nachdem Du hier bei wer-schwafelt-was.de schon diverse
Spaßantworten bekommen hast, nun die kurze wie einfache
Antwort auf Deine Frage:
…und jetzt kommt… tadaaaaa, eine Antwort, die kurz, einfach und unbrauchbar ist:
Würde sich dieser jemand eigentlich strafbar machen?
wenn der jemand unzweifelhaft tot ist: nein.
Wenn dieser Jemand für den Täter erkennbar unzweifelhaft tot ist, muss sich der Täter über die Ausführung seiner Tat sicherlich keinerlei Gedanken machen.
Deine Antwort geht deshalb völlig ins Leere.
Würde der Täter einen für ihn unzweifelhaft erkennbar Toten dennoch ermorden wollen, wäre dies ein Wahndelikt, der nicht strafbewehrt ist. Das war jedoch nicht die Ausgangsproblematik.
…und jetzt kommt… tadaaaaa, eine Antwort, die kurz,
einfach und unbrauchbar ist:
Kann es sein, daß Du Dich gerade im falschen Artikelbaum wähnst?
Wenn dieser Jemand für den Täter erkennbar unzweifelhaft tot
ist, muss sich der Täter über die Ausführung seiner Tat
sicherlich keinerlei Gedanken machen.
Deine Antwort geht deshalb völlig ins Leere.
Es geht hier um das Auffinden eines Toten und nicht um die Frage, ob man einen Toten umbringen kann.
Mal angenommen, jemand geht auf ein weniger frequentiertes
Bahnhofsklo und findet dort in einer Kabine einen Toten vor.
Nun muss dieser jemand aber einen Zug erreichen, der in Kürze
abfährt und beschließt daher, den Fund zu ignorieren, weil er
davon ausgeht, dass die Polizei ihn so lange aufhalten würde,
dass er seinen Zug verpasst.
Da man ja den Zug nicht verpassen will, läuft man aus dem Klo und hüpft noch in den abfahrenden Zug, bemerkt aber nicht, dass da gerade noch jemand aufs Bahnhofsklo ging, an dem man vorbeirauschte, und genau dieser dann die Leiche (Kopf von Körper getrennt) findet …