Was tun mit der Leiche?

Das beste ist: man muß - von wenigen Ausnahmen abgesehen -
noch nicht einmal anzeigen, wenn man von geplanten Straftaten
erfährt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html

Interessant.

Kann es sein, dass im DDR - Strafrecht eine Anzeigepflicht bestand und ich das deswegen noch im Hinterkopf habe?

Hallo,

im StGB der DDR gab es wohl einige Tatbestände mehr, dei anzeigepflichtig waren.
http://www.verfassungen.de/de/ddr/strafgesetzbuch74.htm Vgl. §§ 225 und 226.

Gruß
vdmaster

falsch, im Sachverhalt wird von einem Toten gesprochen, also ist die Person tot.

nachdem Du hier bei wer-schwafelt-was.de schon diverse
Spaßantworten bekommen hast, nun die kurze wie einfache
Antwort auf Deine Frage:

…und jetzt kommt… tadaaaaa, eine Antwort, die kurz, einfach und unbrauchbar ist:

Würde sich dieser jemand eigentlich strafbar machen?

wenn der jemand unzweifelhaft tot ist: nein.

Wenn dieser Jemand für den Täter erkennbar unzweifelhaft tot ist, muss sich der Täter über die Ausführung seiner Tat sicherlich keinerlei Gedanken machen.

Deine Antwort geht deshalb völlig ins Leere.

Würde der Täter einen für ihn unzweifelhaft erkennbar Toten dennoch ermorden wollen, wäre dies ein Wahndelikt, der nicht strafbewehrt ist. Das war jedoch nicht die Ausgangsproblematik.

…und jetzt kommt… tadaaaaa, eine Antwort, die kurz,
einfach und unbrauchbar ist:

Kann es sein, daß Du Dich gerade im falschen Artikelbaum wähnst?

Wenn dieser Jemand für den Täter erkennbar unzweifelhaft tot
ist, muss sich der Täter über die Ausführung seiner Tat
sicherlich keinerlei Gedanken machen.

Deine Antwort geht deshalb völlig ins Leere.

Es geht hier um das Auffinden eines Toten und nicht um die Frage, ob man einen Toten umbringen kann.

Kann es sein, daß Du Dich gerade im falschen Artikelbaum
wähnst?

Oje, du hast recht. Wie konnte das nur passieren?

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

Aber wo ist denn nun die Frage, in der ich mich wähnte?

Mord an einem Toten
Hi Enno,

die ist inzwischen ein Stück tiefer:

http://www.wer-weiss-was.de/rechtsfragen/versuchter-…

Schöne Grüße

MM

Ah ja… jetzt.

Es gibt Jahre, da sollte man besser gar nicht erst aufstehen. Ich glaub, ich hab so eins erwischt.

1 „Gefällt mir“

Da stand doch „Hilferuf über Mobiltelefon“

oder welche Hilfe genau meintest Du?

3 Sachen

  1. ist diese Hübsch - sieh Forum Sexualität
  2. hat sie Wertgegenstände Dabei - Mitnehmen
  3. Schnell abhauen und nicht erwischen lassen

-)

Kopfkino
Mahlzeit!

Mal angenommen, jemand geht auf ein weniger frequentiertes
Bahnhofsklo und findet dort in einer Kabine einen Toten vor.
Nun muss dieser jemand aber einen Zug erreichen, der in Kürze
abfährt und beschließt daher, den Fund zu ignorieren, weil er
davon ausgeht, dass die Polizei ihn so lange aufhalten würde,
dass er seinen Zug verpasst.

Da man ja den Zug nicht verpassen will, läuft man aus dem Klo und hüpft noch in den abfahrenden Zug, bemerkt aber nicht, dass da gerade noch jemand aufs Bahnhofsklo ging, an dem man vorbeirauschte, und genau dieser dann die Leiche (Kopf von Körper getrennt) findet …

Harry, fahr schon mal den Wagen vor …

scnr,
Tomh