Was tun in meiner Situation? Fragen zum SGB II und Familienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Fragen betreffen Sowohl das SGB II, als auch das Sorge und Umgangsrecht?

Ich benötige Hilfe um wieder Durchblick zu bekommen. Meine Fragen betreffen

Sowohl das SGB II, als auch das Sorge und Umgangsrecht.

Zu meiner Situation:

Ich bin allein erziehender Vater eines 5 Jährigen Sohnes mit Verdacht einer

Mischform aus Mutismus, Autismus und ADHS. Er ist zu 20% anerkannt behindert.

Weitere Abklärung diesbezüglich erfolgt derzeit durch einen

Kinderpsychologen. Gegenwärtig erhält er Logopädie, Ergotherapie und

Heilpädagogik.Zusätzlich besucht er einen Integrativen Kindergarten zu den

Maximalzeiten von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr täglich.Da dieser ein Privater

Kindergarten ist,hat er zu den Ferienzeiten,Teamfortbildungen und an

Brückentagen komplett geschlossen.Ein Notdienst für arbeitende oder

arbeitssuchende Eltern ist nicht vorhanden.

Seitens der ARGE muß ich allerdings umfangreiche Bewerbungen nachweisen ud

mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Den meisten Arbeitgebern mußte ich sagen das ich dem Grunde nach schon

arbeiten kann und auch will,jedoch habe ich für vorgenannte Zeiträume keine

Betreuung.Meine Eltern wohnen fast 700 km entfernt,Freunde hab ich nicht

(mehr)und Fremdbetreung scheidet aus ,da Sohnemann nur mit dem

Papa,bestenfalls mit den Therapeuten oder Kindergartenpersonal irgendwohin

mitgeht.

Somit lehnten die Arbeitgeber dankend ab.

(Begründung der AGs:Arbeitszeit passt nicht in den Zeitrahmen,keine

Ferienbetreung,wir müssten Sie freistellen…etc).

Mache ich nichts,drohen Sanktionen,denke das ist allgemein bekannt.

Seine Mutter kennt er nicht.Das lag nicht bei mir sondern er daran das sie es

war die sich nicht um unseren Sohn kümmerte.

Nach 2 Monaten Ehe hatte sie bereits genug von mir und unterdem haltlosen

Vorwand ich hätte sie geschlagen verließ sie mit Hilfe der Polizei die

Wohnung und nahm unseren Sohn vorerst für die nächsten 3 Monate mitzu ihrem

neuen Freund.Dieser nahm Drogen und verkaufte sie wohl auch (Quelle

(Schwiegervater)

Mit den Nerven am Ende zog ich zu einer Bekannten.Kurz darauf rief meine Ex

an und wollte sich mit mir aussprechen.Nach einer Woche ging sie ohne

Kommentar und hinterließ unseren Sohn bei mir.
Also-Das Kind braucht erstmal ne Wohnung,so meldete ich Ihn zunächst bei der
Bekannten an,Später dann zurück in die Ehewohnung,Jugendamtsbesuche wurden

durchgeführt-angemeldet und unangemeldet-Jugendamt befürwortete den

Aufenthalt bei mir.Dementsprechend folgte das Gericht:Gemeinsames Sorgerecht

ABR beim Vater.

So weit so gut.Seit dem ist es leider nur die Hölle.

Meine Ex schickte mir mehrmals (30 ! Meldungen beim JA ) das Jugendamt ins

Haus ,sowie die Polizei,da ich den Kleinen schlagen würde,er bekäme nichts

beziehungsweise nur unzureichend zu Essen.
Auch bediente sie sich Strafanzeigen wg.Kindesmisshandlung und sehr beliebt

waren Anzeigen wegen Vergewaltigung.
Umgangskontakte wurden ausgemacht ohne Jugendamt,mit Jugendamt ,beim Zentrum

aktiver Bürger (ZAB,privater Verein)und wer kam nicht?-genau meine Ex.
(der Gerechtigkeit halber muß ich sagen das ich selbst EINEN Termin

unentschuldigt verpasst hatte beim ZAB).

Zur Zeit macht meine Ex einen Drogenetzug (Was bring das eigentlich wenn kein

Verlass auf sie ist? )
und hat wieder mal ne neue Umgangsregelung bei Gericht angestrebt .-Ergebnis:

ZAB,wie vor.
Jedoch steht diesmal in den Vetragsmodalitäten,das ich innerhalb von 5 tagen

eine ärztliche Bescheinigung über meine krank-sein einzureichen habe.
Ferner verpflichte ich mich keine gerichtliche Umgangsregelung anzustreben.

Was wenn ich umziehe,was evt möglich ist wegen SGB II-Pflichten und contra

Kinderbetreuung (dann vorerst durch meine Mutter während ich Vollzeit

arbeite)

Weitere Details

Umziehen, wird insoweit schwierig als das meine ex zustimmen muß -laut meiner Anwältin(ja ich hab eine und die ist ziemlich sauer weil ich bei PKH und beratungshilfe soviele Fragen stelle,voralledem moniere ich das ich nun beim ZAB Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen soll,die eigentlich nu der Arge zustehen)
Arge:
Diese möchte mich an meinem derzeitigen Wohnort in einem 1 € Job vermitteln(ich habe keine Berufsausbildung),grundsätlich habe ich nichts dagegen.Wohin mit meinem Kind sagt mir niemand.Fremdbetreut werden ist nicht,lässt er nicht zu.2.Sämtliche Stellen im Rahmen der Zeitarbeit sind sowohl hier als auch bei meinen Eltern „zu sofort“,das geht auch nicht (Kündigungsfrist bei 6 Jahren Mietzeit 6 Monate,Zustimmung des Gerichtes,Neue Wohnung finden Kindergarten und Therapieplätze-das dauert)

So und nun die Gretchenfrage " Wie würden Sie entscheiden " -in dieser

Situation.Mitlerweilen raucht mir auf der Suche nach einer Lösung das Hirn

und Deppressionen haben sich eingestellt.

Ziemlich Verfahren alles. Da brauchts einen multiprofessionellen Ansatz und eine Fallkonferenz zwischen Jugendamt / Sozialamt / Kindergarten und betreuenden Arzt.

Kann da nur an details gehen und das hilft dir nicht wirklich. Versuche Hilfe bei einer beratungsstelle zu bekommen, die werden dann versuchen eine Fallkonferenz zusammen zu bekommen.

Lieber Frank Thompson,
Danke für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute lese. Sie sind anwaltlich vertreten und haben Kontakt zum Jugendamt. Lösungen, die Sie ansprechen, also die stundenweise Frembetreuung Ihres fünfjährigen Sohnes, scheitern, da er, wie Sie schreiben, das nicht zulässt. Wie soll und kann ich da (noch) behilflich sein?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

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Danke für Ihre Antwort,mein Anliegen hat sich erledigt.