.
Gruß
Kai

Hallo Kai,
im Moment kann ich das nun auch nicht sagen. Jedoch gibt es allgemein gültige Kunstverträge, mit denen auch ich arbeite, was mir erstens das Recht sichert, das Bild holen zu dürfen, sollte ich eine grössere Ausstellung haben, sowie ein Weiterverkauf, der gemeldet werden muss, daraus erhalte ich wiederum Tantiemen, oder wie auch immer man das nennen mag.
Sonst könnte ja jeder hergehen, Bilder für 50 Mark einkaufen, teuer weiterverkaufen bis ins Museale hinein, und der Künstler ist der gelackmeierte…
Ich kann ja gerne mal einen Vertrag einscannen und zuschicken.
Gruss
Marlies

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Hi,

wenn das selbstgemalte Bilder waren, mal ihm doch einfach Neue :wink:))

Gruß,
Micha

er wollte grad diese…lol
Gruss
Marlies

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Hi,

er wollte grad diese…lol

weiss er denn, wie die aussehen *unschuldigschau* -
außerdem, was Du einmal malst, kannst Du doch auch nochmal malen - ist zwar nicht die feine englische Art, aber das die Bilder Einzelstücke sind, wirst Du doch nicht in das Angebot geschrieben haben :wink:)

Gruß
Micha

Hallo Micha,
das werde ich keinesfalls tun…
wenn er doch verkaufen kann, dann kann er sich ja auch etwas raussuchen, normal bezahlen und dann verkaufen…smile
Marlies

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Hallo Marlies,

ich kann den Typen schon verstehen.
Ein Verkäufer setzt etwas für eine Mark rein - dann interessiert sich aber kein Schwein für die Sachen - bis auf eines.
Und schwupps endet die Auktion mit einer Mark.
Dann sind es immer die gleichen Ausreden: Wurde mir gestohlen, kaputt gegangen, finde ich nicht mehr.
So etwas ist unternehmerisches Risiko - ob man dann zu seinem Angebot steht oder nicht hängt alleine von der persönlichen Einstellung ab.
Der Typ hat immerhin einen Tag vor Ablauf der Auktion schon geboten - und Du bist seit über einem Jahr Mitglied bei Ebay.
Da weiß man wie so etwas läuft.

Wollen Sie mehr wissen?
http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewItem&ite…
(Bewertung des Verkäufers)

bis denne
Thomas

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Hallo Marlies,

mir geht es ein bißchen wie Kai. Ich kann in Deinem Link keine verbindliche Rechtsvorschrift entdecken. Alles nur Empfehlungen für Vertragsregelung zwischen Galerist und Künstler.

Jedoch gibt es
allgemein gültige Kunstverträge, mit denen auch ich arbeite,
was mir erstens das Recht sichert, das Bild holen zu dürfen,
sollte ich eine grössere Ausstellung haben, sowie ein
Weiterverkauf, der gemeldet werden muss, daraus erhalte ich
wiederum Tantiemen, oder wie auch immer man das nennen mag.

Alles Regelungen die gelten, wenn Du dies mit dem Händler vertraglich vereinbart hast. Im vorliegenden Fall hast Du aber einen rechtsverbindlichen Vertrag auf der Basis der AGB von ebay gemacht. Und die enthalten nichts über Tantiemen oder Meldungen von Weiterverkäufen…

Sonst könnte ja jeder hergehen, Bilder für 50 Mark einkaufen,
teuer weiterverkaufen bis ins Museale hinein, und der Künstler
ist der gelackmeierte…

Warum denn nicht? Wenn der Künstler so billig verkauft und sich nicht durch offenbar durchaus übliche Verträge absichert…
So was nennt man Marktwirtschaft (ob freie oder soziale lassen wir hier mal dahingestellt).

Gruß
Werner

Hallo Marlies,
mit dem Schadenersatz wird sich das wohl in Grenzen halten. Der Bieter wird einen entgangenen Gewinn schwerlich nachweisen können.
Nichtsdestotrotz solltest Du Dich an gültige Regeln halten. Es kann schon der Verdacht aufkommen Du wolltest einfach nicht für eine Mark verkaufen. Auch Deine Auffasssung Du möchtest auf alle Ewigkeiten an Weiterverkäufen mitverdienen sind etwas suspekt. Ich kenne keine Rechtsgrundlage dafür. Gruß elmore

Hi,

… Auch Deine Auffasssung Du möchtest
auf alle Ewigkeiten an Weiterverkäufen mitverdienen sind etwas
suspekt. Ich kenne keine Rechtsgrundlage dafür.

Doch, gibt es: nennt sich „Folgerecht“. Tritt allerdings nur bei Weiterverkauf durch den Kunsthandel und ab bestimmten Beträgen auf.

Gruß
Stefan