Was tun mit Altlasten?

Hallo Zusammen,

Die Situation:
Hauptmieter und Mitbewohnerin bewohnten einen Resthof mit Stallungen.
Der Mietvertrag ging nur über den Hauptmieter.
Der Resthof ist zum 30.09.2010 gekündigt.
Der Hauptmieter hat sein Hab und Gut entfernt und ist schon raus aus der Wohnung.
Die Mitbewohnerin hat eine Scheune auf dem Anwesen mit ihrem Hab und Gut vollgepackt und ein Schloß vorgehängt.
Sie will am 24.09.2010 das Mietobjekt verlassen. Laut ihrer Aussage will sie ihre Sachen erst mal in der Scheune lassen.

Die Fragen:
Dürfen die Besitzer das Schloß an der Scheune entfernen?
Dürfen die Besitzer des Resthofes die Sachen in der Scheune entsorgen, oder müssen sie eine Frist einhalten? Wenn ja, wie lang wäre diese?

Vielen Dank schon mal.

Grüße, Tim.

Hallo,

rein theoretisch bräuchte der Vermieter wohl einen Räumungstitel, aaber es könnte auch gerade durch die Räumung, der eindrock entstehen, die Mieter seien abgehauen und hätten den Bestz aufgegeben. Daran ändert auch das Schloss nix - finde ich.
Dann dürfte der Vermieter das knacken und den Kram entsorgen. Hier hätten die Leute dann noch damit zu rechnen, dass er Räumungskosten geltend macht.
Wäre es nicht schlauer, Gandenfrist für die Einlagerung der Dinge in der Scheune zu erbitten? Denn im Prinzip hat kein vermieter Bock anderer leute Sachen zu räumen - der will ja in erster Linie seinen Schaden klein halten udn schnell wieder neu vermieten.

Unerwähtn sollt eauch nicht bleiben, dass wenn er das Schloß widerrechtlich knackt und entsorgt, dies den Tatbestand es Hausfriedensbruches und der Sachbeschäsdigung rfüllen könnte/würde/täte. Aber Achtung, falls sich hier schon wer die hände reibt und auf Schadenersatz hofft: Schadenersatz ist schwer zu bekommen udn der Mieter müsste dafür alle Sachen und deren aktuellen Wert nachweisen können!