Was tun gegen Handwerker, die nicht liefern?

Hallo zusammen,

meine Mutter hat folgendes Problem:

ende Juni ist mein Vater verstorben. Meine Mutter möchte nun mein Elternhaus komplett sanieren lassen inkl. Außenwand und Fenster. Der Handwerker, der die Außenwände macht, hat bereits seit einem Monat seine Arbeit aufgenommen, doch der Typ für die Fenster lässt sich halt Zeit. Anfang Juli hat der Fensterhandwerker sein Angebot abgeliefert und ich habe im Auftrag meiner Mutter eine Bestätigung per eMail geschickt. Allerdings haben wir bis heute keine explizite Bestätigung erhalten. Trotzdem hat meine Mutter den Vorschuss von 6000€ bezahlt, den sich der Fensterhandwerker gefragt hat für den Kauf der Materialien, sprich: Die Fenster inkl. Rahmen und dazu passende Rolladen(-kästen).

Bis heute hat meine Mutter keinen Termin genannt bekommen, wann dieser Mensch endlich seine Arbeit aufnehmen wird. Seine Frau scheint ihn am Telefon zu verleugnen und versprochene Gespräche werden nicht eingehalten. Erst nachdem meine Mutter dessen Frau zusammenstauchen mußte, stand dieser Mensch mal in der Tür und gestand, dass er die Rolläden nicht geliefert bekommt.

Was tun???

Ich habe meiner Mutter geraten, eine Frist zu setzen und ggf. sich das Geld wiederzuholen. Allerdings spielt sie auch mit dem Gedanken, das ganze per Anwalt einzuklagen und den Typ für die Fenster auch für die Folgeschäden heran zu ziehen. Bedingt durch den Verzug steht nämlich die Arbeit am Haus derzeit komplett. Und wenn die nicht fortgesetzt werden kann: durch den Winter hinduch überlebt das wahrscheinlich die angebrachte Dämmung der Hausfassade nicht, wenn der andere Handwerker nun seine Arbeit nicht fortsetzen kann.

Habt Ihr noch eine Idee was man da machen kann???

Danke im Voraus :smile:

Hallo Raffiki, Deine Mutter hat Recht ! Sofort zum Anwalt , am besten gestern schon . Viel Erfolg !

Hallo.
Gehen Sie zum Anwalt. Hoffentlich sind Sie gut versichert .
Gruss.

Hallo

Ich würde SOFORT zu einem Anwalt gehen. Es nämlich nicht üblich Vorklasse zu leisten. Das finde ich vom Handwerker schon sehr dubiös.
Warum haben sie das überhaupt gemacht?? Beim autohändler zählt man ja auch nicht für das Material im voraus. Also bitte schnell zum Anwalt um zu retten was noch zu retten ist.

Schlichtungsstelle der Handwerkskammer

Grundsetzlich keine Vorauszahlungen

Fristsetzung mit Androhung des Regress durch Anwalt für Folgeschäden der Verzögerung

hallo,
den tischler werdet ihr wohl kaum zu bewegungen veranlassen können wenn schon keine auftragsbestätigung vorliegt. da hofe ich wenigstens das eine entsprechende rechnung oä für den vorschuss vorliegt.
wenn auch hier keine lieferzeiten oder einbaufristen drin stehen habt ihr auch kaum eine möglichkeit die folgeschäden bezahlt zu bekommen da ein ordentlicher bauleiter erst die fenster einbauen lassen würde und dann erst die dämmung starten lässt, sonst funktioniert
die abdichtung zwischen fenster und dämmstoff auch nur mittelmäßig,
grundsätzlich ist es auf dem bau auch unüblich für den materialeinkauf einen vorschuss zu verlangen, diese „vorfinazierung“ sollte eine ordentliche firma selbst aufbringen können.
Sucht euch für weitere maßnahmen einen bauleiter oder baubetreuer damit soetwas nicht wieder passiert. mit viel glück bekommt ihr die 6000 € wieder.

grüße andreas

Guten Tag,

ich denke es ist das Beste wenn Sie unverzüglich einen
Anwalt einschalten der das Geld zurückholt.

Warten Sie nicht länger.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sonst weiter hingehalten werden, der Handwerker verlebt bestimmt
gerade Ihre Anzahlung.

mfg Heumond

Guten Morgen,

alles spricht dafür, dass der Handwerker kein Geld hat und deswegen von seinem Vorlieferanten nicht bedient wird.

Natürlich können Sie zum Anwalt gehen und die Forderung einklagen. Ich halte es aber für sinnvoller, das persönliche Gespräch noch einmal zu suchen und gegebenenfalls mit dem Handwerker gemeinsam das Problem zu lösen. Es kann nämlich niemand für Gelder verantwortlich gemacht werden, die er nicht hat.

Wenn die bezahlten Euro 6000,00 als Vorschuss zu sehen waren, dann könnte ich mir vorstellen dass eine sinnvolle Vereinbarung so aussehen könnte, dass die Lieferung von Ihrer Mutter bestellt und bezahlt wird mit der Maßgabe, dass für die bereits erhaltenen Euro 6000,00 die Einbau-Leistungen durch den Handwerker verwendet werden könnten.

Wenn Sie die Forderungen hingegen einklagen, so kann es passieren, dass im Falle des obsiegens in dem Rechtsstreit Sie nicht nur Kosten tragen müssen sondern vielleicht auch zu allem Überfluss ohne Ergebnis vollstrecken. Das heißt, Sie bekommen nicht nur nicht Ihr Geld, sondern bleiben noch auf zusätzlichen Kosten sitzen. Übrigens - auch auf den Kosten Ihres eigenen Anwalts.

Zugestandenermaßen - dazu gehört viel Geschick und professionelle Leistungen. Ob es überhaupt Anwälte gibt, die geeignet sind, mit Geschick solche Arrangements zu treffen, werden Sie erst feststellen, wenn’s schief gegangen ist…

Viel Glück.

Liebe Raffiki!
Lieber Raffiki?

Nachdem schon versucht wurde mit den üblichen Kommunikationsmitteln eine Lösung bzw. Erklärung zu erhalten, aber eine Lösung des Problems nicht in Aussicht gestellt wurde, ist meiner Meinung nach die Aufforderung zur Leistung mittels eines Schreibens durch einen Anwaltskanzlei der nächste Schritt.

In diesem Schreiben sollte stehen:
1.) wann wurde was bisher vereinbart.
2.) was wurde davon geleistet.
3.) was wird als Leistung gefordert.
4.) welche Frist wird dafür gesetzt.
5.) welche Folgen hat eine Nichterfüllung

Als Folge der Nichterfüllung empehle ich, dass nach der gewährten Frist für die Erfüllung für die Auftragserteilung, alle Arbeiten einer Fremdfirma übertragen werden und die Kosten für Anwalt und eventuelle gerichtliche Schritte dem säumigen Unternehmen angelastet werden.

Eine Option zum Rücktritt vom bestehenden Vertrag wäre noch eine Möglichkeit. Wenn die beauftragte Firma bereit ist zuzugeben, dass sie den angenommenen Auftrag nicht erfüllen kann und die bisher eingehobenen Kosten, speziell für alle nicht erbrachten Leistungen zurück erstattet, dann wäre auch eine einfache Neu-Vergabe des Auftrages an ein leistungsfähigeres Unternehmen denkbar.

Gutes Gelingen.
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

auf jeden fall rechtsbeistand einholen
immer schriftlich die auftragsbestätigung fordern
und ein vertrag über die baumaßnahmen abschliessen
es gibt einfach zu viele schwarze schaafe

Hallo
Ich bin jetzt hier nicht der Fachmann, aber ich denke mal, Sie kommen um einen Anwalt nicht herum. Alternativ würde ich es noch über die Handwerkskammer probieren. Hier gibt es meines Wissens „Schlichter“.
Eine Vorauszahlung ist mir ebenfalls nicht bekannt. Ich hätte Verständnis für „Abschlagsazahlungen“ also 1/3 der Rechnungssumme jeweils nach Lieferung ans Haus, nach dem Einbau pro Stockwerk, nach Beendigung der Arbeit. Ich wäre nicht in Vorleistung gegangen, so wie Sie es schildern, hat der Handwerker die Summe für einen anderen Zweck benutzt und hier wären wir wieder beim Anwalt.

Gruß Wolfgang

auf jedenfall zum anwalt der wird euch beraten

Es hilft meist nichts selbst etwas zu tun! Möglichst schnell einen Anwalt einschalten, denn nur er kann sich in diesem Fall durchsetzen und eventuell falls nötig Akteneinsicht erhalten!

Hallo,

doch der Typ für
die Fenster lässt sich halt Zeit. Anfang Juli hat der
Fensterhandwerker sein Angebot abgeliefert und ich habe im
Auftrag meiner Mutter eine Bestätigung per eMail geschickt.
Allerdings haben wir bis heute keine explizite Bestätigung
erhalten. Trotzdem hat meine Mutter den Vorschuss von 6000€
bezahlt,

Sicher ein Fehler. Ist ein Termin für die Arbeit vereinbart?
Wenn ja, Frist abgelaufen?
Wenn nein, Frist setzen

Es scheint auf jeden Fall kein zuverlässiger Handwerker, sondern eher ein Gauner zu sein. Mir scheint hier sogar ein Betrug vorzuliegen.

Ich würde eine letzte, kurz bemessene Frist (z.B. 10 Tage) für Fertigstellung (!) der Arbeit setzen (per Einschreiben mit Rückschein) incl. Rückforderung der bereits gezahlten Summe, andernfalls folge gerichtliche Forderung. Für eine Betrugsanzeige reichen m.E. die Fakten noch nicht.

Bis heute hat meine Mutter keinen Termin genannt bekommen,

Also habt ihr keinen Termin vereinbart! So kann er sich Zeit lassen.

der Tür und gestand, dass er die Rolläden nicht geliefert
bekommt.

Scheint ein Bankrotteur zu sein!

Ich habe meiner Mutter geraten, eine Frist zu setzen

Hätte schon längst geschehen sollen.

dem Gedanken, das ganze per Anwalt einzuklagen und den Typ für

Anwalt ist noch zu früh, es sei denn, es existiert ein Rechtsschutzversicherung, Die sollte aber unbedingt vorher gefragt werden! Die bezahlt nicht jeden beliebigen Streit.

die Fenster auch für die Folgeschäden heran zu ziehen.

Es war dem Handwerker keine Frist gesetzt!

Bernd

Die Sache scheint mir so verzwickt, dass es wohlm ohne einen Anwalt nicht geht.

Hallo,
Ich würde auch eine Frist setzen, indem Schreiben auf eventuelle Folgeansprüche aufmerksam machen. Danach zum Anwalt und den das ganze machen lassen. Vor allem würde ich mir überlegen, von dem Handwerker was machen zu lassen.
Solche Schwarze Peter habe ich schon mal in der Handwerkskammer gemeldet, dann haben die auch bei der Handwerkskammer einen schwarzen Peter und mit solchen unseriöse, wollen die nicht viel zu tun haben.

Grüße

Sorry, das ich erst heute Stellung nehmen kann.
Falls sich der Fall noch nicht geklährt hat, rate ich, nichts mehr mündlich oder telefonisch zu machen.
Auf jeden Fall muß ein vertretbarer Termin gesetzt werden und dass per Einschreiben. So sieht der Handwerker, dass es ernst gemeint ist. Sollte auf dieses Schreiben keine Antwort, auch schriftlich, erfolgen, ist der Weg zum Anwalt wohl unerläßlich. Hat der Handwerker denn in seinem Angebot einen Termin gesetzt, auf dem man sich berufen kann? Dieser ist allerdings nicht verbindlich, könnte aber als Anhalt dienen.