würde gerne rein theoretisch wissen, was man gegen einen Falschaussager im laufenden Verfahren machen kann, wenn man nicht das Gegenteil beweisen kann. Anzeige erstatten?
Besonders ärgerlich ist, das durch diese Falschaussage das Strafmaß höher ausfallen wird und das dies trotz des schriftlichen Versuchs der Richtigstellung und ohne Beweise für die Richtigkeit der falschen Aussage geschieht!!
Wie würde man theoretisch handeln?
Es handelt sich um einen fiktiven Fall, den ich konstruiert habe.
mein Anwalt sagte mir, das bringt mir zwar keinen nennenswerten Vorteil (da idR nicht beweisbar), aber der Mistkerl muss sich wenigstens einen Anwalt nehmen und hat daher ebenfalls Kosten zu tragen und ärgert sich (vielleicht verstrickt er sich bei der Befragung ja sogar)
Es ist auch ein Zeichen an den Richter, vielleicht ist er ja beeinflussbar
Das ganze verläuft dann irgendwann im Sand, weil Aussage gegen Aussage
Hi, weisst du warum man in Gerichtsgebäuden die neu gebaut werden, nur mehr Betondecken verwendet?
Weil gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Und es liegt an der Fähigkeit des Richters, das Beweismittel zu würdigen oder nicht. Das kann man, soferne der Richter nicht voreingenommen ist natürlich beeinflussen indem man den Lügner durch geschickte Befragung in Widersprüche verwickelt, das wäre die Aufgabe des Anwalts.
Das Lügen ist zwar im Moment ärgerlich, aber leider, logischerweise vor Gericht sehr verbreitet.
Bis das Verfahren gegen den Lügner eröffnet ist, steht schon alles falsch im Protokoll und Urteil.
Deshalb ist es eher ein zu hinterfragender Rat, den Lügner anzuzeigen, besonders wenn er vom Anwalt kommt der es unterlassen hat den Lügner durch Befragung in Widersprüche zu verwickeln.
Also wenn man ihn Anzeigt, hat man aber selbst auch öfters noch die Gelegenheit sich zu ärgern.
Das muss man halt selbst entscheiden ob einem das das Wert ist.
Gegen mich haben auch Leute bewusst falsch ausgesagt, bin schon gespannt wie lange die es schaffen mir aus dem Weg zu gehen. Ja es ist ein Genuss für mich, dass diese jetzt Ihr Leben lang die Peinlichkeit mit sich herumtragen, da ich trotzdem gewonnen habe.
Hallo,
bei einem Zeugen dürfte das Naheliegenste sein auf einer Vereidigung zu bestehen.
Davor wird der Richter nochmal genau erklären, was es mit dem Eid auf sich hat und welche Folgen eine Falschaussage unter Eid haben wird. Wer es sich dann immer noch nicht anders überlegt, muß schon sicher sein, daß man die Falschaussage nicht beweisen kann.
kann die Vereidigung jetzt noch geschehen? Oder muss erst Einspruch eingelegt werden?
Sollte diesbezüglich mit dem zuständigen Richter gesprochen werden, oder wie läuft das ab?
die Nettigkeiten sind ganz auf deiner Seite.
Leider ist es hier öfter ein Lästerforum als ein Expertenforum. Na ja ist eben so.
Warum sollte ich der Fragerin verschweigen, was sich genau so zugetragen hat?
Es ist genauso eingetreten wie der Anwalt es angekündigt hat. Nach einem Jahr wurde es mit eben dieser Begründung eingestellt, daß hier Aussagen gegeneinander stehen.
Ich hatte mit den Falschaussagen 1 Jahr lang unfreiwillig meinen Spass und die Mistkerle die sich gegenseitig deckten, hatten nach meinen Anzeigen 1 Jahr lang IHREN Spass mit den Ermittlungsbehörden.
Ich hatte wegen den Kerlen Kosten und DIE hatten sie dann auch