Hallo, zusammen.
Ich habe hier ein paar Informationen zusammengestellt, was zu tun ist, wenn jemand aus der Familie zum Pflegefall wird. Das soll zumindest mal einen generellen Überblick geben, was wie zu tun ist.
Vielleicht mag BelRia ja den Text in eine FAQ verwursten
Grüße
Eckard
Jemand aus der Familie wird zum Pflegefall. Was ist zu tun?
Antrag bei der Pflegekasse
Zunächst ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. (Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch Mitglied der Pflegekasse ihrer Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte müssen eine Pflegeversicherung mit ihrer Krankenkasse abschließen.) Man sollten daraufhin innerhalb von zwei Monaten einen Termin erhalten, an dem ein Beauftragter des medizinischen Dienstes den Angehörigen aufsucht. Sonst man anfragen, wann mit der Bearbeitung des Antrages zu rechnen ist.
Untersuchung und Einstufung
Zu dem Termin wird ein Beauftragter der Pflegeversicherung den Verwandten untersuchen und befragen. Hilfreich ist es da, wenn man sich mit einem „Pflegetagebuch“ ( http://www.medizinfo.de/pflege/versicherung/tagebuch… ) auf diese Fragen vorbereitet hat. Dann wird aufgrund dieser Untersuchung ein Pflegegutachten erstellt, in dem die Pflegestufe ( Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Stufe I) / Schwerpflegebedürftigkeit (Stufe II) / Schwerstpflegebedürftigkeit (Stufe III)) festgestellt wird. Auch dies kann einige Wochen dauern. Nach dieser Einstufung richtet sich die Höhe der zu erwartenden Leistungen. Innerhalb eines Monats kann gegen diese Einstufung Einspruch erhoben werden.
Die Leistungen erhält grundsätzlich der Pflegebedürftige. Er kann sich entweder das Pflegegeld auszahlen lassen und damit die pflegenden Personen (Angehörige, Nachbarn o.ä.) bezahlen oder sich einen Pflegedienst suchen, der die Pflege übernimmt.
Pflegedienst aussuchen
Die Pflegekasse hat eine Übersicht der bei ihr zugelassenen Pflegedienste (Leistungen und Preise der Dienste müssen mit der Kasse vereinbart und aufgeschlüsselt sein). Aber auch kommunale Beratungsstellen oder Caritative Verbände können bei der Auswahl des richtigen Pflegedienstes behilflich sein und beraten.
Dabei sind wichtige Fragen zu klären wie z.B.:
- Bietet der Dienst alle erforderlichen Leistungen an?
- Sonn-/Feiertägliche bzw nächtliche Pflege?
- Notfalldienst?
- Nachweis der Tätigkeit (Pflegetagebuch) jederzeit möglich?
Im Pflegevertrag muß genau stehen, welche Leistungen erbracht werden sollen, was sie kosten und ob die Pflegeversicherung diese Kosten übernimmt, bzw. welche Kosten zusätzlich zu bezahlen sind.
Für alles, was die Pflegekasse nicht zahlt, muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen!
Allerdings sind Sonderleistungen, die nicht im Vertrag stehen nur dann zu bezahlen, wenn der Pflegebedürftige sie ausdrücklich gewünscht hat.
Einen bundeseinheitlichen Kostenschlüssel für Pflegedienstleistungen gibt es nicht! Allerdings wird in verschiedenen Bundesländern nach „Leistungkomplexen“ bzw. „Leistungsmodulen“ abgerechnet (z. B. Berlin http://www.johannesstift-berlin.de/public_html/konta… ). Hier kann der Pflegebedürftige die Leistungen nicht frei zusammenstellen, sondern ist an diese Module gebunden, die er allerdings frei kombinieren kann. Jeder dieser Leistungskomplexe ist mit einer Anzahl von Punkten bewertet. Zwar ist die Punktzahl bundeseinheitlich, aber der Preis dafür ist nicht überall gleich ( z.Zt. 3,5 bis 4,5 Cent pro Punkt)
Ein Beispiel: Eine „Ganzwaschung“ (Waschen, Baden oder Duschen, Mund- und Zahnpflege, Hautpflege, Rasieren, Frisieren der Haare, An- und Auskleiden, Vorbereiten und Reinigen des Badezimmers) rechnet mit einem Punktwert von insgesamt 410 Punkten. Kostet also zwischen 14 und 18 Euro.
Wieviel Zeit der Pflegedienst für diese Leistungen aufwendet ist unerheblich. Der Preis ist immer gleich.
Ändert sich die Situation des Pflegebedürftigen, muß der Pflegevertrag den neuen Bedürfnissen angepasst werden!
Abrechnungen prüfen!
Normalerweise monatlich reichen die ambulanten Pflegedienste die Abrechnung für die erbrachte Leistung bei der Pflegekasse ein. Ehe man blind unterschreibt, muss der Pflegebedürftige überprüfen, ob wirklich alle Leistungen auch wirklich erbracht wurden. Dies kann man anhand der Pflegedokumentation machen, die der Pflegedienst führen muß und bei seinem Kunden zuhause hinterlegen muss. Man sollte auch zur Sicherheit eine Kopie der Abrechnung verlangen. Wer dies selbst nicht tun kann sollte die Hilfe von Angehörigen oder Freunden für diese Überprüfung in Anspruch nehmen.
Bei Problemen die sich aus der Prüfung von Pflegeabrechnungen ergeben, findet man bei lokalen Pflegeberatungsstellen oder Verbraucherzentralen Hilfe.
Informationen gibt es auch hier:
bundesweit:
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Tel.: 0228 94 10
Fax.: 0228 941 4900
http://www.bmgs.bund.de
Kostenloses Bürgertelefon zur Pflege : 0800 – 1515158
Montag – Freitag: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
für NRW:
Telefonhotline der Verbraucherzentrale NRW:
Jeden Dienstag zwischen 9 und 12 Uhr: 0190/ 897964 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz)
Die Landes-Seniorenvertretung NRW (LSV)
Gasselstiege 13
48159 Münster
Tel.: 0251/ 212050
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.senioren-online.net/lsv-nrw
„Landesstelle pflegende Angehörige“ im Gesundheitshaus Münster
Telefonische Beratung unter Tel.: 0251 –2705167
Wer nachlesen möchte:
„Pflegefall – was tun?“ (Hrsg. Verbraucherzentrale NRW) Kosten: 9,80 Euro
Zentralversand: Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf