ich wohne schräg gegenüber von einer Kirche. Problem ist, dass ab 7 Uhr morgens alle Viertelstunde die Glocke geschlagen wird - dies bis 22 Uhr abends. Dies ist teilweise sehr lästig, da man besonders am Wochenende bereits um 7 Uhr aus dem Bett „geklingelt“ wird. Genauso wenn man sich abends nach einem schweren Arbeitstag schon vor 10 hinlegt, dann ist man zum abschliessenden Klingeln um 22 Uhr auf jeden Fall wieder wach (4 Schläge plus 10 Zeitschläge)…
Die Kirche war zwar eher da, aber das ständige Gebimmel geht echt auf die Nerven. Wenn ich Urlaub habe, dann kann ich nach dem Gebetsklingeln (das ja lt. Link noch nett ist, dass man hier erst um 8 aus dem Bett geworfen wird) aufstehen, da man dann endgültig wach ist.
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Warst Du denn blind, als Du die Wohnung gesucht, gefunden und
für gut befunden hast?
natürlich haben wir die Kirche schon während der Besichtigung gesehen, aber den Krach merkt man ja erst später.
…die Schule, weil die kinder in den
Pausen so laut sind???
Sowas stört mich ja auch nicht, weil das angenehmer Krach ist und lange nicht so laut und durchdringend wie die Kirchenglocke. Uns gegenüber ist nämlich sogar ein Kindergarten, der überhaupt nicht stört!
Wenn Du Dich als lärmgeplagter Nachbar einer Kirche gegen die aus Deiner Sicht unerträglichen Lärmbelästigungen durch kirchliches Glockengeläut zur Wehr setzen willst, so bist Du gut beraten, Dir erst einmal darüber klarzuwerden, was Dich stört: Entweder das sakrale Glockengeläut (zu lithurgischen bzw. gottesdienstlichen Zwecken) oder das nicht sakrale Glockengeläut (als Zeitangabe mit Stundenschlag).
Wichtig ist das deshalb, weil Kirchenglocken ein juristisches Doppelleben haben: Für Klagen gegen das sakrale Glockengeläut sind die Verwaltungsgerichte zuständig, über Klagen gegen das nicht sakrale Glockengeläut entscheiden die Zivilgerichte.
Aussichtsreich erscheint aber nur ein Vorgehen gegen das Zeitschlagen der Kirchenglocken. Dieses Glockengeläut hat nach der Rechtsprechung seine Funktion als Zeitangabe unter den heutigen Lebensbedingungen praktisch verloren, so dass es bei Überschreiten der Lärmrichtwerte der VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 „Arbeitslärm in der Nachbarschaft“ während der Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr) verzichtbar ist. Von 06.00 bis 22.00 Uhr muß Du es ertragen.
Ein Vorgehen gegen das sakrale Glockengeläut ist hingegen wenig erfolgversprechend, weil für dieses nach der Rechtsprechung wegen der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Religionsausübung die allgemeinen Gesetze nur sehr eingeschränkt gelten. So stellt etwa das dreimal tägliche Angelusläuten im herkömmlichen Rahmen keine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft dar. Gleiches gilt nach der Rechtsprechung für das lithurgische Glockengeläut zum Gottesdienst am Sonntag.
Überschreiten der Lärmrichtwerte der VDI-Richtlinie 2058,
Blatt 1 „Arbeitslärm in der Nachbarschaft“ während der
Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr) verzichtbar ist. Von 06.00 bis
22.00 Uhr muß Du es ertragen.
Das hat bei uns wohl noch keiner registriert: Hier wird die Zeit die ganze Nacht gebimmelt (0 Uhr = 12 mal).
Allerdings hab ich mich daran gewöhnt …