Was tun gegen Zeitungsausträger

Hallo WWW-ler,
Mieter M wohnt in einem Mietshaus mit 8 Parteien. Jeden Freitag wird eine Umsonst-Zeitung zugestellt, die M nicht erhalten möchte. Daher hat er an seinem Briefkasten einen
Aufkleber „Keine Werbung und kostenlose Zeitungen einwerfen“.
M achtet darauf, dass jeden Freitag die Haustür von außen aufzudrücken ist, oder er öffnet sie auch extra. Allerdings wirft der Zeitungsausträger trotzdem einfach eine Tüte mit 8 Stück dieser Umsonst-Zeitungen in den Hausflur.
Manchmal macht sich ein anderer Mieter die Mühe und verteilt die Zeitungen auf die einzelnen Briefkästen, wobei dann auch M eine abkriegt, weil es eben 8 Stück sind oder die Tüte bleibt fast voll (da auch die meisten anderen Mieter keinen Wert auf die Zeitung legen) für einige Tage im Hausflur liegen.
M hat bereits 2 mal bei dem Verlag angerufen um zu sagen, dass der Austräger doch die Zeitungen in die Briefkästen verteilen soll und dabei auch bemerkt, dass keine 8 Stück benötigt werden. Es wurde immer gesagt, sie kümmern sich drum und leiten es weiter… bisher ist es wohl noch nicht bis zu dem Austräger durchgekommen.
Was hat M denn noch für Möglichkeiten?
Viele Grüße pucky

Hallo!

Als Mieter kann man wohl gar nichts machen !
Das wäre eine Sache für den Vermieter.

Wenn der Aufkleber am Kasten „keine Werbung/kein Werbeblatt“ nicht beachtet würde, dann ja.
Aber doch nicht, wenn Zeitungen einfach auf die Treppenstufen gelegt werden.

MfG
duck313

Hallo

ich habe genau zu dem Thema vor kurzem einen Bericht im Fernsehen gesehen.
Ich kenne mich rechtlich in dem Thema nicht so gut aus, aber das Fazit in dem Bericht war, dass der „Beschickte“ nach mehreren Anrufen und auch schriftlichen Aufforderungen, den Versandt einzustellen, geklagt hat und Recht bekommen hat. Die auftraggebende Firma der kostenlosen Zeitung musste nach erneutem Versandt Schadensersatz an den „Beschickten“ zahlen (ca. 2.000 - 3.000,-- €). Danach wurde der Versandt eingestellt.

Scheint leider ein sehr aufwendiger Vorgang zu sein.

erprobte Möglichkeit
Hallo,

hier keine Rechtsberatung, einfach ein Fall aus dem Leben.
In drei verschiedenen Wohnungen habe ich das Problem so gelöst:
Die unverlangte - nicht abonnierte - Zeitung in einen entsprechend großen Umschlag gesteckt. Vorsichtig, damit der wertvolle Inhalt keinen Schaden nimmt. Auf den Umschlag kommt dann die Anschrift der Zeitschrift und deutlich der Vermerk - Werbeantwort. Dann ab in den Briefkasten, ohne Porto.
Die Schrift „Werbeantwort“ heisst im Postjargon „Porto zahlt Empfänger“.
Im Umschlag befindet sich dann natürlich ein nett gehaltenes Anschreiben mit Name und Adresse des Absenders - nicht aussen, da gehört kein Absender hin.
Im Anschreiben erklärt man dann, das der Empfang unerwünscht ist und die Entsorgung doch bitte der Verlag selber vornehmen möchte.
(Falls wie schon früher mal angesprochen die Post so eine Sendung nicht zustellt - falsch, es besteht eine Beförderungspflicht.)

In allen Fällen kam ein Entschuldigungsschreiben, die Verteilerfirma wurde angewiesen, hier keine Zeitung einzuwerfen. Wenn nach Monaten oder Zeit x der Austräger wechselt, kann das Spiel von vorn beginnen. Einige Male die Zeitung mit diesem Vorgang behandeln ist nun kein Aufwand, jedenfall stressfreier als Klagen oder sich aufregen.
Viel Erfolg, R