Hallo ihr Lieben,
ich habe da ein Problem mit einer Aufdringlichen Ex-Freundin, sie läßt mir keine ruhe,ruft mehrmals hintereinander an, so im 5min takt,schreibt mir emails,steht vor der tür oder schleicht um meine Wohnung rum und klopft an die Fenster. Könnt ihr mir da vielleicht nen Rat geben wie ich damit umgehen soll und ob ich rechtliche Schritte einleiten soll und was dafür alles benötigt wird? Ich wäre euch für Eure Antworten sehr dankbar,da ich nicht weiter weiß. Sie hat mir auch schon gedroht und an ihrem verhalten läßt sich erkennen das sie dringend in Psychologische behandlung muss,aber das will ihre familie nicht einsehen. Die schlimmste Drohung die sie mir gegenüber geäußert hat war :„Ich mach dich kalt“ desweiteren wollte sie mich bei meiner Firma und in meinem Bekanntenkreis defamieren.
LG
Jan
Hallo Scartic,
http://www.pechstaedt.de/kanzlei/stalking.htm
empfehle ich dir zurchzulesen.
Danach solltest du eventuell vorgehen…
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
danke für den Link,den werd ich gleich lesen.
Gruß
Scatric
Hi Jan
in Sachen aufdringlich aufgrund der Telefonate : Vielleicht als Anregunen nen Rufnummernwechsel bei deinem Handy & Festnetz.
Ebenso, wenn Sie doch nicht aufhört , geh doch mal zur Polizei und frag die mal nach. Manchmal reicht es nur, wenn der Polizist die Dame bittet dies zu unterlassen, da sonst weitere Schritte nötig wären.
Gruß
Georg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Georg,
das hab ich alles schon hinter mir,die polizei kann erst was machen wenn es sich um eine begangene Straftat handelt,vorbeugend kann/will die Polizei nichts machen.Den Rufnummernwechsel hab ich schon 2mal gemacht,aber irgendwie scheinen die Telefongesellschaften nicht verstanden zu haben das die nummer nicht zu erfahren sein soll.
Ich werde mir jetzt mal mit meiner Familie überlegen wie wir weiter vorgehen werden.Das einzige was die Polizei gemacht hat war,das sie zur haltestelle der straßenbahn sind um sich davon zu überzeugen das sie heimfährt.
Gruß
Jan
Hallo Jan,
ein ähnliches Problem hatte meine Tochter auch gerade, wobei Mutter und Grossmutter ebenfalls belästigt und bedroht wurden. Wir haben Anzeige bei der Polizei als auch beim Familiengericht (eheähnlicher Gemeinschaft) erstattet. Es wurde eine einstweilige Verfügung gegen den Ex erwirkt. Allerdings muss ich dazu sagen, dass der Ex momentan auf Bewährung ist. Es könnte genau so gut sein, dass er sich nur deswegen so ruhig verhält.
Lieben Gruss
Asmodine
Stalking
Hallo Jan,
auch hier gibt es weitere Informationen zum Thema:
http://www.liebeswahn.de/
Viele Grüße
Eve*
Hi Eve,
danke für den Link.
Gruß
Jan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Georg,
das hab ich alles schon hinter mir,die polizei kann erst was
machen wenn es sich um eine begangene Straftat
handelt,vorbeugend kann/will die Polizei nichts machen.Den
Rufnummernwechsel hab ich schon 2mal gemacht,aber irgendwie
scheinen die Telefongesellschaften nicht verstanden zu haben
das die nummer nicht zu erfahren sein soll.
Ich werde mir jetzt mal mit meiner Familie überlegen wie wir
weiter vorgehen werden.Das einzige was die Polizei gemacht hat
war,das sie zur haltestelle der straßenbahn sind um sich davon
zu überzeugen das sie heimfährt.
Gruß
Hallo,
dann hilft hier wohl nur noch eine einstweilige Verfügung mit der Massgabe, dass die Person unter Androhung eine Geldstrafe gehindert wird, weiterhin ihr Unwesen zu treiben. Aber, Vorsicht. Der Anwalt soll alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme untersagen lassen, also Telefon, Handdy, Fax, Mail, Briefe und Karten usw… Möglicherweise hilft die Strafandrohung nicht und es muss dann die Androhung von Haft erfolgen. Bitte bedenken, dass der Großteil dieser Aktionen auf schwere Straftaten hinauslaufen. Nicht selten sind Tötungsversuche und wenn Männer in Erscheinung treten Vergewaltigungsversuche an der Tagesordnung. Der Erfindungsreichtum dieser Personen ist kaum zu unterbinden.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort.Wie gesagt ich werde mir nen Anwalt suchen der sich an dieser Sache annehmen wird.
Gruß
Jan
Hallo,
dann hilft hier wohl nur noch eine einstweilige Verfügung mit
der Massgabe, dass die Person unter Androhung eine Geldstrafe
gehindert wird, weiterhin ihr Unwesen zu treiben. Aber,
Vorsicht. Der Anwalt soll alle Möglichkeiten der
Kontaktaufnahme untersagen lassen, also Telefon, Handdy, Fax,
Mail, Briefe und Karten usw… Möglicherweise hilft die
Strafandrohung nicht und es muss dann die Androhung von Haft
erfolgen. Bitte bedenken, dass der Großteil dieser Aktionen
auf schwere Straftaten hinauslaufen. Nicht selten sind
Tötungsversuche und wenn Männer in Erscheinung treten
Vergewaltigungsversuche an der Tagesordnung. Der
Erfindungsreichtum dieser Personen ist kaum zu unterbinden.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort.Wie gesagt ich werde mir nen
Anwalt suchen der sich an dieser Sache annehmen wird.
Gruß
Jan
Hallo Jan,
du brauchst dafür keinen Anwalt aufsuchen. Es kostet nur unnötig Geld und Nerven. Wie gesagt, du musst dich dafür nur ans Familiengericht wenden. Dort sitzt ein Anwalt vor Ort, der alles genauestens protokoliert (sprich du brauchst Datum, Uhrzeiten, wann sie was gemacht hat, wo, gibt es Zeugen, wer wurde noch alles belästigt usw.) und es danach weiter reicht.
Es dauert nie sehr lange, bis du (als auch sie) einen Termin zur Anhörung bekommst. Bei diesem wird auch gleich entschieden.
Wie GünterW schon berichtete, wurde alles aufgenommen was eine Kontaktaufnahme bedeuten könnte. Aber das gilt für beide Seiten *nur mal so anmerk* Bei uns ist es so, falls er die Auflagen nicht einhält drohen ihm bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. Haft.
Lieben Gruss
Asmodine