Liebe/-r Experte/-in,
Meine Fragen betreffen Sowohl das SGB II, als auch das Sorge und Umgangsrecht?
Ich benötige Hilfe um wieder Durchblick zu bekommen. Meine Fragen betreffen
Sowohl das SGB II, als auch das Sorge und Umgangsrecht.
Zu meiner Situation:
Ich bin allein erziehender Vater eines 5 Jährigen Sohnes mit Verdacht einer
Mischform aus Mutismus, Autismus und ADHS. Er ist zu 20% anerkannt behindert.
Weitere Abklärung diesbezüglich erfolgt derzeit durch einen
Kinderpsychologen. Gegenwärtig erhält er Logopädie, Ergotherapie und
Heilpädagogik.Zusätzlich besucht er einen Integrativen Kindergarten zu den
Maximalzeiten von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr täglich.Da dieser ein Privater
Kindergarten ist,hat er zu den Ferienzeiten,Teamfortbildungen und an
Brückentagen komplett geschlossen.Ein Notdienst für arbeitende oder
arbeitssuchende Eltern ist nicht vorhanden.
Seitens der ARGE muß ich allerdings umfangreiche Bewerbungen nachweisen ud
mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Den meisten Arbeitgebern mußte ich sagen das ich dem Grunde nach schon
arbeiten kann und auch will,jedoch habe ich für vorgenannte Zeiträume keine
Betreuung.Meine Eltern wohnen fast 700 km entfernt,Freunde hab ich nicht
(mehr)und Fremdbetreung scheidet aus ,da Sohnemann nur mit dem
Papa,bestenfalls mit den Therapeuten oder Kindergartenpersonal irgendwohin
mitgeht.
Somit lehnten die Arbeitgeber dankend ab.
(Begründung der AGs:Arbeitszeit passt nicht in den Zeitrahmen,keine
Ferienbetreung,wir müssten Sie freistellen…etc).
Mache ich nichts,drohen Sanktionen,denke das ist allgemein bekannt.
Seine Mutter kennt er nicht.Das lag nicht bei mir sondern er daran das sie es
war die sich nicht um unseren Sohn kümmerte.
Nach 2 Monaten Ehe hatte sie bereits genug von mir und unterdem haltlosen
Vorwand ich hätte sie geschlagen verließ sie mit Hilfe der Polizei die
Wohnung und nahm unseren Sohn vorerst für die nächsten 3 Monate mitzu ihrem
neuen Freund.Dieser nahm Drogen und verkaufte sie wohl auch (Quelle
(Schwiegervater)
Mit den Nerven am Ende zog ich zu einer Bekannten.Kurz darauf rief meine Ex
an und wollte sich mit mir aussprechen.Nach einer Woche ging sie ohne
Kommentar und hinterließ unseren Sohn bei mir.
Also-Das Kind braucht erstmal ne Wohnung,so meldete ich Ihn zunächst bei der
Bekannten an,Später dann zurück in die Ehewohnung,Jugendamtsbesuche wurden
durchgeführt-angemeldet und unangemeldet-Jugendamt befürwortete den
Aufenthalt bei mir.Dementsprechend folgte das Gericht:Gemeinsames Sorgerecht
ABR beim Vater.
So weit so gut.Seit dem ist es leider nur die Hölle.
Meine Ex schickte mir mehrmals (30 ! Meldungen beim JA ) das Jugendamt ins
Haus ,sowie die Polizei,da ich den Kleinen schlagen würde,er bekäme nichts
beziehungsweise nur unzureichend zu Essen.
Auch bediente sie sich Strafanzeigen wg.Kindesmisshandlung und sehr beliebt
waren Anzeigen wegen Vergewaltigung.
Umgangskontakte wurden ausgemacht ohne Jugendamt,mit Jugendamt ,beim Zentrum
aktiver Bürger (ZAB,privater Verein)und wer kam nicht?-genau meine Ex.
(der Gerechtigkeit halber muß ich sagen das ich selbst EINEN Termin
unentschuldigt verpasst hatte beim ZAB).
Zur Zeit macht meine Ex einen Drogenetzug (Was bring das eigentlich wenn kein
Verlass auf sie ist? )
und hat wieder mal ne neue Umgangsregelung bei Gericht angestrebt .-Ergebnis:
ZAB,wie vor.
Jedoch steht diesmal in den Vetragsmodalitäten,das ich innerhalb von 5 tagen
eine ärztliche Bescheinigung über meine krank-sein einzureichen habe.
Ferner verpflichte ich mich keine gerichtliche Umgangsregelung anzustreben.
Was wenn ich umziehe,was evt möglich ist wegen SGB II-Pflichten und contra
Kinderbetreuung (dann vorerst durch meine Mutter während ich Vollzeit
arbeite)
Weitere Details
Umziehen, wird insoweit schwierig als das meine ex zustimmen muß -laut meiner Anwältin(ja ich hab eine und die ist ziemlich sauer weil ich bei PKH und beratungshilfe soviele Fragen stelle,voralledem moniere ich das ich nun beim ZAB Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen soll,die eigentlich nu der Arge zustehen)
Arge:
Diese möchte mich an meinem derzeitigen Wohnort in einem 1 € Job vermitteln(ich habe keine Berufsausbildung),grundsätlich habe ich nichts dagegen.Wohin mit meinem Kind sagt mir niemand.Fremdbetreut werden ist nicht,lässt er nicht zu.2.Sämtliche Stellen im Rahmen der Zeitarbeit sind sowohl hier als auch bei meinen Eltern „zu sofort“,das geht auch nicht (Kündigungsfrist bei 6 Jahren Mietzeit 6 Monate,Zustimmung des Gerichtes,Neue Wohnung finden Kindergarten und Therapieplätze-das dauert)
So und nun die Gretchenfrage " Wie würden Sie entscheiden " -in dieser
Situation.Mitlerweilen raucht mir auf der Suche nach einer Lösung das Hirn
und Deppressionen haben sich eingestellt.