was kann man Eurer meinung nach tun, um diesen Katastrophentourismus auszurotten? Man hat sogar solche erwi8scht, die die Schrauben aus den mobilen Wasserschutzwänden drehten. Entweder als Souvenier mitnahmen oder - das ist meine merinung - um die katastrophe zu verschlimmern, damit man bessere Filme und Fotos machen kann.
Mein Vorschlag:
Kameras beschlagnahmen (nicht mehr zurück: werden versteigert, um den geschädigten Anwohnern mehr Geld zukommen zu lassen.
alle, die man erwischt hat, zur Zwangsarbeit bei diesem Katastrophenschutz einsetzen… auch wenn sie am Krückstock gehen.
3 eine „Spende“ für die geschädigten Anwohner abverlangen. Über die Höhe kann man ja noch diskutieren. Ich meine 2.000 € ist nicht zu viel.
Grüße
Raimund
Kameras beschlagnahmen (nicht mehr zurück: werden
versteigert, um den geschädigten Anwohnern mehr Geld zukommen
zu lassen.
alle, die man erwischt hat, zur Zwangsarbeit bei diesem
Katastrophenschutz einsetzen… auch wenn sie am Krückstock
gehen.
3 eine „Spende“ für die geschädigten Anwohner abverlangen.
Das Problem ist, daß man niemanden dazu abstellen kann, dieses durchzusetzen, denn man braucht alle Leute, um gegen das Wasser vorzugehen.
hallo Christian,
ich glaube, das ließe sich schon machen: nicht alle Polizisten werden zum Dammbau benötigt. Außerdem braucht man das nur 2 -3 mal anwenden und Ruhe ist.
D schafft es ja auch, zu besonders gefährdeten Situationen ganze Kohorten von Polizisten aufzubringen.
Warum nicht da?
Für die Arbeit könnte man die bewährte Bundeswehr (ist ein sinnvoller Einsatz: nicht töten sondern retten!)einsetzen und zu deren „Schutz“ die Polizisten der ganzen Umgebung.
Grüße
Raimund
Hi:
Punkt 1 ist ungesetzlich,
Punkt 2 dagegen sehr wohl einsetztbar.
Das wurde auch schon gemacht *grinsel* beim Elbehochwasser wurden Schaulustige zum Sandsackschleppen verdonnert. Das ist in einem Katastrophengebiet tatsächlich möglich ))) Die einsatzleitung könnte sogar deren autos beschlagnahmen und verwenden, wenn not am mann wäre… ))
Punkt 3: wenn gegen Schaulustige ein Platzverbot ausgesprochen wird, und die hauen nicht ab, dann können auch empfindliche Bußgelder verhängt werden.
Die Gesetzlichen grundlagen sind vorhanden
Gruß
Mike
Das sollte dann wohl auch für Berichterstattungsteams der Nachrichtensender gelten. Der Wert deren Ausrüstung übersteigt wohl ein Vielfaches der AGFA-KLICK-Kameras der „normalen“ Schaulustigen …
gruss moritzbock
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das ist ja dasselbe Problem wie mit den Gaffern bei Unfällen auf der Autobahn.
Ein Freund von mir hat mal ein paar Anzeigen gegen solch „chronische Vollbremser und Behinderer“ lanciert, sie wurden jedoch gar nicht erst verfolgt.
Offenbar ist man von staatlicher Seite her in diesen Fällen noch nicht allzusehr sensibilisiert.
Grüße,
Mathias
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das sollte dann wohl auch für Berichterstattungsteams der
Nachrichtensender gelten. Der Wert deren Ausrüstung übersteigt
wohl ein Vielfaches der AGFA-KLICK-Kameras der „normalen“
Schaulustigen …
Hallo Moritz,
im Prinzip, ja!
Denn denen reicht es oft nicht, einen Bericht zu bringen, sondern die brauchen auch noch Nahaufnahmen des Gesichtes des Ertinkenden, die Tränen der Hinterbliebenen.
Die würden auch bei Hinrichtungen Nahaufnahmen bringen.
Hi!
Grunsätzlich stimme ich dir zu, man kann es aber auch übertreiben.
Ich fahre jeden Sonntag an den Rhein Inline skaten. Heute bin ich da also auch hin und muss mich dann von nem Fussgänger als Gaffer bezeichnen lassen. Vor allem weil mir der Grund seiner Anwesenheit auch nicht ganz klar war fand ich das dann doch etwas übertrieben.
Man muss schon sehen wer gafft und wer da einfach sich bewegt. Da gabs aber ausser dem Rhein auch nix zu gaffen, weil da gar kein Haus stand.
Gruß
freak
Man muss schon sehen wer gafft und wer da einfach sich bewegt.
Da gabs aber ausser dem Rhein auch nix zu gaffen, weil da gar
kein Haus stand.
eben. In dem Fall ist es mit viel gutem Willen ein Naturereignis (eigentlich war da nur ein bißchen mehr Wasser als sonst) und keine Katastrophe. Da gibt es nichts zu beobachten als das neue Meer zwischen Rheinknie- und Oberkasselerbrücke. Und davon daß ich mich da heute am Elend der Betroffenen geweidet oder Rettungskräfte behindert hätte, kann auch nicht die Rede sein.
Hi!
So hoch ist das bei euch da drüben.
Da wo die Wellen gegen die Mauer schwappen wollte ich heute eigentlich skaten. Gut das es dann doch geschneit hat und ichs mir anders überlegt habe…
Gruß
freak
Ich glaube aber, dass dies gesetzlich möglich wäre. Immerhin wird ja auch über Fahrverbot für Taten diskutiert, die mit dem Strassenverkehr nicht das geringste zu tun haben. Warum sollte dann nicht der Einzug einer „Tatwaffe“ möglich sein. Ok, „Waffe“ ist sicherlich hier juristisch falsch. Aber eben eines Gegenstandes, das zu Ausübung der Tat notwendig oder zumindest wichtig ist (man kann ja auch ohne Kamera da hin gehen, aber wer macht das schon).
Das sollte dann wohl auch für Berichterstattungsteams der
Nachrichtensender gelten. Der Wert deren Ausrüstung übersteigt
wohl ein Vielfaches der AGFA-KLICK-Kameras der „normalen“
Schaulustigen …
Ich denke, es geht um die Schaulustigen, die die Rettungsarbeiten behindern (oder wie in Raimunds Beispiel sogar sabotieren). Das tun die Nachrichtensender nicht.
Die Aufnahme von Menschen während einer Katastrophe ist sicherlich nicht moralisch einwandfrei, aber kein rechtliches Problem.