Was tun? - Hundeverbot und Genossenschaft

Hallo nochmal! Tut mir leid! Ich frage noch einmal wegen dem Hundeverbot. http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/1374253/… Ich habe mir den Mietvertrag nun noch einmal angeschaut. Es steht drinnen, dass die Wohnungsgenossenschaft bei einer Haltung von Tieren zustimmen muss, soweit es sich nicht um Kleintierhaltung handelt und unter Beachtung von §16 (Verbot der Hundehaltung). Ich habe aber auch schon in einem anderen Forum gefragt und die sagen, es sei einfach nur ein „Standart“, dass so etwas im Mietvertrag steht. Ist das war? Bei uns vor dem Haus gehen auch immer täglich ca. 5-10 Hunde Gassi. Ob die Herrchen und Frauchen aber zur Genossenschaft gehören, wei0 ich leider nicht… Kann ich denn da noch etwwas machen?? Wie gesagt, ich würde auch eine Unterschhriftenaktion in meinem Haus starten und von Tür zu Tür gehen. Wie könnte ich meine Nachbarn dann fragen? Einfach, ob sie mit der Hundehaltung einverstanden sind? Ich danke schon mal für die Antworten!

Hallo,

das BVG hat ja nun entschieden, dass der Vermieter die Hundehaltung nicht generell ablehnen darf und ein Passus im Mietvertrag, der das generell verbietet ist rechtswidrig. Aber, man muss auch jetzt das Tier anmelden und der vermieter zustimmen.
Ist also leider auch jetzt noch eine Vereinbarungssache.

Ich offe, das hilft etwas.

falke_03

Hallo, ich verstehe deine frage nicht…wogegen willst du unterschriften sammeln? Gegen hundehaufen oder willst du wissen ob dir die genossenschaft einen hund verbieten kann.
Also ersteres wird dir nichts nützen…gegen diese hundehaufen kommst du nicht an. Leider machen die meisten hundehalter den dreck nicht weg. Ja, die genossenschaft, eben der vermieter kann hundehaltung generel verbieten. Das steht da nicht nur so im mietvertrag. Allerdings nur hunde, katzen und andere kleintiere sind deine eigene sache. Also der vermieter kann dir die haltung eines meerschweinchen oder von hamstern nicht verbieten…auch wenn er es in den vertrag schreibt.
Allerdings ( wie bei mir) kann die genossenschaft einen hund auch vertraglich verbieten aber stillschweigend dulden. Als ich bei meinem jetzigen vermieter, hier auch eine genossenschaft, nach meinem hund fragte sagte mir die zuständige sachbearbeiterin: also den hund kriegen sie in den vertrag sowieso nicht rein, aber da haben ja alle hunde. Soweit der hund nicht auffällig wird ist das ihre sache…wir haben nichts dagegen !
Ich jedenfalls würde mich bei der anschaffung eines neuen jungen hundes warscheinlich auf sowas aber nicht einlassen. Meiner war zu dem zeitpunkt aber schon fast 13 jahre alt.

Hallo

Da ich aus der Schweiz komme, kenne ich mich mit deutschen Verträgen nicht aus.
Mein Verstand sagt mir aber, dass du, um kein Risiko einzugehen, lieber beim Vermieter nachfragst und eine schriftliche Bewilligung einholst (darum geht’s doch? Der Link funktionierte nicht).
Sonst läufst du Gefahr, dass du das Tier wieder weggeben musst oder aus der Wohnung fliegst.

Gruss
Hormiga

lange frage…noch längere antwort…
denn /das/ thema, das ist eher ein buch, denn eine einfache antwort wert.

zur sache: ich bin kein anwalt, aber ich verstehe das bgh-urteil so, das ein /pauschales/ verbot nicht statthaft ist. wie es dagegen aussieht, wenn die haltung „nur“ an bedingungen gebunden ist, steht auf einem ganz anderen blatt.

ich sehe derzeit mehrere verschiedene wege die genehmigung zu bekommen.

weg 1: man schreibt den vermieter an und fragt nach einer genehmigung. in diesem schreiben könnte man sich auf das urteil beziehen und den -meiner meinung nach flaschen- hinweis streuen, das die alte vorgehensweise ja wohl vom tisch ist.

weg 2: man setzt einen dreizeiler für die nachbarn auf und bittet um unterschrift. damit geht man dann von tür zu tür und fragt alle einzeln. hier würde ich mit denen anfangen, die einen sowieso schon gut leiden können und die stinkstiefel zuletzt ansteuern. je mehr leute schon unterschrieben haben, desto schwerer wird’s dagegen zu sein. hat man alle unterschriften, ist der weg frei. in diesem dreizeiler sollte man klar darlegen, das man an alles gedacht hat (tierarzt, belästigung durch schmutz und lärm, die gefährlichkeit, besser die ungefährlichkeit des hundes usw).

weg 3: hund holen, reaktion abwarten…

weg 4: sprich mit einem fachanwalt, wie er das urteil in kombination mit deinem vertrag sieht.

da ich jetzt weder den wunschhund, noch deinen nachbarn kenne, kann ich dir nicht sagen welcher weg der beste für dich ist…scusi…

so[tm] nicht ganz so euphorisch ist wie andere,

nils

Hallo,
soviel ich weiß,steht im Mietvertrag standardmäßig „erlaubt nur Kleintiere“. Man kann dann mit Absprache des Vermieters/Maklers/Hausverwaltung oder ähnliches eine Hundehaltung absprechen. Wir haben uns erst nach Einzug in die Wohnung einen Hund angeschafft,haben das aber vorher mit der Hausverwaltung per email abgeklärt. Ich würde es nicht ohne Absprache machen, könnte eventuell unangenehme Folgen haben. Ich glaube auch nicht,das es reicht,wenn man die anderen Mieter um Einverständnis bitten,weil diese ja gar kein Entscheidungsrecht haben,was die Mietbedingungen angeht. Mein Rat, auf jeden Fall mit der Wohnungsgenossenschafft reden. Im Härtefall,wenn Sie unbedingt einen Hund haben wollen, eine neue Wohnung suchen,in der Hunde erlaubt sind. mfg Lara Lane

Dazu kann ich leider keine Auskunft geben, das ist eine rechtliche Angelegenheit. Mfrdl. rhynerberg

Da gibt es NEUERDINGS ein Höchstrichterliches Urteil.
Scha doch dort

Leider kenne ich mich damit nicht aus.

Viel Erfolg

Sotiria Ekizoglou

Guten Abend,

zunächst einmal würde ich empfehlen, die Frage ins Rechtsbrett zu stellen, denn da gehört sie hin (Mietrecht).
Weiter war deine ursprüngliche Frage so gestellt:
Darf der Vermieter einen Besucherhund untersagen, obwohl er schon seit über drei Jahren zu Besuch war…usw.
Wie kann man das verstehen? der Hund ist seit drei Jahren zu Besuch??? Oder ab und zu oder was?

Grundsätzlich duldet der Vermieter einen Hund, der zu Besuch kommt. Sollte der Hund seit 3 Jahren dort wohnen, ist es kein Besuchshund und der Vermieter kann die Hundehaltung selbstverständlich verbieten.
Bevor man sich ein Tier ins Haus holt, muss man sich mit dem Vermieter absprechen, anders gehts gar nicht.
Was Du aus dem anderen Forum erfahren hast, ist reiner Quatsch.
Verbot der Hundehaltung im Vertrag ist verpflichtend
und nichts weiter (Mieter und Vermieter haben sich darüber „vertragen“, dass kein Hund gehalten wird).
Also: Kein Hund im Haus.

Mit dem Vermieter kann man jedoch immer darüber verhandeln und wenn keiner der anderen Mieter etwas dagegen hat,(eine Unterschriftenliste ist dabei nicht verkehrt) kann man das bei der Verhandlung auch erwähnen.

Also: Eine zunächst schriftliche Anfrage beim Vermieter ist unumgänglich.

Schönen Abend, Sylvia

Hi,
in den letzten Tagen wurde ein Urteil gefällt, dass Vermieter nicht einfach generell ein Haustier-Verbot erteilen darf, solange (bein Ihnen der Hund) die Mitbewohner im Haus nicht störrt. Google das mal.
LG Sasabi

Hallo Like ,

habe deine Frage eben erst gesehen. Denke aber du kennst dass neue Urteil vom BGH…einfach mal googeln

Gruß monicora